Kongress über Alternativen zum Tierexperiment - Linz
2006
Wien, am 09. Juni 2006
Im Folgenden einige Beiträge vom 13. Kongress über
Alternativen zum Tierexperiment zusammengefasst und kommentiert
von Harald Balluch. (Einen Bericht vom Kongress finden
Sie hier)
Tierversuchsgesetz und Ethik-Komitees
Jan van der Valk von
NCA (Netherlands Centre Alternatives to animal use) und
Mitglied der Kommission aus den Niederlanden die Tierversuche
beurteilt und genehmigt, schilderte seine Erfahrungen in
dieser Kommission. Die EU-Richtlinie 86/609 die den Schutz
von Tieren die in Versuchen oder für andere wissenschaftliche
Zwecke genutzt werden regelt, werde gerade überarbeitet.
Es sei zu erwarten, dass nach der Überarbeitung eine
ethische Evaluierung von Versuchen durch ein Komitee
auf lokaler Ebene zwingend als EU-Mindestreichtlinie vorgeschrieben werde. In den Niederlanden sei seit
1997 die ethische Bewertung und Genehmigung von Tierversuchen
durch ein ExpertInnen-Komitee verpflichtend.
In Österreich
ist derzeit kein vergleichbares Komitee gesetzlich vorgesehen. Eine
ethische Evaluierung von Versuchen findet deshalb nicht verpflichtend statt.
Die Genehmigung von Tierversuchen ist in Österreich ein rein verwaltungstechnischer
Vorgang.
Roman Kolar, von
der Tierschutzakademie Neubiberg, seinerseits Mitglied
eines Ethik-Komitees zur Genehmigung von Tierversuchen
in Bayern, schilderte seine Erfahrungen in diesem Komitee.
Er machte auf die Schwierigkeit aufmerksam „Äpfel
mit Birnen“ zu vergleichen. Immerhin wären vom
ethischen Komitee die Interessen von Wissenschaft und Gesellschaft
mit dem Leid der Tiere abzuwiegen, also zwei Dinge miteinander
zu vergleichen die überhaupt keine Zusammenhang hätten.
Ein großes Maß an Willkür sei daher unvermeidbar.
Seiner Ansicht nach müssten im Evaluierungsprozess
viel strengere Maßstäbe angesetzt werden: Sollten
Zweifel bestehen, ob ein Versuch tatsächlich einen
Fortschritt bringen wird, wäre im Sinne der Tiere,
also gegen den Versuch, zu entscheiden. Weiters kritisierte
er den fehlenden Informationsfluss. Aufgrund der Geheimhaltung
höre das Komitee nach seiner Entscheidung nie wieder
etwas von dem Versuch. Es wüsste also nie, ob der
Versuch überhaupt durchgeführt wurde, geschweige
denn, ob er ein Ergebnis brachte und wenn dann welches.
Aufgrund dieses fehlenden Feedbacks wäre es unmöglich
für zukünftige Entscheidungen des Komitees aus
den vergangenen Entscheidungen zu lernen. Ein Fortschritt
im Sinne einer verbesserten Entscheidungsfindung sei daher
ausgeschlossen.
Franz P. Gruber von
der Dorenkamp-Zbinden Foundation, Zürich und Susanne
Schreiwiller vom Fonds für versuchstierfreie Forschung
thematisierten in ihrem Poster den Status des Bürgerrechts
auf Information in den deutschsprachigen Ländern.
Deutschland, Österreich und die Schweiz seien die
Schlusslichter Europas, wenn es um das Bürgerrecht
auf Information gehe, etwa darum ob der Staat offenlege was mit den Steuergeldern
passiere. In Österreich sei die Vergabe von Subventionen und Steuermitteln schlicht und einfach
geheim. Während andere Länder - wie etwa Schweden
seit 1766 - eine lange Tradition eines Offenlegungsprinzips
der Behörden, auch genannt „Freedom of Information“ oder „The
Principle of Public Access“ kennen, gäbe es
so etwas in Österreich nicht. Komitees zur Genehmigung
von Tierversuchen müssten deshalb den wissenschaftlichen
Wert der Anträge nicht hinterfragen, da sie sich hinter
dem Amtsgeheimnis verstecken könnten. Viel einfacher
sei es für sie die Öffentlichkeit im Unklaren
darüber zu belassen, welche Tierversuche geplant seien
und was für oder gegen deren Zulassung spräche.
Es wäre zumindest zu erwarten, dass die Öffentlichkeit
erfährt, was mit den aus Steuermitteln bereitgestellten
Forschungsgeldern geschehe und dass vor der Zulassung solcher
Tierversuche über deren Berechtigung in angemessener
Weise diskutiert würde.
Ziel muss es sein, auch in Österreich endlich eine
bindende ethische Evaluierung im Genehmigungsverfahren
von Tierversuchen durch ein entsprechend besetztes unabhängiges
ExpertInnen-Komitee gesetzlich zu etablieren. Das alte
Tierversuchsgesetz von 1989 muss einer Totalreform unterworfen
werden. Die derzeit in den Ländern ansässigen
verschiedenen Genehmigungsstellen sind zentral zusammenzuführen,
um die Verwaltungsstrukturen zu vereinfachen, vor allem
aber um Mehrfachversuche zu verhindern und die Anträge
in einer zentralen Datenbank zu verwalten. Die Definition
von Tierversuchen ist weiter zu fassen und auch die Zahlen
der gezüchteten Versuchstiere in die Statistik mit
aufzunehmen. Außerdem muss Schluss mit der Geheimniskrämerei
in Sachen Tierversuchen gemacht werden. Art und Ergebnisse
von Tierversuchen seien sie erfolgreich oder nicht, sind
offen zu legen. Nur so kann sich die Öffentlichkeit
und der Gesetzgeber ein Bild von den Vorgängen und
der Angemessenheit von Tierversuchen machen und regulierend
eingreifen.
Mangelhafte Übertragbarkeit auf den Menschen
Die Wissenschafter Andrew Knight (Animal
Consultants International),
Jarrod Bailey (Medizinische Fakultät der
Universität Newcastle upon Tyne) und Jonathan
Balcombe (Physicians Committee
for Responsible Medicine) veröffentlichten kürzlich eine
Studie zur Übertragbarkeit von Karzinogentests an Tieren
auf den Menschen (ALTA Alternatives to Laboratory Animals
34 (1), 19-27, 29-38, 39-48).
Sie untersuchten dafür die Datenbanken zur Karzinogenität
von Chemikalien der us-amerikanischen Umweltschutzbehörde
(EPA) und der Internationalen Behörde für Krebsforschung
(IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es stellte
sich heraus, dass die EPA in den meisten Fällen, die Daten
über die Karzinogenität an Tieren als unzureichend ansehe,
um eine Aussage zu treffen, ob es sich bei einer Chemikalie
um ein menschliches karzinogen handle oder nicht. Bei 93
von 160 oder 58% der Chemikalien zu denen ausschließlich
Daten
zur Tierkarzinogenität
vorlägen aber keine über Menschen, sah sich die EPA außerstande
eine Klassifikation in karzinogen oder nicht karzinogen
vorzunehmen. Ein Vergleich der Karzinogenitätsangaben der
EPA mit denen der IARC, die eine der führenden internationalen
Autoritäten in der Karzinogenitätsbeurteilung ist,
zeige darüber hinaus, dass die Übertragbarkeit auf den
Menschen noch schlechter wäre als aus den Zahlen der
EPA hervorgehe, die offenbar irrtümlicherweise Tumore
bei Tieren als Indikatoren für die Karzinogenität beim
Menschen überbewerten würde. Die Autoren zählen eine Reihe
von Gründen auf, die die Übertragbarkeit von Karzinogenitätstests
an Tieren auf den Menschen erschweren oder verunmöglichen,
darunter unter anderem die Differenzen in den Ergebnissen
zwischen verschiedenen Nagetierarten (die bei weitem häufigsten
Versuchstiere
für Karzinogenitätstests), Stämmen und Geschlechtern, den
wechselhaften aber starken Einfluss des Stresses durch
Handling und Haltung der Versuchstiere, die unterschiedlichen
Absorptionraten und Wege der Substanzen in den Körper und
die starke Variation der Reaktionen von Organsystemen auf
Karzinogene zwischen Arten aber auch zwischen Individuen.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass eine Kombination
von
Tests ohne
der
Verwendung von Tieren eine größere Sicherheit in der Vorhersagbarkeit
der Karzinogenität am Menschen liefern würde. Außerdem
wären derartige Serien von Tests kostengünstiger,
schneller und erfordern weniger Personal. Ein rascher
Wechsel hin zu mehr Investionen in die weitere Erforschung
und Implementierung von tierfreien Testmethoden wäre also
sowohl gerechtfertigt als auch dringend notwendig. Das
Poster der Autoren zu den Schlüssen die aus ihrer Studie
für REACH gezogen werden können, wurden am Kongress
mit einem Poster Award ausgezeichnet.
Toni Lindl vom Institut
für Applied Cell Culture Ltd. stellte seine Untersuchung
der Effektivität von Tierversuchen vor. Grundlage
der Studie ist eine Literaturrecherche auf Basis der Anträge
biomedizinischer ForscherInnengruppen dreier bayrischer
Universitäten. Lindl untersuchte, ob die in den Anträgen
der WissenschafterInnen angegebenen Ziele, wie die Entwicklung
neuer Therapiemethoden oder die Umsetzung in direkte klinische
Verbesserungen, erreicht werden konnten. Das Ergebnis war
eindeutig: Nur in 4 Publikationen bzw. 0,3% der Fälle
konnte eine direkte Verbindung zwischen dem Tierversuch
und den Beobachtungen am Menschen festgestellt werden,
nur bei 0.3% war also eine Übertragung der Ergebnisse
aus dem Tierversuch auf den Menschen erfolgreich möglich.
Aber selbst in diesen 4 Fällen bzw. 0,3% habe sich
herausgestellt, dass die Hypothese, die im Tierversuch
erfolgreich verifiziert wurde, letztlich falsch war, weshalb
die gewonnenen Erkenntnisse zu keinen medizinischen Verbesserungen
führten.
Tiernutzung in der Ausbildung
Zu diesem Thema gab es eine eigene Section mit mehreren
Vorträgen.
Siri Martinsen von
InterNICHE Norwegen, sprach über ihr Studium der Veterinärmedizin,
das sie erfolgreich abschloss, obwohl sie jegliche Verwendung
von Tieren zu deren Schaden verweigerte. Sie argumentierte,
dass es sich mit dem tiermedizinischen Ethos nicht vertrüge
Tieren Schaden zuzufügen. Ihrer Meinung nach wirkt
sich der rücksichtslose Umgang mit Tieren im Veterinärmedizin-Studium
negativ aus. Es leide die Fähigkeit sich in ein Tier
hineinzuversetzen, die aber für einen Tierarzt bzw.
eine Tierärztin notwendig sei, um verlässliche
Diagnosen zu erstellen. Sie schilderte ausführlich,
wie es ihr eigentlich recht einfach gelang, alle Lernziele
des veterinärmedizinischen Studiums auch ohne Tierschädigung
zu erreichen.
David Dewhurst,
ein Pharmakologe und Physiologe an der Universität
Edinburgh, entwickelt bereits seit 1986 tierfreie-computerbasierte
Alternativen zu tierschädigenden Methoden in der Ausbildung.
Die Überlegenheit computerbasierter Ausbildungsalternativen
würde in mehrfacher Hinsicht durch verschiedene Studien
bestätigt. So wären diese Methoden nicht nur
billiger, sondern briächten richtig angewandt auch
einen größeren Lernerfolg bei den StudentInnen.
Trotz der Vorteile sei die fehlende Akzeptanz beim Lehrpersonal
das größte Problem bei der Verbreitung dieser
Lehrmittel. Die Lehrkräfte beharrten oft auf veralteten
aber gewohnten Lehrmethoden und wären nur ungern bereit
sich mit modernen Lehrmitteln auseinanderzusetzen und sich
in diese einzuarbeiten. David Dewhurst wurde für seine
Arbeit am Kongress mit dem Thesis Award ausgezeichnet.
Nick Jukes von InterNICHE
UK, wies auf die mittlerweile vorhandenen umfassenden tierfreundlichen
Alternativen für praktisch alle Ausbildungszwecke
hin. Auf interniche.org und eurca.org wären umfassende
Datenbanken zu Ausbildungsalternativen online abrufbar.
Ebenso sei das in diesem Bereich wichtigste Ressourcebook „From
Guinea Pig to Computer Mouse“ bereits in 11 Sprachen
frei im Internet verfügbar (arabisch, englisch, farsi,
griechisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch,
tschechisch, ukrainisch, slowakisch und demnächst
auch deutsch).
Es stellte sich heraus, dass bereits ausreichend ethisch
verträgliche Methoden für die Ausbildung
entwickelt wurden. Es mangelt aber am Interesse und dem
Willen der ProfessorInnen diese überlegenen Lehrmittel
auch in die universitäre Ausbildung zu integrieren.
Tierethik
Zu grundlegenden Frage des Lebensrechts der Tierethik
waren zwei Vorträge angesetzt. Es sprachen Jörg
Luy vom Institut für Tierschutz und Tierverhalten
der FU Berlin und der Obmann des VGT Martin Balluch.
Jörg Luy führte
aus welche Argumente bisher in der Tierethik zur Berücksichtigung
von Tieren herangezogen wurden. Er traf eine Einteilung
in zwei Gruppen, nämlich in EthikerInnen die das Leid
von Tieren und EthikerInnen die die Interessen von Tieren
ins Zentrum der Argumentation stellten. Erstere (die Leid-EthikerInnen)
kämen zum Ergebnis, dass Tiere kein Lebensrecht hätten,
weil der Tod bzw. das tot sein für sich genommen nicht
mit Leid verbunden ist. Zweitere (die Interessen-EthikerInnen)
stehen auf dem Standpunkt, dass Tiere ein Interesse daran
haben am Leben zu sein, und dass die Tötung eines
Tieres diesem Interesse zuwiderläuft. Sie argumentieren,
dass dieses Interesse nicht leichtfertig gebrochen werden
dürfe und kämen daher zum Ergebnis, dass Tiere
ein Lebensrecht hätten. Luy selbst findet dieses Argument
nicht schlüssig, weil Tiere wenn sie Tod sind keine
Interessen mehr hätten. Da die Interessen mit dem
Tier sterben, stelle somit die angst- und schmerzfreie
Tötung von Tieren nach Luy kein Übel dar. Für
ein Lebensrecht von nichtmenschlichen Tieren, könne
man nur indirekt argumentieren (z.B. zur Verhinderung der
Verrohung von Menschen). Menschen selbst hätten laut
Luy nur deshalb derzeit ein Lebensrecht, weil die Gesellschaft
das zwecks Konfliktvermeidung so vereinbart habe (Kontraktionalismus).
Martin Balluch,
dessen Vortrag an den von Jörg Luy anschloss wies
darauf hin, dass Kontrakte im Sinne von Kompromissen immer
instabil wären. Verändern sich die Machtverhältnisse
zwischen den Vertragsparteien, dann würden auch die
Kontrakte verändern, da jedeR der VertragspartnerInnen
ja auf etwas nur verzichtete, um etwas anderes dafür
zu bekommen. Müsste die eine Person oder Personengruppe
aufgrund eines Machtüberschusses nicht mehr befürchten,
etwas zu verlieren, wenn sie den Kontrakt bricht, dann
wird sie eine Änderung des Kontraktes zu ihren Gunsten
erzwingen, und sei es mit Krieg oder staatlicher Exekutivgewalt.
Außerdem würden in Kontrakten jene nicht oder
nur ungenügend berücksichtigt, die nicht verhandeln
könnten oder die keine Macht hinter sich hätten,
um ihren Interessen entsprechendes Gewicht zu verleihen.
Ideal wäre daher eine Ethik die einen Konsens bieten
könnte - der also alle Beteiligten zustimmen könnten,
weil sie deren Argumentation schlüssig und gerecht
fänden. Dementsprechend dürfe eine derartige
Ethik nicht auf religiösem Fundament aufbauen und
müsste rationalen nachvollziehbaren Argumenten folgen.
Im Folgenden skizzierte Balluch dann seine im Buch „Die
Kontinuität von Bewusstsein“ entwickelte Idee
einer Tierethik: Zuerst argumentierte er, dass ein Lebewesen
mit Bewusstsein sich qualitativ von einem Lebewesen ohne
Bewusstsein unterscheide. Bewusstsein als das Ergebnis
eines Evolutionsprozesses müsse Auswirkungen auf das
Handeln eines Lebewesens haben und wäre daher auch
wissenschaftlich untersuchbar. Im Weiteren legte er Nahe,
dass mit Bewusstsein ein freier Wille und daher Autonomie
und Interessen verknüpft wären. Das Lebewesen
mit Bewusstsein wertet. Weil ein bewusstes Lebewesen Dinge
will und nicht will, gäbe es aus der subjektiven Sicht
dieses Lebewesens ein „Gut“ und ein „Böse“.
Als Grundlage aller Interessen wurden in Folge das Leben,
die Unversehrtheit und die Freiheit eines Lebewesens identifiziert.
Ein Lebewesen müsse sich dieser Interessen nach Leben,
Unversehrtheit und Freiheit zwar nicht jederzeit bewusst
sein, werte diese Güter aber implizit als gut, da
sie die Vorraussetzung für die Erreichung all seiner
bewusst erlebten Interessen wären. Zuletzt führte
Balluch noch den Anspruch der Universalität bzw. Gerechtigkeit
ein: „Was du nicht willst dass man dir tu, das füg
auch keinem andren zu“ oder Kants kategorischen Imperativ.
Erkenne ich also für mich, dass mein Leben, meine
Unversehrtheit und meine Freiheit meine wichtigsten Güter
wären und fordere daher ein Recht auf diese ein, so
müsste ich selbiges auch für alle anderen Lebewesen
fordern, auf die dieselben Voraussetzung ebenfalls zuträfen.
Balluch kommt also zu dem Ergebnis, dass alle Lebewesen
mit Bewusstsein ein Recht auf Leben, Unversehrtheit und
Freiheit haben. Hier handle es sich um keinen naturalistischen
Fehlschluss, da Bewusstsein zwar eine natürliche und
naturwissenschaftlich untersuchbare Eigenschaft sei, die
Wertung von Leben, Unversehrtheit und Freiheit aber über
die subjektive Perspektive der einzelnen Lebewesen in die
Argumentation der Grundrechte bewusster Lebewesen eingeflossen
wäre. In der darauf folgenden Diskussion wies Balluch
darauf hin, dass noch genauer untersucht werden müsse,
welche Lebewesen tatsächlich über ein Bewusstsein
verfügten. Außerdem entspräche das Ergebnis
der ethischen Analyse einer Idealforderung und es könne
durchaus sein, dass diese im realen Leben aufgrund praktischer
Hindernisse nicht vollständig umsetzbar wäre.
Das Buch von DDr. Martin Balluch „Die Kontinuität
von Bewusstsein“ kann im VGT-Shop bestellt
werden.
3R und Genmanipulation
Das 3R-Prinzip (Replacement (Vermeidung), Refinement
(Verfeinerung), Reduction (Verringerung)) wurde von William
Russel und Rex Burch 1959 formuliert. Es bezeichnet Maßnahmen
zur Reduzierung der Versuchstierzahlen und der Belastungen
für Versuchstiere: Unter den Oberbegriff Replacement
fasst man solche Maßnahmen, die zu einem Ersatz von
Tierversuchen (etwa durch Versuche an Zellkulturen oder
durch Computersimulationen) führen. Als Refinement
bezeichnet man solche Versuchsansätze, die das Leiden
der Versuchstiere minimieren. Und mit Reduction ist die
Minimierung der Versuchstierzahl durch statistische Optimierung
und ein kluges Versuchsdesign gemeint.
Wenn man die Diskussion rund um Tierversuche beobachtet,
fällt auf, dass sich praktisch alle zu diesem Prinzip
bekennen. Auch die rücksichtslosesten TierexperimentatorInnen
betonen die Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Konzepts.
Das hat damit zu tun, dass das 3R Konzept sehr unkonkret
ist und einen dementsprechend großen Interpretationsspielraum
lässt. So kann schnell einmal behauptet werden, dass
man sich bemühe Tierversuche zu vermeiden, die Anzahl
der Tiere zu senken und das Leiden zu minimieren. Das klingt
gut und wer könnte das schon widerlegen? Wie soll
man jemandem beweisen, dass er sich nicht darum bemüht
und zuwenig Zeit, Energie und Geld in Überlegungen
und Erforschung von Alternativen investiert? Überhaupt
angesichts der Tatsache, dass keine Verpflichtung besteht
Tierversuche und ihre Ergebnisse (seien sie positiv oder
negativ) offen zu legen, erscheint Kritik noch unmöglicher.
Wenn nicht einmal das Wissen da ist, welche Versuche gemacht
werden, wie soll man sie dann kritisieren oder nachweisen,
dass zuwenig über Alternativen nachgedacht wurde.
Auch in der EU wird das 3R-Konzept hochgehalten. Erst
im Jänner 2006 veröffentlichte die EU-Kommission
gemeinsam mit europäischen industriellen Dachverbänden
eine „3R-Deklaration“ zu
der sich all diese Verbände bekennen. Unter anderem
ist in dieser zu lesen, dass alle Industriezweige, inklusive
der pharmazeutischen, chemischen, kosmetischen, agrochemischen
und nahrungsmittelerzeugenden Industrie, schon jetzt dazu
verpflichtet wären, verfügbare Methoden die die
Verwendung von Tieren vermeiden, vermindern oder verfeinern
(3R) bei Sicherheits- und Wirkungstests aufgrund der bereits
existierenden EU-Richtlinie 86/609/EEC einzusetzen.
Am Kongress sprach Arianna
Ferrari, die den Lehrstuhl für Ethik in
den Biowissenschaften an der Universität Tübingen
inne hat, über ihre Untersuchung der Verträglichkeit
von der gentechnischen Veränderung von Tieren mit
den 3R-Prinzipien. Sie kritisierte den großen Mangel
an spezifischen Daten über den Tierverbrauch und
die Belastungen für die betroffenen Tiere in den
unterschiedlichen Phasen der Herstellung und Nutzung
von gentechnisch veränderten Tieren. Die meisten
der offiziell zur Verfügung gestellten Tierversuchsstatistiken
würden keine spezifische Kategorie für gentechnisch
veränderte Tiere enthalten. Außerdem fehlten
bis dato Richtlinien für zur Haltung und Nutzung
gentechnisch veränderter Versuchstiere. Trotz der
Vielfältigkeit der Verwendung gentechnisch veränderter
Versuchstiere legte sie eine sehr überzeugende Analyse
auf Grundlage empirischer Daten auf Basis der 3R-Prinzipien
vor.
Von Replacement, also der Vermeidung von Tierversuchen,
könne durch gentechnische Veränderung überhaupt
keine Rede sein, weil es sich ja auch bei gentechnisch
veränderten Versuchstieren, nach wie vor um Tiere
und damit Tierversuche handle. Zu einer Reduction, also
einer Verminderung der Anzahl der Versuchtiere, komme es
durch gentechnische Veränderung auch nicht. Vielmehr
wäre aufgrund der unspezifischen Technik von einem
explosionsartigen Anstieg der verwendeten Tiere auszugehen.
Würde nämlich versucht eine bestimmte Gensequenz
an einem bestimmten Ort des Genoms zu platzieren, so funktioniere
das nur bei einem kleinen Bruchteil der Tiere. Festgestellt
könne das aber erst werden, wenn die Tiere heranwüchsen,
was oft mit qualvollen Missbildungen bei den „Ausschuss“-Tieren
verbunden wäre. Die Herstellung derartiger Tiere die
etwa als Krankheitsmodelle dienen, müsse regelmäßig
wiederholt werden. Statt einer Reduction führe die
gentechnische Veränderung also zwangsweise zu einem
massiven Anstieg der Versuchstiere. Ein „Refinement“,
also eine Verminderung des Leids der Tiere direkt im Versuch,
ist gar kein erklärtes Ziel beim Einsatz gentechnisch
veränderter Versuchstiere. Sollte es trotzdem in einer
Versuchsanordnung „zufällig“ zu einem „Refinement“ kommen,
könne das niemals die ungeheure Leidvermehrung aufwiegen,
die mit der Herstellung der Versuchstiere verbunden sei.
Ferrari kommt also zu dem Ergebnis, dass der Einsatz gentechnisch
veränderter Tiere als Versuchmodelle grundsätzlich
in Widerspruch zu den Prinzipien der 3R stehe.
Bleibt abzuwarten ob die EU-Kommission und die europäische
Industrie tatsächlich zu ihrem Bekenntnis zu den Prinzipien
der 3R stehen und in Zukunft Abstand von der Verwendung
gentechnisch veränderter Versuchtiere nimmt.
Alle Abstracts zu den Beiträgen vom 13. Kongress über Alternativen zum Tierexperiment in Linz 2006 in
englischer Sprache finden Sie hier:
|
 |
VGT-Obmann
DDr. Martin Balluch sprach über das
Lebensrecht von Tieren
|
 |
|
|
Auch
das Tierversuchsgesetz, die Tiernutzung in
der Ausbildung, die 3 "R" und Genmanipulation
waren Inhalt der Vorträge
|
 |
Diese
Puppe dient zur Erläuterung Erster Hilfe
Maßnahmen am Hund
|
 |
Auch
Aussteller waren vertreten
|
 |
Postersession
|
 |
Sozialer
Abend
|
|