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Demokratie: Hintergrundwissen

Zwischen der Verbreitung des Tierschutzgedankens und den Grundprinzipien der Bundesverfassung gibt es zahlreiche wesentliche Schnittstellen. Egal ob es sich direkt um Tierschutz handelt, wo der eklatante Mangel im Vollzug die Rechtsstaatlichkeit Österreichs in Frage stellt, oder ob es Tierschutzaktivismus betrifft. So wurden etwa Mitglieder des VGT im sogenannten Tierschutzprozess wegen der Ausübung ihrer verfassungsrechtlichen verbrieften Grundrechte, wie etwa Kundgebungen abzuhalten und Flugblätter zu verteilen (Versammlungsfreiheit) oder ihre Ansichten zu äußern (Meinungsfreiheit) strafrechtlich mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation verfolgt.

Es kann schon sein, dass Demokratie nicht das effizienteste Herrschaftssystem ist. Demokratie ist auch kein Garant dafür, dass nur Regelungen eingeführt werden, die einem passen. Demokratie ist nicht etwas, das man nur an die große Glocke hängt, wenn es gerade die eigenen Interessen stützt, sie aber unterläuft und abschafft, wenn einem die Konsequenzen gerade nicht gelegen kommen. Demokratie ist wichtig und ein Wert an sich, weil sie das einzige erprobte und bekannte System ist, das eine weitgehende Absicherung der Menschenrechte und letztlich unserer Freiheit gewährleistet.

Demokratie ist ein permanenter Prozess. Sie muss ununterbrochen weiterentwickelt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Demokratie ist laufend der Gefahr der Erosion ausgesetzt und muss ständig neu erkämpft werden. Demokratie beschränkt sich nicht darauf, dass es Wahlen gibt. Demokratie ist vielmehr eine Geisteshaltung und ein Wertesystem, das sich aus vielen Komponenten wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, bürgerlichen Freiheiten, einem verantwortungsbewussten Beamtentum, unabhängigen Medien und vor allem einer lebendigen Zivilgesellschaft zusammensetzt.

Die leitenden Grundsätze der Bundesverfassung

Die österreichische Bundesverfassung basiert auf einigen leitenden Grundsätzen, welche die allerhöchste Rechtsstufe einnehmen. Nur mit Zustimmung sowohl von einer 2/3 Mehrheit im Nationalrat, als auch einer Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen in einer Volksabstimmung können diese Grundsätze geändert werden.

Diese leitenden Prinzipien geben den Rahmen für alle anderen gesetzlichen Regelungen vor. Sie stellen die vertraglich festgehaltenen Grundwerte dar, an denen sich der Staat Österreich auszurichten hat, und die die Organisation des Zusammenlebens der Menschen in Österreich fundamental bestimmen.

Das demokratische und das republikanische Prinzip

In Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) heißt es: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Das demokratische Prinzip definiert die Art und Weise der politischen Willensbildung, das republikanische Prinzip die Staatsform.

In einer Republik ist das Staatsvolk die höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität der Ausübung von Macht. Die Republik stellt ein Gegenmodell zur Monarchie (aristokratische Führungselite) und zu despotischen Staatsformen, wie etwa Diktaturen, dar. In einer demokratischen Republik wird die Spitzenfunktion des Staates auf Basis des allgemeinen Wahlrechts gewählt. In Österreich nimmt diese Position der Bundespräsident ein.

Demokratie bedeutet, dass die politische Macht durch das Volk legitimiert wird.

Das kann auf dem Wege der direkten oder der indirekten Demokratie geschehen. In Österreich gibt es für die direkte Demokratie die Instrumente des Volksbegehrens, der Volksbefragung und der Volksabstimmung. Der direkten Demokratie kommt in Österreich aber nur eine untergeordnete Bedeutung zu, da die entsprechenden Maßnahmen hier vergleichsweise behäbig in ihrem Einsatz sind und leicht umgangen werden können.

In Österreich dominiert die indirekte bzw. repräsentative Demokratie die politische Willensbildung. So wird die Kräfteverteilung im Nationalrat (Parlament) durch eine allgemeine, geheime Wahl bestimmt. Der Nationalrat wird auf dieser Grundlage mit gewählten Repräsentanten (Abgeordneten der Parteien) besetzt. Er ist das zentrale Organ der Bundesgesetzgebung. Dieselbe Wahl bildet auch die Grundlage für die Regierungsbildung.

Der Begriff Demokratie geht aber weit über die formale Regelung der Willensfeststellung hinaus. Er bezeichnet den gesamten Prozess der Willensbildung in der Gesellschaft und ist damit von Rahmenbedingungen abhängig, die für eine verantwortungsbewusste Meinungsbildung der Öffentlichkeit notwendig sind, wie

  • dem Umgang mit Informationen, z.B.
    • dem freien Zugang zu Bildung,
    • der Transparenz bei der politischen Einflussnahme (Lobbying),
    • der Transparenz bei der Mittelverteilung und der Verwaltung,
    • dem Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise über die realen Zustände in Tierhaltungsbetrieben
  • Pressefreiheit und freien, unabhängigen Medien,
  • einer Zivilgesellschaft, geschützt durch Versammlungs- und Meinungsfreiheit

Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Demokratie

Eine gesunde Demokratie, mit politisch wachen Bürgerinnen und Bürgern spielt sich also nicht nur im Parlament ab, sondern auch außerhalb des Parlaments. In einer Demokratie sollten die Bürgerinnen und Bürger Mitverantwortung für das übernehmen, was in der Gesellschaft geschieht. Im Gegensatz zu einer autokratischen Staatsform, in der die BürgerInnen nicht politisch partizipieren können, hängt es in der Demokratie von den BürgerInnen selbst ab, was in ihrem Namen geschieht, ob zum Beispiel Minderheiten ausgegrenzt, Menschenrechte eingeschränkt oder eben Tiere ausgebeutet werden oder nicht.

In diesem Sinne spielt die sogenannte Zivilgesellschaft in der Demokratie eine wesentliche Rolle, da durch sie Themen aufgegriffen und einer öffentlichen Diskussion zugeführt werden. Sie bildet damit ein wichtiges Gegengewicht zu Politik und Wirtschaft, die zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen.

Das liberale Prinzip

Das liberale Prinzip soll für den einzelnen Bürger bzw. die einzelne Bürgerin einen Schutz vor staatlichen Eingriffen in das eigene Leben garantieren. Dieser Freiraum entsteht durch Grundrechte, die dem staatlichen Handeln Grenzen setzen. In der österreichischen Bundesverfassung sind mehrere Grundrechtskataloge enthalten. Die wichtigsten sind

  • das Staatsgrundgesetz von 1867
    In diesem ist der Gleichheitsgrundsatz ebenso festgehalten, wie der Schutz des Eigentums, des Hausrechts, des Brief- und Fernmeldegeheimnisses, die Auflösung jedes Untertänigkeitsverhältnisses, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Religions- und Gewissenfreiheit und vieles mehr. Dieser Grundrechtskatalog geht inhaltlich auf die Revolution von 1848 zurück. Damals lehnte sich die Bevölkerung gegen die polizeistaatliche Unterdrückung unter Staatskanzler Metternich auf.
  • die Europäische Menschenrechtskonvention 1958
    Dieser europäische Grundrechtskatalog stellt einen Mindeststandard dar, den jene Staaten, die ihn zu nationalem Recht erklären, einhalten müssen. Er enthält die klassischen Menschenrechte/Freiheitsrechte, wie z.B. das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, keine Strafe ohne Gesetz, Verbot der Sklaverei und das Recht auf ein faires Verfahren.
  • Sonstige Gesetze zu Grundrechten, wie das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit oder das Gesetz zum Schutz des Hausrechts

Das liberale Prinzip räumt den Menschen einerseits einen Bereich der autonomen eigenen Lebensgestaltung ein, also eine begrenzte Freiheit zur ungestörten Selbstverwirklichung. Sie schaffen einen Raum der Privatheit, der vor dem Staat geschützt ist. Andererseits verteidigt das liberale Prinzip auch die fundamentalen Möglichkeiten der Partizipation am (gesellschafts-)politischen Geschehen.

Sie bilden die wesentliche Basis zur freien Meinungsbildung innerhalb eines demokratischen Systems. Sie sollen vor politischer Verfolgung schützen, Diskriminierung verhindern, faire Verfahren gewährleisten, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit garantieren.

Gerade in letzter Zeit ist das liberale Prinzip einer schwerwiegenden Erosion ausgesetzt. Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern, werden dem Staat zunehmend stärkere Eingriffsrechte zu Lasten der Grundrechte zugeschrieben.

Die künstlich aufgebauschte Terrorismus-Hysterie hat in vielen Staaten zu repressiven Gesetzen und zu katastrophalen Bürgerrechtsverletzungen geführt, auch gegenüber TierrechtsaktivistInnen. In Österreich wurde von der Polizei die Tierrechtsbewegung als die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit genannt. Was einem unvoreingenommenen Betrachter lächerlich und realitätsfremd klingt, ist aber Zeichen einer besorgniserregenden Entwicklung, der unbedingt Einhalt geboten werden muss.

Es liegt in der Natur der Polizei, zur Erfüllung ihrer Aufgaben immer größere Kompetenzen einzufordern, was in letzter Konsequenz auf den Versuch der totalen Kontrolle – den gläsernen Bürger – hinausläuft. Die Aufgabe von uns allen ist es, und zwar eine permanente, nie endende Aufgabe, sich dieser Tendenz entgegen zu stellen und die Grundrechte, das liberale Prinzip, zu verteidigen. Und zwar nicht nur, wenn wir selbst betroffen sind. Den Verlust von Demonstrations- und Meinungsfreiheit z.B. bemerkt man erst, wenn man sie braucht; dann kann es aber bereits zu spät sein, etwas dagegen zu unternehmen.

Das rechtsstaatliche Prinzip

Mit „rechtsstaatlichem Prinzip“ ist in diesem Zusammenhang die Bindung der Herrschaft an das Recht gemeint. Artikel 18 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden." Durch diese Bindung soll Rechtssicherheit geschaffen, und Willkür unterbunden werden.

Teil des rechtsstaatlichen Prinzips ist auch der Bestimmtheitsgrundsatz. Gesetzliche Regelungen müssen derart klar formuliert sein, dass die Bedeutung für den Bürger, die Bürgerin eindeutig erkennbar ist, beispielsweise welche Handlungen verboten sind und welche nicht.

Das Vorgehen der Behörde muss daher in diesem Sinne vorhersehbar und objektiv nachvollziehbar sein, denn sie darf ja nur aufgrund von bereits bestehenden klar formulierten Bestimmungen handeln.

Umgekehrt sorgt das rechtsstaatliche Prinzip auch für die Widerspruchsfreiheit innerhalb der Rechtsordnung. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist dazu ermächtigt, die Gesetze auf ihr rechtmäßiges Entstehen und ihre (Verfassungs-)konformität zu überprüfen.

Die Rechtsordnung folgt nämlich einem Stufenbau, wobei die Bestimmungen der jeweils untergeordneten Ebenen mit den übergeordneten nicht in Widerspruch stehen dürfen: (1) Höchste Priorität haben die hier vorgestellten grundlegenden Prinzipien der Verfassung, dann folgen an Wichtigkeit zwei durch den Beitritt zur EU eingezogene rechtlichen Ebenen, nämlich jene des (2) primären und jene des (3) sekundären Gemeinschaftsrechts. Dann folgt das (4) einache Bundes- und Landesverfassungsrecht, das sind jene Verfassungsbestimmungen, die keine leitenden Grundsätze darstellen. Dann die (5) einfachen Bundes- und Landesgesetze, dann die (6) Verordnungen und zu guter letzt die (7) Einzelfallentscheidungen, also die von Gerichten und Verwaltungsbehörden erlassenen Entscheidungen.

Das Prinzip der Gewaltentrennung

Das Prinzip der Gewaltentrennung soll einer Machtkonzentration im Staat vorbeugen. Aus diesem Grund wird die Macht auf drei Staatsgewalten verteilt, denen eine jeweils abgegrenzte Kompetenz zugeteilt wird:

  • Die Legislative, also die gesetzgebende Körperschaft
  • Die Judikative, also die richtende Körperschaft
  • Die Exekutive, also die verwaltende und ausführende Körperschaft

Auch innerhalb der genannten Körperschaften ist eine Machtverteilung durch Funktionsaufteilungen vorgesehen, beispielsweise im Bereich der Legislative durch Bundesrat und Nationalrat, im Bereich der Exekutive durch Bundespräsident und Bundesregierung und im Bereich der Judikative in Form der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Verfassungsgerichtshofs.

Tatsächlich sind die einzelnen Bereiche durch Abberufungs-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte nicht scharf voneinander abgegrenzt sondern ineinander verflochten. Aus diesem Zusammenspiel soll sich eine gegenseitige Kontrolle und ein Gleichgewicht der Kräfte ergeben.

Die vierte Gewalt: die mediale Öffentlichkeit

Moderne Demokratien basieren aber auch noch auf einer wesentlichen vierten Säule, nämlich der medialen Öffentlichkeit. Diese stellt zwar keine Staatsgewalt im formalen Sinn dar, erfüllt aber eine wesentliche und zentrale Kontrollfunktion. Die hauptsächlich von den Medien, aber auch von der Zivilgesellschaft informierte Öffentlichkeit beobachtet, bildet sich Meinungen und äußert diese auch.

Die vierte Gewalt wird durch das liberale Prinzip geschützt und durch das demokratisch-republikanische Prinzip legitimiert.

Das bundesstaatliche Prinzip

Österreich ist föderalistisch organisiert. Der Staat ist ein Zusammenschluss von 9 Bundesländern, wobei die Beziehung der Bundesländer untereinander nicht durch internationales Völkerrecht sondern durch innerstaatliches Recht geregelt ist.

Kompetenzenverteilung: Es ist für jede Materie jeweils festgelegt, ob die jeweilige Kompetenz der Gesetzgebung und/oder des Vollzugs beim Bund oder den Ländern liegt. Der Schwerpunkt der Gesetzgebungskompetenz liegt für die meisten Materien beim Bund, jener des Vollzugs bei den Ländern.

Durch die zweite Kammer des Parlaments, den sogenannten Bundesrat, der durch Vertreter der Länder beschickt wird, haben diese auch ein Mitspracherecht bei der Bundesgesetzgebung. Der praktische politische Einfluss ist allerdings gering, da der Bundesrat in den allermeisten Fällen nur ein aufschiebendes aber kein endgültiges Vetorecht gegenüber dem Nationalrat besitzt.

Der bundesstaatliche, föderalistische Aufbau soll eine Machtverteilung bewirken und dadurch große Machtkonzentrationen und deren Missbrauch nach Möglichkeit hintanhalten.

 

Der Staat als veränderliches und verletzliches System

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so erscheint, ist doch der Staat ein lebendiges, veränderliches System, das durchaus auch instabil werden oder zerstört werden kann. 1933 etwa nutzte der damalige Kanzler Engelbert Dollfuss, Mitglied des nö Bauernbundes, der nö Landwirtschaftskammer und der Christlichsozialen Partei, der Vorgängerorganisation der heutigen ÖVP, einen Mangel in der Geschäftsordnung des Parlaments für einen Staatsstreich. Aus der Republik Österreich wurde eine Diktatur, jegliche Opposition wurde verboten. Politisch anders Denkende wurden mit Waffengewalt bekämpft und in sogenannte Anhaltelager gesperrt, die demokratisch republikanische Verfassung Österreichs durch eine diktatorische ersetzt. Wahlen wurden abgeschafft.

Wir alle sind dazu aufgefordert wachsam zu sein, uns zu den Grundwerten der Verfassung zu bekennen und diese zu verteidigen. Negative Veränderungen können auch schleichend kommen. Die heute etablierten Freiheiten wurden einstmals von unzähligen Personen vielfach unter Einsatz ihres Lebens schwer erkämpft. Es wäre fatal, diese leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Im Namen der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität passiert aber genau das. Und ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen.

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