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Scheibbs, am 08.05.2024

Dreister Behördentrick: Auerhahn-Abschussbescheid einen Tag vor Abschuss

BH Scheibbs hebelt Rechtstaat und Tierschutz aus – Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz fordert Ende der Behördenwillkür

Bezirksbehörden erlassen laufend Bescheide zum Abschuss von Vögeln geschützter Arten oder von Vögeln während ihrer Brutzeit. Diese Bescheide sind eine Fundgrube für Abstrusitäten. Ein besonders dreistes Vorgehen wählte kürzlich die BH Scheibbs (NÖ): Sie erließ einen Auerhahn-Abschussbescheid nur einen Tag (!) vor dessen Inkrafttreten, um – völkerrechtswidrig – jede Kontrolle ihres Tuns von vornherein auszuschließen. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert eine Reform des Jagdrechts, die solcher Behördenwillkür ein Ende setzt.

Die BH Scheibbs erteilte einem Antragsteller per Bescheid die Ausnahmebewilligung, einen Auerhahn während der Brut- und Aufzuchtzeit zu erschießen, und zwar zwischen 1. und 21. Mai. Dieser Bescheid wurde am 30. April erlassen, also nur einen Tag vor der bewilligten Abschussperiode.

Warum das, obwohl die Auerhahn-Zählung, auf der diese Bewilligung fußt, schon im Mai 2023 stattgefunden hatte? Bescheide, die Ausnahmen vom EU-Naturschutzrecht betreffen, können von anerkannten Umweltorganisationen vor dem Landesverwaltungsgericht angefochten werden. Diese Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides wollte sich die BH offenbar ersparen – aus gutem Grund, denn die EU-Kommission hat Österreich mehrfach aufgefordert, die Bejagung von Vögeln im Frühling zu beenden!

Aber wird ein Bescheid nicht erst rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist (in diesem Fall am 4. Juni) abgelaufen ist? Auch dafür hat die Behörde vorgesorgt. Die Ausnahmebewilligung zur Tötung des Auerhahns wurde gleichzeitig als Abschussverfügung deklariert – so, als würde der/die Antragsteller:in den Auerhahn nicht erschießen (oder an Trophäenjäger:innen verkaufen) wollen, sondern müssen. Der Clou dabei: Abschussverfügungen gelten sofort, Beschwerden kommt gemäß NÖ Jagdgesetz keine aufschiebende Wirkung zu.

Indem die Bezirkshauptmannschaft also den Bescheid nicht einfach vor Monaten, sondern erst einen Tag vor dem Abschussbeginn erlässt, und indem sie ihn zur Abschussverfügung erklärt, werden die Rechte von Umweltorganisationen komplett ausgehebelt.

Diese Rechte auf Mitwirkung am Verfahren und auf effektiven Zugang zu Gerichten sind völkerrechtlich in der Aarhus-Konvention verankert, die von Österreich unterzeichnet wurde, aber von den Bundesländern im Naturschutz- und Jagdrecht nicht umgesetzt wird. Die EU hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, das sich bereits in der zweiten Stufe befindet.

Manöver wie jenes der BH Scheibbs zeigen, wie dringend dieses Vertragsverletzungsverfahren ist. Wir dürfen unsere Tierwelt nicht schutzlos der Behördenwillkür überlassen, sondern müssen uns den Rechtsstaat im Jagdbereich zurück erkämpfen, bekräftigt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz.

Jetzt unterschreiben

Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

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