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DEMOKRATIE

 

 

>>Jetzt Online-Appell unterzeichnen<<

Dringend Unterstützung benötigt: NGOs fordern von Regierung klares Bekenntnis zur Demokratie

Fünf VGT-MitarbeiterInnen werden in Österreich wegen legaler Tierschutzaktivitäten strafrechtlich verfolgt und persönlich und finanziell ruiniert – und zwar im derzeit laufenden sogenannten Tierschutzprozess. Möglich wird diese staatliche Verfolgung durch die extensive Auslegung der österreichischen Anti-Terrorismusbestimmungen.

Im kommenden Herbst sollen diese nun ein weiteres mal geändert werden. Aus diesem Anlass mobilisieren etliche renommierte NGOs, um die Regierung dazu zu bewegen, das Gesetz zu verändern, um wieder Rechtssicherheit für legales ziviles Engagement herzustellen. Allerdings wird das nur geschehen, wenn wir BürgerInnen der Regierung JETZT mitteilen, was wir von ihr erwarten: Nämlich ein klares Bekenntnis zur Demokratie!

Hilf den verfolgten VGT-AktivistInnen!

 

V.l.n.r.:

  • Harald Balluch, Geschäftsführer und Webmaster des VGT, ursprünglich im Biofachhandel tätig ist er schon seit 15 Jahren im Tierschutz aktiv.
  • David Richter, zweifacher Familienvater, Kampagnenleiter Steiermark, das Ende der Legebatterien in Österreich ist zu einem großen Teil seinem unermüdlichen Einsatz und Engagement für die gequälten Hühner zu verdanken.
  • Monika Springer, Pelz-Campaignerin, seit vielen Jahren organisiert und leitet sie die Antipelz Kampagne des VGT und betreut unsere AktivistInnen.
  • DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, seine vielversprechende wissenschafliche Karriere gab er 1997 auf, um seine gesamte Zeit dem Tierschutz widmen zu können, seine Freizeit verbringt er am liebsten in den Bergen.
  • Chris Moser, dreifacher Familienvater, freischaffender Künstler und ehemaliger Kampagnenleiter für Tirol.

Diese 5 Personen müssen sich neben 8 weiteren angeklagten TierschützerInnen seit Anfang März vor dem Gericht Wr. Neustadt verteidigen. Allen wird keine einzige konkrete Straftat vorgeworfen, laut Staatsanwalt sollen sie durch ihre legale Kampagnenarbeit unbekannte Dritte ideell zu Straftaten motiviert haben – ohne je selbst eine begangen zu haben!

Etliche namhafte um die Demokratie in Österreich besorgte Organisationen unterstützen den Online-Appell! Darunter:

  • Amnesty International
  • Greenpeace
  • Reporter ohne Grenzen
  • attac Austria
  • Global 2000
  • Vier Pfoten
  • uva

Setzen wir uns gemeinsam für Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Österreich ein,
und zwar JETZT solange das noch geht!

 

Hintergrundinformation

Seit März dieses Jahres sitzen 5 VGT-Angestellte in einem Monsterverfahren vor Gericht, dem sogenannten Tierschutzprozess. Ihnen wird nicht vorgeworfen Straftaten begangen, sondern nur legale Aktivitäten gesetzt zu haben, wie Aufdecken und Anprangern von Missständen, Veröffentlichungen im Internet, Kritik an Firmen usw. Durch ihre legalen Kampagnenaktivitäten hätten sie ein Klima der Unruhe und Unzufriedenheit geschaffen, das andere zu Straftaten ermuntert hätte.

Die österreichische Justiz argumentiert, dass man die legalen und die strafrechtswidrigen Aktivitäten im Tierschutz als zusammengehörend auffassen müsse, da beide Aktivitäten dasselbe Ziel (nämlich die Durchsetzung von Tierschutzforderungen) verfolgen würden. Daher wären die normalerweise legalen Tierschutzaktivitäten nun strafbar und zwar ganz unabhängig davon, ob die unbekannten Personen, die strafrechtswidrig handeln und etwa eine Schaufensterscheibe einschlagen und jene Personen die legale Aktivitäten setzen, sich untereinander kennen und absprechen würden oder nicht. Das deshalb, weil selbst wenn kein Kontakt der legal und der strafrechtswidrig handelnden Personen untereinander besteht, eine „konkludente Willensübereinkunft“ vorliegen würde, wie sich am Verfolgen derselben Ziele erkennen ließe.

Organisationsdelikte: Die 278er Paragraphen des Strafgesetzbuchs

Dieses juristische Konstrukt wird durch Bestimmungen im Strafgesetzbuch ermöglicht, die zur Bekämpfung organisierter Schwerstkriminalität (Stichwort Mafia) und des Terrorismus geschaffen wurden. Erklärtes Ziel bei Errichtung der Bestimmungen war es, dass aufgrund der statuierten erheblichen Bedrohung, die von Terrorismus und organisierter Schwerstkriminalität ausgehen soll, zur Bekämpfung dieser Phänomene, die Möglichkeit geschaffen werden soll, bewährte rechtsstaatliche Prinzipien auszuhebeln oder zumindest aufzuweichen, um den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden eine größere Handlungsermächtigung in die Hand zu geben.

  • So sollte erstens bei einem Verdacht für ein Organisationsdelikt das ganze Spektrum an Ermittlungsmethoden ausgeschöpft werden können, inklusive jener Methoden, die die größten Eingriffe in menschliche Grundrechte bedeuten (großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, etc.).
  • Zweitens sollten auch Handlungen unter Strafe gestellt werden, die unter „normalen“ Bedingungen legal oder sogar grund- und menschenrechtlich geschützt sind, wie etwa durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit.
  • Und drittens sollten im Sinne der Prävention bereits Personen strafbar werden, noch bevor Straftaten gesetzt, geplant oder vorbereitet werden.

Mit der Argumentkeule der enormen Bedrohung und Gefahr, die von Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehen, wurde also durch unbestimmte und weitläufige gesetzliche Formulierungen eine Aufweichung rechtsstaatlicher Garantien und eine enorme Ausweitung der Strafbarkeit durchgesetzt. Und zwar sowohl zeitlicher Natur, durch das Vorversetzen der Strafbarkeit in ein Stadium in dem noch keine Straftaten konkret geplant sind, als auch inhaltlicher Natur, durch das unter Strafe stellen von Handlungen, die in keinem direkten oder ursächlichen Zusammenhang zu Straftaten stehen.

USA: War On Terror

Diese rechtlichen Entwicklungen sind im Kontext eines weltweiten Trends zu sehen, der durch den von den USA verordneten „Krieg gegen den Terrorismus“ noch einmal entscheidend an Auftrieb gewonnen hat. „Krieg“ hält sich eben nicht an rechtsstaatliche Schranken. „Krieg“ richtet sich auch nicht gegen BürgerInnen, die grundrechtlichen Schutz genießen, sondern gegen Feinde, die es zu überwältigen oder in Schach zu halten gilt und zwar ohne sich dabei durch rechtsstaatliche Schranken behindern zu lassen.

Ganz in diesem Sinne sprechen Vertreter dieser durchaus weitverbreiteten und einflussreichen Denkrichtung von der Notwendigkeit eines Präventivstrafrechts und eines Feindstrafrechts, also der Schaffung eines Strafrechts, dass sich präventiv gegen sogenannte „Gefährder“ und effizient gegen sogenannte „Feinde“ anwenden lässt und in dessen Rahmen der Staat nicht mehr an das Vorliegen verfassungsgemäßer Ermächtigungen oder die Einhaltung von rechtsstaatlichen Normen gebunden ist.

Es ist so etwas wie ein permanenter Ausnahmezustand von dem behauptet wird, dass er für die Demokratie unschädlich wäre, weil er sich auf einen spezifischen Bereich begrenzen ließe. Tatsächlich ist aber jeder Mensch potenziell Gefährder oder Feind, weil dies unbestimmte und relative Begriffe sind. Letztlich bestimmt immer der Mächtige, wen er persönlich als Gefährder oder Feind einstuft.

Demokratie von Terrorismusgesetzgebung bedroht

Schon aus dieser Überlegung wird deutlich, dass eine teilweise Auflösung von Demokratie und Rechtsstaat in einem geschützten abgrenzbaren Bereich, der sich nur gegen TerroristInnen oder organisierte Schwerkriminalität wendet, eine Illusion ist. Vielmehr werden durch diese Ermächtigungen Instrumente geschaffen, die für die typischen Merkmale jeden autoritären Systems verantwortlich sind: staatliche Willkür, Rechtsunsicherheit, Einschüchterung, Sippenhaftung und drakonische Strafen.

Auch wenn sich in Österreich diese Ideen noch lange nicht so stark durchgesetzt haben, wie in den USA, Großbritannien oder Frankreich, so wurden doch bereits die ersten deutlichen Schritte in diese Richtung gegangen. Ganz im Geiste dieser Ideologie hat sich auch die rechtliche Lesart der Organisationsdelikte durch die österreichische Justiz entwickelt. Immer öfter werden sie in letzter Zeit auf ihre Einsatzmöglichkeit im zivilgesellschaftlichen Bereich getestet und den Präzedenzfall schlechthin bildet der Tierschutzprozess.

OGH hat sich auf demokratiefeindliche Gesetzesauslegung festgelegt

Das österreichische Höchstgericht, der OGH (Oberste Gerichtshof), hat sich aufgrund einer Grundrechtsbeschwerde schon zum Tierschutzprozess geäußert und die Weichen in Richtung erweiterter Anwendbarkeit der Bestimmung auch auf zivilgesellschaftliches Engagement gestellt.

Diese höchstgerichtliche Entscheidung hat sehr viel Kritik von NGOs, aber auch von renommierten JuristInnen ausgelöst. Univ. Prof. Petra Velten, Vorstand des Instituts für Strafrecht der Universität Linz, kommentiert dieses Urteil beispielsweise mit den Worten: „Die Annahme von OGH und OLG Wien, militante Tierschützer seien Mitglieder einer kriminellen Organisation, kann nicht geteilt werden. Beide Gerichte legen anstelle des Gesetzes eine ganz eigene Konzeption der kriminellen Organisation zugrunde. Dabei setzen sie sich über den Wortlaut als auch über Sinn und Zweck der Regelung hinweg.“

Aber alle Kritik ist letztlich wirkungslos, wenn dadurch nicht die Politik dazu bewegt werden kann, nun klärend einzugreifen. Denn das letzte Wort der Auslegung von Gesetzen hat nun einmal die Rechtssprechung selbst und dort das Höchstgericht, also der OGH. Dieser hat sich aber bereits auf eine demokratiefeindliche Interpretation der Organisationsparagraphen festgelegt. Daher ist nun die Politik am Zug sich unmissverständlich zur Demokratie zu bekennen, die Justiz zu einer Richtungsänderung zu zwingen und die rechtsstaatliche Sicherheit durch eine entsprechende Klarstellung im Gesetz wieder herzustellen.

Eine neuerliche Verschärfung der Terrorismusgesetzgebung ist geplant

Im Herbst dieses Jahres soll es nun erneut zu einer Gesetzesänderung im Bereich der sogenannten Organisationsdelikte (§§ 278 ff österreichisches Strafgesetzbuch) kommen. Tatsächlich ist derzeit aber von der Regierung eine zusätzliche Verschärfung der Terrorismusgesetzgebung geplant!

Es liegt nun an uns, den BürgerInnen, von der Regierung ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaat einzufordern und sie dazu zu bewegen, sich klar gegen den weiteren Abbau bürgerlicher Grundrechte auszusprechen und die Rechtssicherheit durch eine grundrechtskonforme Präzisierung der Organisationsparagraphen wieder herzustellen.

Wehren wir uns jetzt, bevor es zu spät ist, denn:
Wer in einer Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.

 

 

 

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