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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2014)

Wien, am 18.04.2014

Jagdpächter klagen SpaziergängerInnen und MountainbikerInnen

Nachdem im Februar ein Jäger aus Lilienfeld versucht hat vier MountainbikerInnen auf Unterlassung des Radfahrens auf seinen Forstwegen und auf EUR 15.000,-- Schadenersatz zu verklagen, versucht nun ein anderer Jäger aus Tulln einen aufmerksamen Spaziergänger juristisch einzuschüchtern.

Als am 08. September 2013 der notorische Jäger Rudolf Gürtler (Siehe Artikel unter: www.martinballuch.com/jager-will-detektive-auf-tierschutzvereine-ansetzen/) mit dem Auto durch sein Revier am Muckenkogel zu einer ,,Almmesse" fuhr, kamen ihm vier MountainbikerInnen auf der Forststraße entgegen. Obwohl nicht einmal Eigentümer des betroffenen Reviers forderte der Jäger, welcher auch gleichzeitig Anwalt ist, in einer Unterlassungsaufforderung die drei Männer und eine Frau auf, nie wieder die Forststraßen zu befahren und binnen 14 Tagen EUR 15.000,-- zur Wiedergutmachung des Schadens, den das durch die vier Mountainbiker angeblich verschreckte Wild angerichtet haben soll, zu bezahlen.

Völlig perplex und eingeschüchtert durch diese unverhältnismäßige und massive Drohung starteten die verunsicherten MountainbikerInnen eine Petition und konnten innerhalb weniger Wochen 9.100 Unterschriften dem zuständigen Bürgermeister überreichen. Immerhin soll nun bis Juni eine außergerichtliche Einigung in diesem skurrilen Verfahren erreicht werden.

Ein ähnlicher Fall nahm seinen Ausgang bereits im Oktober 2012 als ein nichtsahnender Erholungssuchender in der Tullner Au eine vorschriftswidrig unverblendete Kastenfalle im Wald entdeckte. Außer einer einfachen Sachverhaltsdarstellung an die Bezirkshauptmannschaft über seine mit Fotos dokumentierte Beobachtung setzte der Spaziergänger keine weiteren Schritte. Vor wenigen Tagen jedoch flatterte auch diesem Naturfreund eine Unterlassungsklage ins Haus: Er solle es in Hinkunft unterlassen ,,unvollständige" Anzeigen gegen den Jagdpächter einzugbringen, das Revier abseits von Wegen nicht mehr betreten und knapp EUR 400,-- an den klagenden Anwalt zur Überweisung bringen.

Nach einer Prüfung durch den Verein gegen Tierfabriken ergibt sich aber ein entspannteres Bild: Selbstverständlich steht es jeder Person frei Sachverhalte bei der Bezirksbehörde anzuzeigen, doch vor allem gilt in Österreich noch immer die Wegefreiheit (§ 33 ForstG), wonach man sehr wohl auch fremden Wald abseits von Wegen jederzeit zu Erholungszwecken betreten darf.

Der VGT ersucht daher alle NaturfreundInnen jagd- und tierschutzrelevante Sachverhalte an uns zu melden und sich nicht durch Drohgebärden von sich noch im Feudalismus wähnenden JägerInnen einschüchtern zu lassen.

Während sich in Österreich rückwärtsgewandte Grünröcke offenbar in der Beibehltung der tierquälerischen Tradition verbeißen, zeigt das juristisch ähnlich strukturierte Deutschland fortschrittliche Tendenzen: Nach dem erfreulichen Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26.06.2012 werden in Deutschland immer mehr Grundstücke jagdfrei, nachdem die GrundstückseigentümerInnen einen entsprechenden Antrag ,,aus Gewissensgründen" stellen www.zwangsbejagung-ade.de/faelle-von-grundstueckseigentuemern/index.html. Auf diese oder ähnliche Art und Weise wurden in unserem Nachbarland schon mehr als 200 Grundstücke jagdfrei erklärt.

Wenn Sie selber als GrundbesitzerIn gegen Ihren Willen mittels Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft zur Duldung der Jagd verpflichtet wurden - Melden Sie sich bei uns! Wir begleiten gerne den ersten österreichischen Präzedenzfall!

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