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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.12.2014)

Wien, am 13.12.2014

Jagd in Lainz: Anfrage an den Gemeinderat und Bezirksparlament

Wir haben der Politik nachhaltige Lösungen zur Verbesserung der Jagdsituation im Lainzer Tiergarten vorgeschlagen!

[Anmerkung: Am 16.12.2015 hat sich das Management des Lainzer Tiergartens grundlegend geändert.]

Der VGT hat folgende Anfragen für den Gemeinderat und das Bezirksparlament ausgearbeitet (Download):

Gem § 75 Wr.JagdG wird der Abschussplan (Lainzer Tiergarten) durch die Jagdausübungsberechtigte (die  MA 49) an den Magistrat (= MA 49) zur Genehmigung vorgelegt.
Wie wird eine unvoreingenommene, objektive Überprüfung sichergestellt, wenn ein und die selbe Institution ihren eigenen Abschussplan zu genehmigen hat?

An einigen – teils gut versteckten – Stellen im Lainzer Tiergarten befinden sich teils überdimensionale Wildfallen.
Welchen Zweck haben diese Fallen? Wie oft, durch wen und wie werden sie benutzt? Wie lange werden welche Tiere darin festgesetzt? Wie erfolgt die Tötung der Tiere?Wie erfolgt die lückenlose Dokumentation und für wen ist diese einsehbar?

Es ist unbestritten, dass im Lainzer Tiergarten auch außerhalb von Notzeiten erheblich Mengen Futter an das jagdbare Wild ausgegeben werden.
In welchen Zeiträumen wurden welchem Wild welche Mengen welchen Futters vorgelegt?Welchen Zweck verfolgt diese Fütterung?Gibt es eine unabhängige Kontrolle der Futtermengen?Wurden die Fütterungen und hohen Bestände an Schwarzwild an die europäischen Behörden gemeldet, wie in der Flora-Fauna-Richtlinie vorgesehen?Wie erfolgt die sowohl nach Lebensmitterecht als auch im Gehegebuch vorgeschriebene lückenlose Dokumentation und für wen ist diese einsehbar?

Im Lainzer Tiergarten werden jährlich rund 1.000 Stück Wild erlegt. Dabei wird bleihaltige Munition verwendet.
Welche Masse an Blei wurde bisher insgesamt durch die Jagd im Lainzer Tiergarten verschossen? Werden die Zahl der Schüsse und die dabei verwendeten Kaliber überhaupt registriert und dokumentiert?Entspricht die massive Verwendung toxischer Bleimunition den Natura2000-Richtlinien?

Die künstlich hochgehaltene (Schwarz)Wildpopulation im Lainzer Tiergarten bleibt naturgemäß nicht ohne Auswirkungen auf die Artenvielfalt, Wald- und Wiesenböden bzw. -bewuchs.
Gibt es unabhängige Gutachten über die jagd- bzw. hegebedingten Wald- und Kulturschäden?Wie kann die intensive Zucht genetisch verarmter Jagdwildpopulationen mit den Zielen einer natürlichen Biodiversität vereinbart werden?

Im Lainzer Tiergarten wird vorsätzlich ein übernatürlich hoher Wildstand, u.a. zur Belustigung der BesucherInnen, gehalten.
Wie hoch ist der aktuelle Bestand der einzelnen (jagdbaren) Tierarten?Welcher Bestand würde sich bei Einstellung der Fütterung (außerhalb von Notzeiten) auf natürlich Art und Weise einstellen?Welcher Bestand wäre unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit des Lebensraumes angemessen?

Die §§ 33 und 34 ForstG gestatten Erholungssuchenden das Betreten von Waldflächen und sehen Waldsperren nur in extremen Ausnahmefällen vor. Der Lainzer Tiergarten ist jedoch (großteils) für mehrere Monate im Winter gesperrt und im Inneren befinden sich mehrere dauerhaft gesperrte, unüberwindbare Jagdgatter.
Wieso kann die bundesrechtliche Bestimmung des freien Wegerechts im Wald durch ein Wiener Landesgesetz unterminiert werden?Wurde dieser Gesetzeskonflikt von der Volksanwaltschaft überprüft?

Im § 20 Managementplan Lainzer Tiergarten ist ein Wild- und Wald-Monitoring vorgesehen.
Wie lauten die Ergebnisse dieser Wild- und Waldbeobachtung?Welche Effekte sind auf den Jagdbetrieb (inkl. Hege) zurückzuführen?Welche Konsequenzen wurden aus dem Monitoring gezogen?Wurden die Ergebnisse an die zuständige EU-Umweltschutzbehörde übermittelt?

Zur Einhaltung der Naturschutzziele sind u.a. im Managementplan Lainzer Tiergarten unterschiedlichste Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen.
Wie oft und in welchem Ausmaß kommt es zu bestandesweisen Verjüngungen des hegebedingt geschädigten Waldes gem § 3 Abs 4 Managementplan Lainzer Tiergarten bzw zur Wiederherstellung hegebedingt geschädigter Wiesen gem § 5 Abs 7 Managementplan Lainzer Tiergarten?Wird die Ursache von Abweichungen der Naturschutzziele analysiert und dokumentiert?

Art 6 Abs 3 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU92/43EWG) sieht für Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen vor.
Wurde der konkrete Wildmanagementplan für den Lainzer Tiergarten jemals – wie vom Gesetz vorgesehen - der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgelegt?Wurde der konkrete Wildmanagementplan für den Lainzer Tiergarten jemals von den österreichischen Behörden auf seine Verträglichkeit geprüft?Was waren die Ergebnisse einer solchen, gesetzeskonformen (auch die jagdliche Bewirtschaftung beinhaltenden) Verträglichkeitsprüfung?

Art 8 Abs 3 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU92/43EWG) normiert die Bestimmung des Anteils an EU-Geldern zur Durchsetzung jener Maßnahmen, die für die Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der prioritären natürlichen Lebensraumtypen und der prioritären Arten erforderlich sind.
Wird/wurde die EU-Kommission über die intensive Hege und den hohen Wildstand bei der gemeinsamen Erarbeitung der Maßnahmen gem Art 8 Abs 3 FFH-RL informiert?Wie hoch ist die einmalige oder regelmäßige finanzielle Belastung der EU durch den Lainzer Tiergarten?An wen fließen diese Gelder?Wofür werden sie verwendet?

Gem Art 9 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU92/43EWG) beurteilt die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 21 in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der in den Artikeln 2 und 3 genannten Ziele.
Wann fand die letzte Beurteilung des Lainzer Tiergarten gem Art 9 FFH-RL durch die EU-Kommission statt?Was war das Ergebnis?

Gem Art 17 Abs 1 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU92/43EWG) haben die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung der im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen.Dieser Bericht enthält insbesondere Informationen über die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Erhaltungsmaßnahmen sowie die Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II sowie die wichtigsten Ergebnisse der in Artikel 11 genannten Überwachung. Dieser Bericht, dessen Form mit dem vom Ausschuß aufgestellten Modell übereinstimmt, wird der Kommission übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Wann wurde der EU-Kommission zuletzt dieser Bericht übermittelt?Wurden in diesem Bericht Schäden, die auf den hegebedingt hohen Wildstand zurückzuführen sind verschwiegen oder explizit angeführt?Was sind seine Inhalte bzw Ergebnisse?Wo kann die Öffentlichkeit diesen Bericht einsehen?

§ 16 Abs 6 ForstG sieht eine Veröffentlichung aller wildbedingten Waldverwüstungen vor.
Welche Detailinformationen wurden dazu aus dem Lainzer Tiergarten genannt bzw. herangezogen?

Schwarz- und Raubwild sind vom allgemeinen Verbot des Erlegens von Wild in der Dunkelheit gem § 89 Wr. JagdG ausgenommen. In einem Gatter sollte das - nachdem ein angepasster Wildtierbestand hergestellt wurde - bei professionellem Management nicht mehr erforderlich sein.
Da zweifellos Tierschutzinteressen ein Hauptgrund für das allgemeine Verbot darstellen, darf angefragt werden auf welcher Grundlage und mit welcher Intention diese Ungleichbehandlung erfolgt?Wurde diese Ungleichbehandlung von der Volksanwaltschaft geprüft?

Die zahlreichen Zucht-, Schau-, Jagd- und Fleischgatter sowie die Wild- bzw. Frischlingsfallen im Lainzer Tiergarten legen den Verdacht zahlreicher Wildtiertransporte nahe.
Wie oft und zu welchen Zwecken finden derartige Transporte von Wildtieren aus bzw. in Wildgatter statt?Zu welchem Zweck und von bzw. zu welchen Orten werden diese Transporte durchgeführt?Werden die Fänge und die Transporte ordnungsgemäß dokumentiert und wer kann diese Dokumentation einsehen?Welchen Gesetzen unterliegen diese Tiertransportfahrten und gibt es amtstierärztliche Kontrollen bzw. behördliche Protokolle über diese Transporttätigkeiten?

Die Körper der erlegten Tiere müssen lebensmittelrechtlich im Rahmen der Erst-Untersuchung („Fleischbeschau“) durch JägerInnen und „kundige Personen untersucht werden. Von anderen Jagden ist bekannt, dass bis zu 40% der Tiere nur angeschossen und nicht sofort getötet wurden.
Wer führt diese Untersuchung („Fleischbeschau“) im Lainzer Tiergarten durch? Wie wird das dokumentiert?Wieviel Prozent der erlegten Tiere im Lainzer Tiergarten wurden nur angeschossen und sind nicht sofort beim ersten Schuss verendet?

Etliche Abschüsse sowie gegebenenfalls Standplätze bei Treibjagden im Lainzer Tiergarten werden an finanzkräftige Schützen verkauft.
Nach welchen Kriterien werden die Abschüsse vergeben?Richten sich die Preise nach der Trophäengröße?Zwischen welchen Beträgen bewegt sich der Kostenrahmen?An wem fließen die Einnahmen?

Durch den hohen Wildstand könnte eine medikamentelle Behandlung (z.B. mit Antiparasitika) nötig sein. Dies ist aber nach einem ministeriellen Erlass (Bundesministerium für Gesundheit) in freier Wildbahn verboten. Jagdgatter – wie der Lainzer Tiergarten eines darstellt – sind nach österreichischer Interpretation (wiederum Gesundheitsministerium) der freien Wildbahn gleichgestellt, da generell angenommen wird, dass dort Wildtiere „unter ähnlichen Bedingungen wie in freier Wildbahn“ gehalten werden.
Ist bekannt, ob und wenn ja in welchem Ausmaß im Lainzer Tiergarten Tiere medikamenteller Behandlungen ausgesetzt sind?

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