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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.07.2012)

Wien, am 11.07.2012

Tierschutz in die Verfassung: ÖVP verhindert seit 16 (!) Jahren Umsetzung

VGT: Volksbegehren 1996, einstimmiger Parlamentsbeschluss 2004 – doch die ÖVP wird nicht müde neue Ausreden zu erfinden, warum der Tierschutz warten muss.

Im März 1996, also vor mehr als 16 Jahren, unterschrieben 460.000 Menschen das Tierschutz-Volksbegehren und damit die Forderung nach Tierschutz in die Verfassung. Die Politik versprach zu reagieren, doch nichts geschah. Am 27. Mai 2004 rief das Parlament in einem einstimmigen Beschluss die Regierung dazu auf, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu schützen. Doch es kam nicht dazu. Bei den folgenden Nationalratswahlen versprachen alle Parlamentsparteien den Tierschutzorganisationen die Einhaltung dieses Beschlusses.

Als bis 2008 noch immer nichts geschehen war, wollten sich die Tierschutzorganisationen nicht mehr länger hinhalten lassen und starteten eine große Kampagne. Am Tag des Kampagnenbeginns, dem 21. Mai 2008, gab es österreichweit die Polizeiüberfälle der Tierschutz-SOKO. Jetzt, nach dem rechtskräftigen Freispruch, fordert der VGT, dass endlich das vor mehr als 16 (!) Jahren gegebene Versprechen einzulösen ist. Sowohl in der Salzburger Landesverfassung, als auch in den Verfassungen von Deutschland und der Schweiz, ist Tierschutz längst als Zielbestimmung festgehalten.

Am 2. Februar 2012 beschloss der Verfassungsausschuss die Gründung eines Unterausschusses, der die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung vorbereiten soll. Auf der Parlamentsseite dazu ist festgehalten, dass es um die Umsetzung der entsprechenden Forderung dreier Anträge und einer Bürgerinitiative geht, siehe

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A-VF/A-VF_00003_00303/index.shtml

Doch die ÖVP, die sich als einzige Partei weigert, diesen Unterausschuss zu konstituieren, behauptet plötzlich, es müssten zuerst alle nur denkbaren anderen Staatszielbestimmungen überdacht werden, bevor dieser Unterausschuss überhaupt zu arbeiten beginnen kann!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Es reicht jetzt, seit 16 Jahren warten wir auf die Einlösung dieses Versprechens. Es gibt bereits einen einstimmigen Beschluss des Parlaments, der nun auch schon über 8 Jahre her ist. Kinderschutz konnte die ÖVP ja auch kürzlich in die Verfassung aufnehmen, ohne vorher alle möglichen Staatszielbestimmungen zu evaluieren. Alle anderen 4 Parlamentsparteien haben mir auf höchster Ebene, u.a. in Person von Josef Cap und Heinz-Christian Strache, ihre Zustimmung versprochen. Nur die ÖVP blockiert wieder einmal als einzige die Tierschutzentwicklung. Aber die Zeit drängt. Bis 10. November 2012 soll es ein Tierversuchsgesetz geben, in dem der Tierschutz die Freiheit der Wissenschaft einschränkt. Wenn bis dahin nicht Tierschutz in der Verfassung steht, dann würde dieses Gesetz verfassungswidrig – nur wegen der Verschleppungstaktik der ÖVP!“

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