Wahrung der Grundsätze der Bundesverfassung
Es mag überraschen, dass eine ethisch motivierte Vereinigung,
die sich auf Tierschutz spezialisiert hat, in ihren Zielen
auch die politische Bildung der Bevölkerung im Sinne der
Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung verfolgt.
Die Antwort ist einfach: Wir haben als engagierte BürgerInnen
die Erfahrung gemacht, von welch essentieller Bedeutung
die Wahrung der Grundsätze der Bundesverfassung für unsere
Aktivität ist und wir vermissen den Ethos, sich diesen Idealen
verpflichtet zu fühlen, sowohl in der Bevölkerung als auch
bei VertreterInnen der Verwaltung, der Justiz und der Politik.
Zwischen der Verbreitung des Tierschutzgedankens und den
Grundprinzipien der Bundesverfassung gibt es zahlreiche
wesentliche Schnittstellen. Egal ob es sich direkt um Tierschutz
handelt, wo der eklatante Mangel im Vollzug die Rechtsstaatlichkeit
Österreichs in Frage stellt, oder ob es Tierschutzaktivismus
betrifft. So wurden etwa Mitglieder des VGT im sogenannten
Tierschutzprozess wegen der Ausübung ihrer verfassungsrechtlichen
verbrieften Grundrechte, wie etwa Kundgebungen abzuhalten
und Flugblätter zu verteilen (Versammlungsfreiheit) oder
ihre Ansichten zu äußern (Meinungsfreiheit) strafrechtlich
mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation
verfolgt.
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