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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.08.2012)

Wien, am 28.08.2012

Terrorismusbekämpfer des LVT Steiermark warnen Behörden vor VGT

Es könne zivilen Ungehorsam gegen die Jagd geben; TierschützerInnen seien rechtlich geschult und würden Exekutive bei Konfrontationen filmen

Die Ämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben die Aufgabe, die Verfassung und die demokratische Grundordnung vor Bedrohungen zu schützen. Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert seit geraumer Zeit, dass die Tierschutzarbeit von diesen Ämtern als eine derartige Bedrohung dargestellt und kriminalisiert wird, ohne auch nur im Geringsten eine zu sein. Der letzte Verfassungsschutzbericht 2012 enthielt eine Auflistung von Verwaltungsübertretungen im Tierschutz, wie die Nichtanmeldung von Kundgebungen und Falschparken, weil es im Tierschutz keine zu berichtenden Straftaten gibt. Der VGT erstattete Anzeige wegen übler Nachrede, die Ermittlungen laufen.

Nun wurde dem VGT ein internes Schreiben des LVT Steiermark zugespielt, in dem dieses Amt die Bezirkshauptmannschaft und die Bundespolizeidirektion Graz Umgebung vor Verwaltungsübertretungen im Rahmen von Tierschutzaktionen des VGT gegen die Jagd, wie das Filmen von Jagden oder das Behindern von Treibjagden auf gezüchtete Tiere, warnt. Alle Vorfälle, und seien sie noch so harmlos, müssten dem LVT gemeldet werden. Zusätzlich werden die BeamtInnen darauf hingewiesen, dass die AktivistInnen des VGT rechtlich geschult seien und sämtliche Handlungen der Exekutive dokumentieren. Letzterer Hinweis könnte mit einem Vorfall im Dezember 2011 in Zusammenhang stehen, bei dem ein Polizist den stellvertretenden Obmann des VGT beim Filmen einer Treibjagd von hinten grundlos niederschlug und dabei gefilmt wurde. Die Finanzprokuratur hat bereits angeboten, dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erstatten, der UVS hat die Rechtwidrigkeit des Vorgehens der Polizei damals festgestellt, das Strafverfahren gegen den Beamten läuft noch.

Das Original des zugespielten Briefs des LVT Steiermark

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Es ist nachgerade unbegreiflich, wie ein Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung seine Ressourcen darin investieren kann, das Filmen von Jagdpraktiken durch TierschützerInnen zum Zweck der Dokumentation von Gesetzesübertretungen seitens der Jägerschaft und zur Information der Bevölkerung, als Bedrohung der demokratischen Grundordnung und der Verfassung zu bekämpfen. Hier gibt es ganz offensichtlich einen politischen Auftrag, dieses Hobby der politischen Eliten unseres Landes gegen Kritik und Protest abzuschirmen. Wir wiederholen daher unseren Aufruf an die zuständigen Stellen, diesem bedenklichen Treiben der politischen Polizei in Österreich endlich ein Ende zu setzen. Unsere Tierschutzarbeit ist nicht nur keine Bedrohung für die demokratische Grundordnung, sie fördert diese sogar, indem sie der Mehrheitsmeinung gegen demokratiewidrige Hindernisse zum Durchbruch verhilft. Die Mehrheit der Menschen in Österreich ist nämlich zweifellos gegen Treibjagden auf ausgesetzte Zuchttiere. Tierschutz darf nicht mehr länger Fokus der Ämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sein!“

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