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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.07.2016)

Wien, am 26.07.2016

Der VGT nimmt zu Jagdgesetznovelle Wien Stellung

Jagd auf Zuchttiere soll verboten werden, aber Schlupflöcher bleiben offen

Ende Juni veröffentlichte die Wiener Landesregierung einen Entwurf zur Reform des Jagdgesetzes mit der Möglichkeit der Stellungnahme bis Ende Juli. Der VGT nimmt nun dazu Stellung, siehe pdf-Dokument

Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Landesregierung von Wien der Thematik der Jagd auf gezüchtete Tiere annimmt. Eine repräsentative Umfrage des IFES-Instituts im Herbst 2015 hat gezeigt, dass große Mehrheiten von mehr als 70 % der Menschen in Österreich die Jagd auf eigens dafür gezüchtete Tiere nicht nur ablehnen, sondern sogar verboten sehen wollen. Das betrifft einerseits das Aussetzen gezüchteter Vögel für die Jagd, wie Fasan, Rebhuhn und Stockente, andererseits aber auch die Jagd im umzäunten Gelände auf gefütterte Paarhufer wie Wildschwein, Mufflon, Damhirsch, Rothirsch und Reh. Mit dem neuen Gesetz versucht die Stadt Wien diese Feudaljagdpraxis zu verbieten. Die Frage ist nur, ob das mit dem vorliegenden Entwurf auch gelingt, weil die Bestimmung lediglich die Jagd auf „ausschließlich zu Jagdzwecken gezüchtete Tiere“ verbietet. Wenn die Tiere also auch zur Bestandsstützung oder zur Fleischgewinnung gezüchtet und ausgesetzt würden, dürfte man sie nach diesem Wortlaut dennoch bejagen. Dieses Schlupfloch gilt es zu schließen.

Besonders positiv hervorzuheben ist das geplante Verbandsklagerecht nach § 124 (4). Die Einbindung von NGOs in den politischen Prozess erfordert, ihnen nicht nur Akteneinsicht zu ermöglichen, sondern auch Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen. Wermutstropfen ist lediglich, dass diese Verbandsklagemöglichkeit nur Umweltschutz- und nicht auch Tierschutzorganisationen zustehen soll.

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