Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.04.2014)

Niederösterreich, am 22.04.2014

Schwere Tierquälerei in Waldviertler Rinderhaltung: Amtliche Kontrollen versagen; Tierschützerisches Eingreifen notwendig

In Daueranbindehaltung verwuchs die Kette mit dem Nacken der Rinder. Lang andauernde schwere Schmerzen durch blutende und eitrige Wunden. VGT interveniert und erstattet mehrere Anzeigen.

Zur Fotogalerie: Tierquälerische Rinderhaltung

In einer vergleichsweise kleinen Rinderhaltung im Bezirk Waidhofen an der Thaya wurden Sonntag Früh mehrere Rinder mit bereits tief ins Fleisch eingewachsenen Ketten gefunden. In der Stallung nebenan wurde ein Stier isoliert - ohne Tageslicht und Kontakt zu seinen ArtgenossInnen - unter ebenso völlig verwahrlosten Zuständen, inmitten Bergen von Kot, Urin und verfaulten Futterresten - gehalten. Entsetzte TierschützerInnen spielten das Bildmaterial dem VGT zu, der sofort Meldung an die Behörden erstattete.

,,Kleinheit ist kein Garant für artgerechte Nutztierhaltung", stellt Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken, VGT, nüchtern fest: ,,Unfassbar jedoch, dass die verantwortliche Person jeden Tag die in das Fleisch einwachsenden Ketten beobachtet haben muss, ohne auch nur das geringste an diesen untragbaren Haltungszuständen zu verändern! Wenn es einen wissenden Betreuungstierarzt gibt, so muss auch dieser zur Verantwortung gezogen werden!"

,,An diesem Fall permanenter Tierquälerei wird deutlich, dass die staatlichen Kontrollen nicht ausreichen und zivilgesellschaftliches Engagement unverzichtbar ist", führt Elmar Völkl weiter aus: ,,Obwohl das heimliche Filmen in niederösterreichischen Stallungen seit Anfang dieses Jahres explizit verboten ist, haben uns mutige TierschützerInnen jene Fotos übersendet, ohne die wir die Behörde nicht zu einer dringend notwendigen Intervention bewegen könnten!"

Der Verein Gegen Tierfabriken hat unmittelbar nach Bekanntwerden die örtlichen Behörden aufgefordert einzuschreiten und Anzeigen wegen mehrerer Übertretungen des Tierschutzgesetzes, aber auch wegen strafgesetzlicher Tierquälerei, eingebracht.

Laut Gesetz wird statistisch gesehen jede landwirtschaftliche Nutztierhaltung nur einmal in 50 Jahren kontrolliert. Zivilen Personen ist die Kontrolle des Tierwohls nicht gestattet: Tatsächlich ist es der niederösterreichischen ÖVP gelungen, das Filmen in Stallungen zu einem eigenen Verwaltungsstraftatbestand zu erheben (§ 6 NÖ Feldschutzgesetz).

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben