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Oberösterreich, am 25.01.2024

Jagd OÖ: Aussetzen von Fasanen eingeschränkt, Trophäenjagd Mittelpunkt

Heute wird im OÖ Landtag das neue Jagdgesetz beschlossen – scharfe Kritik des VGT, ein Bundesjagdgesetz ist unbedingt notwendig

Heute wird das im Wesentlichen gleiche Jagdgesetz wie in der Begutachtung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine signifikante Verbesserung aus Tierschutzsicht ist, dass auf Fasane, die ausgesetzt wurden, in jenem Teil, in dem dieses Aussetzen durchgeführt wurde, ein Jahr lang nicht mehr gejagt werden darf. Das ist zwar eine Verbesserung, so VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, aber nur halbherzig. In 5 von 9 Bundesländern ist das Aussetzen an eine Bewilligung der Landesregierung gebunden oder die Jagd auf ausgesetzte Tiere grundsätzlich verboten. In den anderen 3 außer OÖ muss das Aussetzen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Schusszeit erfolgen. In OÖ behauptet die Landesregierung zwar, dass eh nicht ausgesetzt werde, weiß das aber gar nicht, weil das Aussetzen ja nicht einmal meldepflichtig ist, wie z.B. in NÖ. Mit einem Jahr Jagdverbot wäre das Aussetzen im Wesentlichen verhindert, allerdings ist dieses Jagdverbot auf nur einen Teil des Jagdgebiets beschränkt. Man kann also weiterhin Kistlfasane legal zur Jagd mitnehmen und sofort beschießen, solange man sie von einem in einen anderen Teil des Jagdgebiets treibt. Und wer kann das kontrollieren?

Sehr problematisch in diesem Jagdgesetz bleiben der Fallenfang und der Abschuss von Hunden und Katzen, also Familienmitgliedern, ohne triftigen Grund. Besonders schlimm: man darf Hunde und Katzen sogar mit einer Falle fangen und dann töten, obwohl sie in der Falle ja keinem Wildtier mehr gefährlich werden können. Balluch dazu: Vielleicht sucht die Familie bereits verzweifelt ihr Haustier, dabei sitzt es in einer Falle. Und statt es den verzweifelten Halter:innen zurück zu geben, dürfen die Jäger:innen das hilflose Tier töten. Also wer sich so etwas einfallen lässt, hat keinerlei Verständnis für die Liebe, die Familien, und vor allem Kinder, zu ihren Tieren empfinden! Dieses Jagdgesetz ist ohne jedes Mitgefühl verfasst worden.

Aber damit nicht genug. Dazu kommt kein absolutes Verbot der Baujagd und der Jagd mit Bleimunition, keine Einschränkung der Fütterung auf absolute Notfälle, wodurch der Verbiss des Jungwaldes weiterhin hoch sein wird und in Österreich weiterhin die mit Abstand höchste Schalenwilddichte Europas besteht. Keine Einführung von Schonzeiten für alle Tiere. Kein Schutz gefährdeter Arten wie dem Birkhahn, für den gerade vollkommen unnötig ein Abschussbescheid über 51 Tiere ausgestellt wurde. Und Jagdschutzorgane haben mehr Befugnisse als die Polizei! Diese Reform des OÖ Jagdgesetzes versagt auf ganzer Linie. Deshalb hat der VGT ein Volksbegehren mitinitiiert, siehe vgt.at/bundesjagdgesetz, das ein Bundesjagdgesetz fordert, in dem derartig widersinnige Dinge, die dem heutigen Verständnis von Ökologie und Tierschutz diametral widersprechen, verboten werden.

Jetzt unterschreiben

Balluch resümiert: Dieses Jagdgesetz trägt die Handschrift des Landesjagdverbands, der sich in OÖ seine eigenen Gesetze schreiben darf. NGOs aus Tierschutz, Naturschutz und Artenschutz wurden nicht eingebunden. Dieses Jagdgesetz ist von Trophäenkult bestimmt, von der Lust, Beute zu machen, zum Schaden von Tierschutz und Ökologie. OÖ hätte sich ein Vorbild am Burgenland nehmen und den Landesjagdverband abschaffen sollen, statt ihm Narrenfreiheit zu geben. Jetzt werden bei der Jagd auf absehbare Zeit weiterhin Tiere unnötig gequält und getötet, und es wird die Natur zerstört, damit einige Egoist:innen ihren Spaß haben, zum Nachteil der Allgemeinheit. Die Alternative zeigt das Volksbegehren zum Bundesjagdgesetz auf, für das gerade Unterschriften gesammelt werden!

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