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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.04.2008)

Wien, am 07.04.2008

Entsetzlicher Luderplatz in Niederösterreich entdeckt

Auch vom Jagdgesetz geschützte Tiere waren hier als Köder ausgelegt

Leute, die ein bisschen Erholung im Grünen suchen, bekamen ein Bild des Grauens zu Gesicht.

Ein riesiger Haufen getöteter Tiere soll weitere Tiere anlocken, diese können dann vom Hochsitz, der sich in unmittelbarer Nähe befindet, bequem erschossen werden. Diese sogenannten Luderplätze findet man immer wieder, selten allerdings in dieser Größenordnung. Eingeweide, Knochen, Tierleichen, abgetrennte Rehköpfe und Tierfüße sind hier auf einen großen Haufen zusammen geschmissen. Teilweise findet man in der Nähe solcher Plätze auch noch ausgelegte Giftköder.

Bereits im Februar dieses Jahres hat der VGT eine Anzeige gegen die Verantwortlichen bei der zuständigen Behörde eingebracht

Damals waren auch zwei geschützte Greifvögel als Köder ausgelegt. Diese Anzeige scheint aber in keinster Weise ernst genommen worden zu sein. Gut ein Monat später ist der Luderplatz zu einem noch größeren Leichenschauplatz angewachsen und wieder sind Tiere, die nicht gejagt werden dürfen, darunter. Diesmal ein Mäusebussard (darf das ganze Jahr nicht gejagt werden) und ein Dachs (hat in Niederösterreich von Februar bis Mai Schonzeit). Auch die Überreste eines wunderschön gefiederten Wildtruthahnes waren zu erkennen. Wildtruthähne sind in Amerika heimisch und wurden von dort nach Europa als „Nutztiere“ importiert. Eine ganz kleine Population ist mittlerweile im Bezirk Neusiedl am See im Burgenland heimisch geworden. So ist das auch das einzige Bundesland, in dem diese Vögel im April und in den Wintermonaten gejagt werden dürfen. In einem in der Nähe befindlichen Tierpark werden Wildtruthähne zur Schau gestellt. Ob es hier einen Zusammenhang gibt, wird es zu klären geben.

Der VGT hat auch eine Anzeige wegen Übertretung der NÖ Tiermaterialienverwertung eingebracht. Vor einigen Jahren wurde eine Strafe wegen eben dieses Gesetzes gegen den VGT ausgesprochen, weil wir damals tote Hühner einer Legebatterie bei einer Demonstration in Wien ausgelegt hatten. Den Leuten sollte vor Augen geführt werden, was diese Tiere für unseren Eierkonsum erleiden müssen. Wir wurden damals schuldig gesprochen. Bleibt abzuwarten, ob bei praktizierenden JägerInnen mit dem gleichen Maßstab gemessen wird?

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