Fakten
Die österreichische Bundesverfassung basiert auf einigen
leitenden Grundsätzen, welche die allerhöchste Rechtsstufe
einnehmen. Nur mit Zustimmung sowohl von einer 2/3 Mehrheit
im Nationalrat, als auch einer Mehrheit der Österreicher
und Österreicherinnen in einer Volksabstimmung können diese
Grundsätze geändert werden.
Diese leitenden Prinzipien geben den Rahmen für alle anderen
gesetzlichen Regelungen vor. Sie stellen die vertraglich
festgehaltenen Grundwerte dar, an denen sich der Staat Österreich
auszurichten hat, und die die Organisation des Zusammenlebens
der Menschen in Österreich fundamental bestimmen.
Die leitenden Grundsätze der Bundesverfassung
Das demokratische und das republikanische Prinzip
In Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) heißt
es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr
Recht geht vom Volk aus." Das demokratische Prinzip
definiert die Art und Weise der politischen Willensbildung,
das republikanische Prinzip die Staatsform.
In einer Republik ist das Staatsvolk die
höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität
der Ausübung von Macht. Die Republik stellt ein Gegenmodell
zur Monarchie (aristokratische Führungselite) und zu despotischen
Staatsformen, wie etwa Diktaturen, dar. In einer demokratischen
Republik wird die Spitzenfunktion des Staates auf
Basis des allgemeinen Wahlrechts gewählt. In Österreich
nimmt diese Position der Bundespräsident ein.
Demokratie bedeutet, dass die politische
Macht durch das Volk legitimiert wird.
Das kann auf dem Wege der direkten oder der indirekten
Demokratie geschehen. In Österreich gibt es für die direkte
Demokratie die Instrumente des Volksbegehrens,
der Volksbefragung und der Volksabstimmung. Der direkten
Demokratie kommt in Österreich aber nur eine untergeordnete
Bedeutung zu, da die entsprechenden Maßnahmen hier vergleichsweise
behäbig in ihrem Einsatz sind und leicht umgangen werden
können.
In Österreich dominiert die indirekte bzw. repräsentative
Demokratie die politische Willensbildung. So wird
die Kräfteverteilung im Nationalrat (Parlament) durch eine
allgemeine, geheime Wahl bestimmt. Der Nationalrat wird
auf dieser Grundlage mit gewählten Repräsentanten (Abgeordneten
der Parteien) besetzt. Er ist das zentrale Organ der Bundesgesetzgebung.
Dieselbe Wahl bildet auch die Grundlage für die Regierungsbildung.
Der Begriff Demokratie geht aber weit über die formale
Regelung der Willensfeststellung hinaus. Er bezeichnet den
gesamten Prozess der Willensbildung in der Gesellschaft
und ist damit von Rahmenbedingungen abhängig, die
für eine verantwortungsbewusste Meinungsbildung der Öffentlichkeit
notwendig sind, wie
- dem Umgang mit Informationen, z.B.
- dem freien Zugang zu Bildung,
- der Transparenz bei der politischen Einflussnahme
(Lobbying),
- der Transparenz bei der Mittelverteilung und der
Verwaltung,
- dem Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse,
wie beispielsweise über die realen Zustände in Tierhaltungsbetrieben
- Pressefreiheit und freien, unabhängigen Medien,
- einer Zivilgesellschaft, geschützt durch Versammlungs-
und Meinungsfreiheit
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Demokratie
Eine gesunde Demokratie, mit politisch wachen Bürgerinnen
und Bürgern spielt sich also nicht nur im Parlament ab,
sondern auch außerhalb des Parlaments. In einer Demokratie
sollten die Bürgerinnen und Bürger Mitverantwortung für
das übernehmen, was in der Gesellschaft geschieht. Im Gegensatz
zu einer autokratischen Staatsform, in der die BürgerInnen
nicht politisch partizipieren können, hängt es in der Demokratie
von den BürgerInnen selbst ab, was in ihrem Namen geschieht,
ob zum Beispiel Minderheiten ausgegrenzt, Menschenrechte
eingeschränkt oder eben Tiere ausgebeutet werden oder nicht.
In diesem Sinne spielt die sogenannte Zivilgesellschaft
in der Demokratie eine wesentliche Rolle, da durch sie Themen
aufgegriffen und einer öffentlichen Diskussion zugeführt
werden. Sie bildet damit ein wichtiges Gegengewicht zu Politik
und Wirtschaft, die zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen
Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen.
Das liberale Prinzip
Das liberale Prinzip soll für den einzelnen Bürger bzw.
die einzelne Bürgerin einen Schutz vor staatlichen Eingriffen
in das eigene Leben garantieren. Dieser Freiraum entsteht
durch Grundrechte, die dem staatlichen Handeln Grenzen setzen.
In der österreichischen Bundesverfassung sind mehrere Grundrechtskataloge
enthalten. Die wichtigsten sind
- das Staatsgrundgesetz von 1867
In diesem ist der Gleichheitsgrundsatz ebenso festgehalten,
wie der Schutz des Eigentums, des Hausrechts, des Brief-
und Fernmeldegeheimnisses, die Auflösung jedes Untertänigkeitsverhältnisses,
die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Religions-
und Gewissenfreiheit und vieles mehr. Dieser Grundrechtskatalog
geht inhaltlich auf die Revolution von 1848 zurück. Damals
lehnte sich die Bevölkerung gegen die polizeistaatliche
Unterdrückung unter Staatskanzler Metternich auf.
- die Europäische Menschenrechtskonvention 1958
Dieser europäische Grundrechtskatalog stellt einen Mindeststandard
dar, den jene Staaten, die ihn zu nationalem Recht erklären,
einhalten müssen. Er enthält die klassischen Menschenrechte/Freiheitsrechte,
wie z.B. das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, keine
Strafe ohne Gesetz, Verbot der Sklaverei und das Recht
auf ein faires Verfahren.
- Sonstige Gesetze zu Grundrechten, wie das Bundesverfassungsgesetz
zum Schutz der persönlichen Freiheit oder das
Gesetz zum Schutz des Hausrechts
Das liberale Prinzip räumt den Menschen einerseits einen
Bereich der autonomen eigenen Lebensgestaltung ein, also
eine begrenzte Freiheit zur ungestörten Selbstverwirklichung.
Sie schaffen einen Raum der Privatheit, der vor dem Staat
geschützt ist. Andererseits verteidigt das liberale Prinzip
auch die fundamentalen Möglichkeiten der Partizipation am
(gesellschafts-)politischen Geschehen.
Sie bilden die wesentliche Basis zur freien Meinungsbildung
innerhalb eines demokratischen Systems. Sie sollen vor politischer
Verfolgung schützen, Diskriminierung verhindern, faire Verfahren
gewährleisten, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und
Pressefreiheit garantieren.
Gerade in letzter Zeit ist das liberale Prinzip einer schwerwiegenden
Erosion ausgesetzt. Um das subjektive Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung zu steigern, werden dem Staat zunehmend
stärkere Eingriffsrechte zu Lasten der Grundrechte zugeschrieben.
Die künstlich aufgebauschte Terrorismus-Hysterie hat in
vielen Staaten zu repressiven Gesetzen und zu katastrophalen
Bürgerrechtsverletzungen geführt, auch gegenüber TierrechtsaktivistInnen.
In Österreich wurde von der Polizei die Tierrechtsbewegung
als die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit genannt.
Was einem unvoreingenommenen Betrachter lächerlich und realitätsfremd
klingt, ist aber Zeichen einer besorgniserregenden Entwicklung,
der unbedingt Einhalt geboten werden muss.
Es liegt in der Natur der Polizei, zur Erfüllung ihrer
Aufgaben immer größere Kompetenzen einzufordern, was in
letzter Konsequenz auf den Versuch der totalen Kontrolle
– den gläsernen Bürger – hinausläuft. Die Aufgabe von uns
allen ist es, und zwar eine permanente, nie endende Aufgabe,
sich dieser Tendenz entgegen zu stellen und die Grundrechte,
das liberale Prinzip, zu verteidigen. Und zwar nicht nur,
wenn wir selbst betroffen sind. Den Verlust von Demonstrations-
und Meinungsfreiheit z.B. bemerkt man erst, wenn man sie
braucht; dann kann es aber bereits zu spät sein, etwas dagegen
zu unternehmen.
Das rechtsstaatliche Prinzip
Mit „rechtsstaatlichem Prinzip“ ist in diesem Zusammenhang
die Bindung der Herrschaft an das Recht gemeint. Artikel
18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: "Die
gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze
ausgeübt werden." Durch diese Bindung soll Rechtssicherheit
geschaffen, und Willkür unterbunden werden.
Teil des rechtsstaatlichen Prinzips ist auch der Bestimmtheitsgrundsatz.
Gesetzliche Regelungen müssen derart klar formuliert sein,
dass die Bedeutung für den Bürger, die Bürgerin eindeutig
erkennbar ist, beispielsweise welche Handlungen verboten
sind und welche nicht.
Das Vorgehen der Behörde muss daher in diesem Sinne vorhersehbar
und objektiv nachvollziehbar sein, denn sie darf ja nur
aufgrund von bereits bestehenden klar formulierten Bestimmungen
handeln.
Umgekehrt sorgt das rechtsstaatliche Prinzip auch für die
Widerspruchsfreiheit innerhalb der Rechtsordnung. Der Verfassungsgerichtshof
(VfGH) ist dazu ermächtigt, die Gesetze auf ihr rechtmäßiges
Entstehen und ihre (Verfassungs-)konformität zu überprüfen.
Die Rechtsordnung folgt nämlich einem Stufenbau, wobei
die Bestimmungen der jeweils untergeordneten Ebenen mit
den übergeordneten nicht in Widerspruch stehen dürfen: (1)
Höchste Priorität haben die hier vorgestellten grundlegenden
Prinzipien der Verfassung, dann folgen an Wichtigkeit zwei
durch den Beitritt zur EU eingezogene rechtlichen Ebenen,
nämlich jene des (2) primären und jene des (3) sekundären
Gemeinschaftsrechts. Dann folgt das (4) einache Bundes-
und Landesverfassungsrecht, das sind jene Verfassungsbestimmungen,
die keine leitenden Grundsätze darstellen. Dann die (5)
einfachen Bundes- und Landesgesetze, dann die (6) Verordnungen
und zu guter letzt die (7) Einzelfallentscheidungen, also
die von Gerichten und Verwaltungsbehörden erlassenen Entscheidungen.
Das Prinzip der Gewaltentrennung
Das Prinzip der Gewaltentrennung soll einer Machtkonzentration
im Staat vorbeugen. Aus diesem Grund wird die Macht auf
drei Staatsgewalten verteilt, denen eine jeweils abgegrenzte
Kompetenz zugeteilt wird:
- Die Legislative, also die gesetzgebende Körperschaft
- Die Judikative, also die richtende Körperschaft
- Die Exekutive, also die verwaltende und ausführende
Körperschaft
Auch innerhalb der genannten Körperschaften ist eine Machtverteilung
durch Funktionsaufteilungen vorgesehen, beispielsweise im
Bereich der Legislative durch Bundesrat und Nationalrat,
im Bereich der Exekutive durch Bundespräsident und Bundesregierung
und im Bereich der Judikative in Form der ordentlichen Gerichtsbarkeit
und des Verfassungsgerichtshofs.
Tatsächlich sind die einzelnen Bereiche durch Abberufungs-,
Mitwirkungs- und Kontrollrechte nicht scharf voneinander
abgegrenzt sondern ineinander verflochten. Aus diesem Zusammenspiel
soll sich eine gegenseitige Kontrolle und ein Gleichgewicht
der Kräfte ergeben.
Die vierte Gewalt: die mediale Öffentlichkeit
Moderne Demokratien basieren aber auch noch auf einer wesentlichen
vierten Säule, nämlich der medialen Öffentlichkeit. Diese
stellt zwar keine Staatsgewalt im formalen Sinn dar, erfüllt
aber eine wesentliche und zentrale Kontrollfunktion. Die
hauptsächlich von den Medien, aber auch von der Zivilgesellschaft
informierte Öffentlichkeit beobachtet, bildet sich Meinungen
und äußert diese auch.
Die vierte Gewalt wird durch das liberale Prinzip geschützt
und durch das demokratisch-republikanische Prinzip legitimiert.
Das bundesstaatliche Prinzip
Österreich ist föderalistisch organisiert. Der Staat ist
ein Zusammenschluss von 9 Bundesländern, wobei die Beziehung
der Bundesländer untereinander nicht durch internationales
Völkerrecht sondern durch innerstaatliches Recht geregelt
ist.
Kompetenzenverteilung: Es ist für jede Materie jeweils
festgelegt, ob die jeweilige Kompetenz der Gesetzgebung
und/oder des Vollzugs beim Bund oder den Ländern liegt.
Der Schwerpunkt der Gesetzgebungskompetenz liegt für die
meisten Materien beim Bund, jener des Vollzugs bei den Ländern.
Durch die zweite Kammer des Parlaments, den sogenannten
Bundesrat, der durch Vertreter der Länder beschickt wird,
haben diese auch ein Mitspracherecht bei der Bundesgesetzgebung.
Der praktische politische Einfluss ist allerdings gering,
da der Bundesrat in den allermeisten Fällen nur ein aufschiebendes
aber kein endgültiges Vetorecht gegenüber der Nationalrat
besitzt.
Der bundesstaatliche, föderalistische Aufbau soll eine
Machtverteilung bewirken und dadurch große Machtkonzentrationen
und deren Missbrauch nach Möglichkeit hintanhalten.
Der Staat als veränderliches und verletzliches System
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheint, ist
doch der Staat ein lebendiges, veränderliches System, das
durchaus auch instabil werden oder zerstört werden kann.
1933 etwa nutzte der damalige Kanzler Engelbert Dollfuss,
Mitglied des nö Bauernbundes, der nö Landwirtschaftskammer
und der Christlichsozialen Partei, der Vorgängerorganisation
der heutigen ÖVP, einen Mangel in der Geschäftsordnung des
Parlaments für einen Staatsstreich. Aus der Republik Österreich
wurde eine Diktatur, jegliche Opposition wurde verboten.
Politisch anders Denkende wurden mit Waffengewalt bekämpft
und in sogenannte Anhaltelager gesperrt, die demokratisch
republikanische Verfassung Österreichs durch eine diktatorische
ersetzt. Wahlen wurden abgeschafft.
Wir alle sind dazu aufgefordert wachsam zu sein, uns zu
den Grundwerten der Verfassung zu bekennen und diese zu
verteidigen. Negative Veränderungen können auch schleichend
kommen. Die heute etablierten Freiheiten wurden einstmals
von unzähligen Personen vielfach unter Einsatz ihres Lebens
schwer erkämpft. Es wäre fatal, diese leichtfertig aufs
Spiel zu setzen. Im Namen der Bekämpfung von Terrorismus
und organisierter Kriminalität passiert aber genau das.
Und ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen.
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