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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2023)

Österreich/Italien, am 22.11.2023

VGT deckt auf: Kranke, kotverschmierte Milchkälber in italienischer Monster-Kälberfabrik

Bis zu 20.000 Milchkälber aus ganz Europa, viele davon aus Österreich, vegetieren in zwölf riesigen Hallen auf Vollspaltenboden dahin. Dieser ist in Österreich für Kälber unter 150 kg verboten!

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN veröffentlicht heute erneut schockierende Bilder über die Zustände, denen Kälber aus vielen europäischen Milchbetrieben, darunter auch österreichischen, in einer italienischen Riesen-Kälbermastfabrik ausgesetzt sind. Kranke, verletzte und mit Fäkalien überzogene Tierbabys. Herausgerissene Ohrmarken. Kälber, die aus Verzweiflung aneinander saugen. Kotverschmierte Wände und Vollspaltenboden, der in Österreich bei Kälbern unter 150 kg verboten ist. Nicht jedoch in Italien, daher werden sie einfach dorthin exportiert.

Erst vor zwei Tagen hat der VGT über einen Kälbertransport nach Italien berichtet, der unter Angabe eines falschen Versand- und Bestimmungsortes stattgefunden hat. Tatsächlich war der angebliche Bestimmungsort in der Provinz Treviso für die in Österreich geborenen Kälber Ralf und Tommi nur eine Zwischenstation. Die Endstation von Tommi war ein Mastbetrieb ungeheuren Ausmaßes nahe des angeblichen Bestimmungsortes.

In zwölf riesigen Hallen werden hier rund 20.000 Tiere, darunter auch Tommi, unter Bedingungen gehalten, die weit unter den österreichischen gesetzlichen Mindeststandards für Kälberhaltung liegen. In Österreich muss für Kälber unter 150 kg – also für Kälber bis etwa 5-6 Monate – eine trockene, weiche und verformbare Liegefläche vorhanden sein.1 Italien hingegen sieht für die Kälbermast nur die EU-Mindeststandards vor. Eine bequeme, saubere und ausreichend drainierte Liegefläche ist ausreichend.2 Aber selbst diese Minimalanforderungen werden in der Monster-Kälberfabrik untergraben, wie auf dem Video- und Bildmaterial deutlich zu erkennen ist.

Die Bilder aus den Masthallen sind kaum zu ertragen: Tausende Kälber in Gruppenbuchten auf kotverschmiertem Vollspaltenboden. Die Spalten sind so breit, dass die Kälber mit ihren Klauen immer wieder dazwischen rutschen und sich verletzen können. Der Boden ist hart und unbequem, angeschwollene Gelenke sind nicht selten die Folge. Viele Kälber haben Durchfall, immer wieder rutschen sie auf ihrem eigenen Kot aus. Ihr Fell ist stellenweise stark mit Fäkalien überzogen, genauso wie die Wände und der Boden. Manche Tierkinder sind augenscheinlich krank. Ein Kalb hat es besonders schlimm erwischt: Sekret rinnt aus seiner Nase, seine Augen sind stark entzündet, sein Gang ist langsam und wackelig. Einige Kälber haben Löcher in den Ohren und die Ohrmarke fehlt – vermutlich wurde sie von einem anderen Kalb herausgerissen. Zwei Kälber saugen aneinander und suchen vergeblich nach Muttermilch – höchstwahrscheinlich aus Verzweiflung und als Ersatz für das Saugbedürfnis an den Eutern ihrer Mütter, die an österreichischen Milchbetrieben verblieben sind. Andere Kälbchen wiederum stehen einfach nur da und starren minutenlang an die verdreckte Wand oder ins Leere. Diese Haltung ist für die Tierkinder physisch und psychisch eine absolute Qual.

VGT-Campaignerin Isabell Eckl: Die Brutalität der Tierindustrie kennt keine Grenzen. Tierbabys, die erst wenige Wochen auf der Welt sind, so unvorstellbarem Leid auszusetzen, entbehrt jeglicher Humanität. Wenn ich diese Bilder sehe, schäme ich mich, ein Mensch zu sein.

Zur Petition

Tierschutz ist in Österreich eine Staatszielbestimmung. Durch den Export österreichischer Tiere in Mastfabriken mit Haltungsbedingungen, die mit Tierschutz nichts zu tun haben, wird das österreichische Tierschutzrecht untergraben und dieses Staatsziel klar missachtet. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN fordert Tierschutzminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig daher auf, endlich im Sinne der Kälber und der Mehrheit der Bevölkerung 3 zu handeln und den Export nicht-entwöhnter Tiere, insbesondere in Länder mit geringeren Tierschutzstandards als in Österreich, zu verbieten.

Mehr Infos und Petition auf transportestoppen.vgt.at

Pressefotos (Copyright: VGT.at)
Videorohmaterial für Medien auf Anfrage

Quellen

  1. Anl. 2 Abs. 3.1. Verordnung über die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden, Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen (1. Tierhaltungsverordnung), BGBl. II Nr. 485/2004 vom 17.12.2004 idf BGBl. II Nr. 296/2022.
  2. Anh. I Z 10 Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
  3. s. Umfrage zu Tiertransporten

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