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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.12.2014)

Baden bei Wien, am 30.12.2014

Aus aktuellem Anlass: Mitziehen angeleinter Hunde aus einem Auto ist verboten

In Kottingbrunn wurde eine Tullnerin von zwei TierfreundInnen angehalten, die ihren angeleinten Jagdhund aus dem fahrenden Auto neben sich her zog. VGT erstattete Anzeige.

Das Halten von Tieren während der Fahrt an einer Leine oder das Anhängen an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist aus gutem Grund bereits in der StVO verboten (§ 99 Abs 3 lit f). Am Stefanitag wurde eine Fahrzeuglenkerin dabei beobachtet, wie sie ihren an einem Würgehalsband angeleinten Jagdhund aus dem fahrenden Geländewagen nebenherzog. Laut ZeugInnenaussagen hing der Hund permanent auf Zug in der Leine und fa wurde dadurch beinahe erwürgt.

Die Zufügung eines ununterbrochenen, unausweichlichen Strafreiz durch das auf Würgen gestellte Halsband ist ebenso strafbar.

Trotz Aufklärung durch die beiden TierfreundInnen vor Ort zeigte sich die Tierquälerin nicht einsichtig und setzte ihr gesetzwidriges Verhalten mit Verweis auf eine Bandscheibenoperation fort.

„Wer auch nur ein bisschen Mitgefühl hat, erkennt, dass ein Hund leidet, wenn man ihn mit einem Würgehalsband aus dem fahrenden Auto nachzieht“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken, und weiter: „Offenbar wird Tierschutz durch die Politik noch immer unzureichend vermittelt!“

Der VGT hat den Vorfall bei der BH Baden angezeigt.

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