Der Verein gegen Tierfabriken
ist ein (partei)unabhängiger Verein mit dem
Ziel, die Ausbeutung und den Missbrauch von Tieren
zu reduzieren und langfristig abzuschaffen.
Kernidee des Vereins sind Tierrechte, das heißt,
dass es keinen ethisch vertretbaren Grund gibt die
Zuerkennung von (Grund-)Rechten nur auf die Angehörigen
der Spezies Mensch zu beschränken. Bestimmendes
Kriterium für die Aufnahme in die Rechtsgemeinschaft
ist vielmehr die Leidensfähigkeit der Lebewesen.
Der Schutz dieser individuellen Grundrechte steht über
kulturell, historisch oder religiös begründeten
menschlichen Übergriffen gegenüber anderen
Spezies.
Der Verein verfolgt die Vision eines gerechten, ökologisch
und ethisch verantwortungsbewussten Zusammenlebens
aller auf dieser Welt. Moderne und effiziente Mittel
des politischen Aktivismus und unermüdliche
Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit sollen
die Vereinsziele in der Gesellschaft verbreiten,
wobei der Verein in seinen Tätigkeiten vorbehaltlos
den Grundsatz der Gewaltlosigkeit vertritt.
Hauptziele des Vereins sind
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- der Kampf gegen die tierquälerische Nutztierhaltung
- Tierschutz soll als Staatszielbestimmung in die österreichische
Bundesverfassung aufgenommen werden
- die restlose Abschaffung der Exporterstattungen für
Lebendtiertransporte
- die Durchsetzung des beschlossenen Verbots von Legebatterien
- das Ende des Käfigeihandels
- Durchsetzung des Verbots des Sinvogelfangs
- ein Importstop für Pelze nach Österreich,
insbesondere von Katzen- und Hundepelzen,
- ein EU-weites Pelzproduktionsverbot
- Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Nutztieren,
insbesondere
- ein Verbot von Kastenständen für Schweine
- ein Verbot der Haltung auf einstreulosen Vollspaltenböden
(Schweine und Rinder)
- Verbot von schmerzhaften Eingriffen ohne Narkose
und ohne Nachbehandlung der Schmerzen (Kastration,
Enthornung, etc.)
- Verbot von Tierverstümmelungen, um diese an
Intensivtierhaltungssysteme anzupassen (Schnabelkürzen,
Schwänzekupieren, Zähneschleifen, etc.)
- Abschaffung der Jagd, insbesondere ein
- Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für
die Jagd
- Verbot der Gatterjagd, also der Jagd auf in Gefangenschaft
gehaltene Tiere
- Verbot des Hetzens von Tieren auf andere Tiere,
auch im Rahmen der Ausübung der Jagd (z.B. Baujagd)
- Beendigung aller Tierversuche, in einem ersten Schritt:
- eine Totalreform des Tierversuchsgesetzes, insbesondere
- ein Verbot von Versuchen an Primaten
- ein Verbot von Versuchen zur Ausbilung
- die Kompetenzen der Tierschutzombudspersonen
müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken
- die Definition von Tierversuchen muss jegliche
Versuche an allen Tieren (auch Wirbellosen) umfassen
(auch am getöteten oder terminal narkotisierten
Tier),
- die Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission
für alle Tierversuche (regelmäßige
unangemeldeten Kontrollen und wissenschaftliche
und ethische Evaluierung)
- ein effektives Beitragen zur Führung einer öffentlichen,
gesellschaftspolitischen Diskussion auf breitestmöglicher
Basis über das Mensch-"Tier"-Verhältnis
und über Tierrechte.
- die aktive Förderung der vegetarischen und veganen
Lebens- und Ernährungsweise
Wir informieren außerdem über
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- die katastrophalen Auswirkungen der Agro-Industrie
auf unsere Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft (Ressourcenverschwengung und Umweltschutz)
- die damit zusammenhängende Ausbeutung der
Dritte-Welt-Länder (Exporterstattungen, Ausgleichzahlungen, Tiernahrung),
- die mit dem Fleischkonsum verbundenen gesundheitlichen Risiken.
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