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RETTUNG VON 7 SCHWER KRANKEN HÜHNERN

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16. März 2003). Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen, usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte.

 

Aufgrund eines anonymen Hinweises betrat der Verein Gegen Tierfabriken am 15. März 2003 die Legebatterie von Florian Zichtl, Kleinsierning 1, 3231 St. Margarethen bei St. Pölten und rettete 7 Hühner, die noch in derselben Nacht zur Notaufnahme der veterinärmedizinischen Universität Wien gebracht wurden. Nach Auffassung des VGT ist diese Rettung der Hühner durch die unmittelbare Notsituation, in der sich die Tiere befanden, juridisch gerechtfertigt. Herr Zichtl wurde wegen Tierquälerei und Übertretung der nö. Nutztierhaltungsverordnung angezeigt.

Weitere Informationen zur Rettung finden Sie hier

Durch Klicken auf eines der Bilder können Sie es in einer größeren Auflösung betrachten.

 


Ein Huhn sitzt auf ihrer toten Artgenossin im Käfig. Das tote Huhn ist bereits stark verrottet,
also bereits wochen- oder monatelang tot.




Ein weiteres totes Huhn in einem Käfig. Bei der nicht sehr gründlichen Inspektion der Legebatterie
durch den VGT fanden sich 15 solche tote Hühner in Käfigen.




6 Hühner in einem Käfig der Grundfläche 45cm mal 50cm. Hier steht also jedem Huhn
nur 375 cm² Bodenfläche zur Verfügung. Sehr viele Käfige derselben Größe
in der Legebatterie von Herrn Zichtl sind mit 6 Hühnern besetzt.
Laut nö. Nutztierhaltungsverordnung muss jedem Legehuhn
mindestens 550 cm² Bodenfläche zur Verfügung stehen,
es wären also nur 4 Hühner pro Käfig erlaubt.
Die Haltung in Herrn Zichtls Legebatterie ist daher illegal.



Hühner mit tief rot geschwollenen, wunden Kloaken.



Hühner, völlig ohne Gefieder und mit tiefen Wunden.





Eines der Hühner, die auf die tierärztliche Notaufnahme gebracht wurden.
Das Huhn hat eine Wunde mit 5 cm Durchmesser, die bis in den Darm reicht.
Der Darminhalt tritt durch die Wunde aus. Es musste eingeschläfert werden.




Ein todkrankes Huhn, das bereits nur noch kraftlos im Käfig liegt. Würmer und Insekten
fressen es bei lebendigem Leibe auf: das Gesicht, und insbesondere die Augen,
sind mit Kleintieren übersät. Auch dieses Huhn wurde zur tierärztlichen Notaufnahme gebracht.




6 völlig federlose Hühner in einem Käfig der Bodenfläche 45cm mal 50cm,
also 375 cm² pro Huhn: Weniger als die 550 cm² Mindestbodenfläche laut Gesetz.
Es wären also nur 4 Hühner pro Käfig erlaubt.
Eines dieser Hühner wurde noch in derselben Nacht
zur tierärztlichen Notaufnahme gebracht.




Ein weiterer Käfig mit 6 Hühnern, die alle schwer krank sind. Auch eines dieser Hühner
wurde noch in den frühen Morgenstunden des 14. März 2003 zur
tierärztlichen Notaufnahme gebracht.




Dr. Balluch mit einem der Hühner auf dem Weg aus der Legebatterie zur
tierärztlichen Notaufnahme

 

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