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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.05.1999)

EuGH-Skandalurteil gegen Tiertransportgesetz erleichtert Behörden-Willkür


StA Salzburg legt 5-fache Strafanzeige gegen brutale Viehtreiber grundlos zurück!

Vor zwei Monaten berichteten wir, daß der Geschäftsführer des "VGT" am Salzburger Nutzviehmarkt in Bergheim während des Filmens der Verladung mutmaßlicher „Herodeskälber" von Verladearbeitern brutal überwältigt, auf das Gelände der Viehverladestelle verschleppt, geschlagen, zu Boden gestoßen, der Kamera beraubt und dort längere Zeit gegen seinen Willen festgehalten wurde!

Er befand sich zum Zeitpunkt des Filmens auf öffentlichem, nicht der Viehverwertung gehörenden Gelände! Die brutale Reaktion der Viehtreiber läßt sich wohl nur durch deren schlechtes Gewissen erklären, da bei den mafiösen Geschäften mit 1- bis 2wöchigen österreichischen Saugkälbern, die jeden Montag in Salzburg zu Tausenden auf dreistöckige LKWs gepfercht und von dort für saftige Prämien bis nach Frankreich oder Spanien gekarrt werden. Die drei Viehtreiber haben, von einem Zeugen bestätigt, in mehreren Fällen die Strafgesetzordnung verletzt: Nötigung, Freiheitsentziehung, Gefährliche Drohung, Körperverletzung und Diebstahl! Unser Geschäftsführer mußte sich danach wegen der Körperverletzung sogar im Salzburger Unfallkrankenhaus behandeln lassen.

Nun bekamen wir die unglaubliche Nachricht von der Staatsanwaltschaft, daß diese fünffache Strafanzeige, eingebracht durch den Anwalt des "Verein gegen Tierfabriken", Mag. Stefan Traxler, mit der üblichen nichtssagenden Floskel zurückgelegt wurde! Uns steht es jetzt lediglich frei, auf eigene Kosten und Risiko, als Privatbeteiligter eine Voruntersuchung einleiten zu lassen. Wieder einmal putzt sich die Behörde ab und will sich nicht mit der Tiertransport-Lobby anlegen -- wie bereits etliche Male zuvor: Illegale Tiertransporter wurden von der Exekutive vor den Tierschützern "beschützt" und außer Landes eskortiert, ohne sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Strafen zu belegen. Stattdessen muß sich der VGT mit Dutzenden Verwaltungsstrafverfahren gegen seine Mitarbeiter herumschlagen ("Gehen auf der Autobahn", "Nichtanmelden bzw. Nichtauflösen einer Kundgebung", etc.), die uns mittlerweile mehr als 100.000,-- S gekostet haben! Offenbar mit dem Zweck, uns endlich mundtot zu machen und weitere Blockaden illegaler Tiertransporter zu verhindern.

Hier fragt man sich, was eigentlich seitens dieser Mafia noch alles passieren muß, bevor sich unsere Behörden und Gerichte endlich zum Handeln entschließen? Immerhin sind ja im Ausland von dieser Seite bereits Morde verübt worden (in Belgien wurde ein Tierarzt, der diese Machenschaften kontrolliert hatte, erschossen und in England kam eine Tierschützerin unter die Räder eines Tiertransporters) und auch wir wurden in jüngster Zeit bei unseren Recherchen mehrmals bedroht.

Es steht zu befürchten, daß sich nach dem skandalösen EuGH-Entscheid vom 11. Mai, in dem unser seit 1.1.95 gültiges vorbildliches Tiertransportgesetz de facto abgeschafft wird, v.a. unsere untätigen Behörden und Politiker freuen werden: Sie können jetzt ihre Verantwortung für den jahrelangen Nicht-Vollzug endgültig an die anonyme EU-Machtzentrale in Brüssel abschieben.

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