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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.08.2004)

Wien, am 16.08.2004

Jäger tötet Hund: 7.000 Euro Schmerzensgeld!

Gericht spricht erstmals Hundebetreuerin hohen Schadenersatz für erlittenen Trennungsschmerz zu

Vor bereits 3 ½ Jahren hatte ein Jäger die Schäferhündin Mona vor den Augen ihrer Betreuerin im Maurer Wald in Wien 23 mit 2 Messerstichen vorsätzlich getötet und war dafür wegen Tierquälerei und wegen Sachbeschädigung strafrechtlich verurteilt worden. Aufbauend auf dieser Verurteilung hatte die Hundebetreuerin eine Schadenersatzklage eingebracht, weil sie ihren Hund so geliebt hatte, und durch den Verlust psychisch schwer beeinträchtigt worden war. In einem aufsehenerregenden Urteil sprach ihr das Bezirksgericht Liesing 6.900 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, und verurteilte den Jäger zu Prozesskosten von insgesamt ca. 25.000 Euro.

Am 7. März 2001 war eine Mutter mit ihrem Kleinkind und ihren 2 Hunden, die einen Beißkorb trugen, im Maurer Wald in Wien 23 unterwegs. Unvermittelt fiel der Jäger über einen der Hunde her und stach ihm sein Jagdmesser mit 15 cm langer Klinge zweimal bis zum Heft in die Brust. Die 10 jährige Schäferhündin Mona, die bereits an schweren Hüftproblemen gelitten hatte und für niemanden eine Gefahr darstellte, erlag ihren Verletzungen, bevor die Tierrettung eintreffen konnte. Der Jäger zeigte keinerlei Reue, ja, im Beweisverfahren zum Prozess wurde bekannt, dass er die Tat sogar angekündigt hatte. Entsprechend wurde er wegen Tierquälerei und wegen Sachbeschädigung strafrechtlich verurteilt. Zusätzlich waren bei einer Hausdurchsuchung bei dem Jäger auch 40 Stich- und 80 Schusswaffen gefunden worden, wovon eine sogar semiautomatisch und deshalb illegal war.

Aufgrund dieser Verurteilung sprach das Gericht der Hundebetreuerin das Schmerzensgeld mit folgender Begründung zu: "Die Klägerin ist seit 10 Jahren Vegetarierin, wie auch ihre gesamte Familie, sie isst auch keinen Fisch trinkt keine Milch und isst keine Eier. […] Die Klägerin hatte zu Mona ein besonderes Nahverhältnis und betrachtete diese aufgrund ihrer allgemeinen Einstellung Tieren gegenüber als gleichwertiges Familienmitglied. Die Vulnerabilität der Klägerin war im Zusammenhang mit dem Stillen ihres Kindes, mit den Umständen des Verlustes ihres Hundes und dem Umstand, dass die Klägerin eine engagierte aktive Tierschützerin ist, erhöht, diese war durch die akute Belastungsreaktion auf den Vorfall vom 7. 3. 2001 krankheitswertig beeinträchtigt. Die Maßnahmen, die sie darauf ergriff, indem sie ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, waren adäquat.[…] Anhand des vorliegenden Sachverständigen-Gutachtens und der gesamten getroffenen Feststellung wurde daher das zuletzt geltend gemachte Schmerzensgeld vom Gericht als angemessen erachtet und war zur Gänze zuzusprechen."

Dr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, der den Prozess von Anfang an verfolgt hatte, kommentiert: "Wie ich selbst aus langjähriger, leidvoller gerichtlicher Erfahrung weiß, zählen Tiere nur als Sachen, und es wird nicht anerkannt, dass Menschen mit Tieren tiefgehende geistige Beziehungen eingehen können, unter deren Ende sie schwer leiden, besonders wenn diese Beziehung vorsätzlich mit Gewalt durch den brutalen Tod des Tieres beendet worden ist, wie im vorliegenden Fall. Auch der am Tatort aufgestellte Gedenkstein wird bis heute von Vandalen regelmäßig geschändet, bemalt und zuletzt mit Hammer und Meisel beschädigt. Dieses bemerkenswerte Urteil ist aber ein sehr positives Zeichen für einen echten Paradigmenwechsel im Umgang mit Tieren. Es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Hundebetreuerin besonders als Veganerin Tiere achtet und als gleichwertig betrachtet, und daher die gewaltsame Tötung ihres Hundes als schwerwiegende Beeinträchtigung ihres Lebens einzustufen ist, vergleichbar mit dem Tod einer Familienangehörigen."

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