Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild
basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung
(16. März 2003).
Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals
die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen,
usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der
einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte. |
Aufgrund eines anonymen Hinweises betrat der Verein Gegen
Tierfabriken am 15. März 2003 die Legebatterie von Florian Zichtl,
Kleinsierning 1, 3231 St. Margarethen bei St. Pölten und rettete 7
Hühner, die noch in derselben Nacht zur Notaufnahme der veterinärmedizinischen
Universität Wien gebracht wurden. Nach Auffassung des VGT ist diese
Rettung der Hühner durch die unmittelbare Notsituation, in der sich
die Tiere befanden, juridisch gerechtfertigt. Herr Zichtl wurde wegen Tierquälerei
und Übertretung der nö. Nutztierhaltungsverordnung angezeigt.
Weitere
Informationen zur Rettung finden Sie hier
Durch Klicken auf eines der Bilder können
Sie es in einer größeren Auflösung betrachten.

Ein Huhn sitzt auf ihrer toten Artgenossin im Käfig.
Das tote Huhn ist bereits stark verrottet,
also bereits wochen- oder monatelang tot.

Ein weiteres totes Huhn in einem Käfig. Bei der nicht sehr gründlichen
Inspektion der Legebatterie
durch den VGT fanden sich 15 solche tote Hühner in Käfigen.

6 Hühner in einem Käfig der Grundfläche 45cm mal 50cm.
Hier steht also jedem Huhn
nur 375 cm² Bodenfläche zur Verfügung. Sehr viele Käfige
derselben Größe
in der Legebatterie von Herrn Zichtl sind mit 6 Hühnern besetzt.
Laut nö. Nutztierhaltungsverordnung muss jedem Legehuhn
mindestens 550 cm² Bodenfläche zur Verfügung stehen,
es wären also nur 4 Hühner pro Käfig erlaubt.
Die Haltung in Herrn Zichtls Legebatterie ist daher illegal.

Hühner mit tief rot geschwollenen, wunden Kloaken.

Hühner, völlig ohne Gefieder und mit tiefen Wunden.


Eines der Hühner, die auf die tierärztliche Notaufnahme gebracht
wurden.
Das Huhn hat eine Wunde mit 5 cm Durchmesser, die bis in den Darm reicht.
Der Darminhalt tritt durch die Wunde aus. Es musste eingeschläfert werden.

Ein todkrankes Huhn, das bereits nur noch kraftlos im Käfig
liegt. Würmer und Insekten
fressen es bei lebendigem Leibe auf: das Gesicht, und insbesondere die Augen,
sind mit Kleintieren übersät. Auch dieses Huhn wurde zur tierärztlichen
Notaufnahme gebracht.

6 völlig federlose Hühner in einem Käfig der
Bodenfläche 45cm mal 50cm,
also 375 cm² pro Huhn: Weniger als die 550 cm² Mindestbodenfläche
laut Gesetz.
Es wären also nur 4 Hühner pro Käfig erlaubt.
Eines dieser Hühner wurde noch in derselben Nacht
zur tierärztlichen Notaufnahme gebracht.

Ein weiterer Käfig mit 6 Hühnern, die alle schwer krank sind.
Auch eines dieser Hühner
wurde noch in den frühen Morgenstunden des 14. März 2003 zur
tierärztlichen Notaufnahme gebracht.

Dr. Balluch mit einem der Hühner auf dem Weg aus der Legebatterie
zur
tierärztlichen Notaufnahme
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