Transparenz bei EU-Agrarsubventionen?
EU-Kommission schlägt vor Mitgliedsstaaten dazu
zu verpflichten Informationen über SubventionsempfängerInnen
offen zu legen
In Österreich werden die Informationen, wer wieviel
EU-Agrarförderungen kassiert, unter Verschluss gehalten.
Das hat zur Folge, dass sich KonsumentInnen und SteuerzahlerInnen
kein Bild davon machen können, welche Art der landwirtschaftlichen
Produktion eigentlich mit ihrem Geld gefördert wird.
Diese Situation ist unbefriedigend und sehr undemokratisch:
Denn wie soll sich der Bürger und die Bürgerin
eine Meinung darüber bilden, ob sie mit der Subventionspolitik
einverstanden sind, wenn sie gar nicht direkt erkennen
und zuordnen können, was mit ihrem Geld geschieht.
Transparenz fördert Demokratie: Wäre nämlich
Transparenz vorhanden und würde sichtbar in welchem
Ausmaß beispielsweise Massen- und Intensivtierhaltungs-Betriebe
EU-Förderungen kassieren, könnte die öffentliche
Meinung korrigierend einwirken und die Fördergelder
würden in Zukunft anders verteilt und z.B. an Tierschutzstandards
gebunden. So gesehen ist es nahe liegend, dass gerade
jene am stärksten gegen mehr Transparenz bei der
Fördermittelvergabe wettern werden, die heute am
meisten vom bestehenden System profitieren, aber berechtigte
Sorge haben müssen, dass ihre Förderungsgelder
gekürzt werden könnten, wenn die Öffentlichkeit
dahinter kommt, was da eigentlich gefördert wird.
In anderen europäischen Ländern ticken die
Uhren bereits anders
In vielen europäischen Ländern ist die Offenlegung
von Informationen über die EmpfängerInnen von
Agrarsubventionen bereits üblich. Die öffentliche
Bekanntgabe der konkreten Zahlungen mit Angabe von Namen
aller Empfänger, des jeweiligen Zahlungszwecks und
der jeweiligen Zahlungshöhe führten in mehreren
Ländern dazu, dass die Verteilung aber auch die Sinnhaftigkeit
der Kriterien der EU-Prämien stark diskutiert wird.
Als erstes Land begann Dänemark im Frühjahr
2004, mit einer umfassenden Offenlegung folgten Schweden,
die Niederlande und Slowenien. Zu einer teilweisen Veröffentlichung
haben sich Belgien, Tschechien, Estland, Frankreich, Portugal
und Spanien entschieden. In Finnland ist die Offenlegung
geplant. Definitiv unter Verschluss halten die Daten Österreich,
Deutschland, Griechenland und Polen. (siehe http://www.farmsubsidy.org/)
In Deutschland ist die Situation genauso undemokratisch
wie in Österreich. Dort hat sich aber bereits ein
breites Bündnis von NGOs gebildet, die Transparenz
bei den EU-Agrarsubventionen einfordern. Die Organisationen
decken die unterschiedlichsten Themenbereiche ab, wie
Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz, Entwicklungshilfe
und Menschenrechte, sowie Entwicklung des ländlichen
Raums. Darunter der WWF, Greenpeace, der deutsche Tierschutzbund,
Oxfam und viele andere mehr. Mehr Informationen im Internet
dazu unter: http://www.wer-profitiert.de
Initiative der EU-Kommission
Am 3. Mai 2006 veröffentlichte die EU-Kommission
das „Grünbuch europäische Transparenzinitiative“
in dem sie drei Transparenz-Schwerpunkte festgelegt hat
zu der sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsbefragung
vom 3. Mai bis zum 31. August 2006 die Meinungen europäischer
Organisationen und BürgerInnen einholte. Neben dem
Vorschlag zu einem strukturierten Rahmen für die
Lobbyarbeit und der Bitte um Feedback zu den kürzlich
festgelegten Mindeststandards für Konsultationen
war der dritte Schwerpunkt die Offenlegungspflicht für
Informationen über EmpfängerInnen von EU-Geldern
im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung.
Für die von der EU-Kommission zentral und direkt
verwalteten EU-Gelder werden die Informationen über
die EmpfängerInnen bereits der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellt. Der größte Teil
der EU-Gelder, nämlich 75,7% bzw. 86,6 Mrd. EUR pro
Jahr, wird aber in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten
in der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“
vergeben. Darunter fallen neben den Strukturfonds, dem
Kohäsionsfonds und dem europäischen Flüchtlingsfonds,
vor allem die Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen
Landwirtschafts- und Fischereipolitik, also die EU-Agrarsubventionen,
die den größten Teil der geteilten Mittelverwaltung
ausmachen, nämlich etwa 56% oder 48,5 Mrd. EUR.
Derzeit liegt die Entscheidung ob und wie viele Informationen
über die geteilte Mittelverwaltung veröffentlicht
werden bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Diese haben
unterschiedliche Datenschutzvorschriften, die in manchen
Ländern eine Geheimhaltung begünstigen oder
sogar erzwingen. Eine kohärente umfassende Verpflichtung
zur Offenlegung für die Mitgliedstaaten müsste
daher auf einem in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbaren
Rechtsrahmen der EU begründet sein. Nur auf diese
Weise ließe sich ein einheitliches Vorgehen bei
allen EmpfängerInnen von EU-Geldern erreichen.
Die Reaktionen österreichischer Institutionen
und Organisationen
Aus Österreich kamen Reaktionen auf die Konsultation
der EU-Kommission von 9 Institutionen bzw. Organisationen.
Institution/Organisation |
Offenlegung der EmpfängerInnen
der Subventionen |
Amt der Wiener Landesregierung |
Nein |
Amt der NÖ Landesregierung |
Nein |
Amt der Vorarlberger Landesregierung |
Nein |
Wirtschaftskammer Österreich |
Nein |
Landwirtschaftskammer Österreich |
Nein |
Gewerkschaft der Eisenbahner |
Ja |
Paneuropabewegung Österreich |
Ja |
Wissenschaftsladen Wien |
Ja |
Bundesarbeiterkammer Österreich |
Ja |
Argumente gegen Transparenz der Agrarsubventionen
-
Datenschutzgesetz
Es wird argumentiert, dass die Offenlegung des Bezugs
von Fördermitteln dem österreichischen Datenschutzgesetz
widersprechen würde. Eine Verordnung auf EU-Ebene
würde allerdings im derogatorischen Rang über
dem Datenschutzgesetz Österreichs stehen. Auf
diese Weise könnte auch in Österreich eine
Veröffentlichung der EU-Agrarsubventionsempfänger
juristisch korrekt erreicht werden.
-
Gleichheitsgrundsatz
Durch die Offenlegung von Informationen über
den Bezug von EU-Fördermitteln würde der
Gleichheitsgrundsatz verletzt, da Informationen über
Personen die nationale Fördermittel beziehen
würden, nicht offen gelegt werden müssten
und diese Diskrepanz zwischen den Empfängern
nationaler und EU-Fördermitteln würde eine
klare Ungleichbehandlung darstellen. Dieses Problem
wäre jedenfalls dadurch lösbar, dass auch
die Offenlegung von Informationen über Personen
die nationale Agrarförderungen beziehen verpflichtend
vorgeschrieben werden könnte.
-
Europäische Menschenrechtskonvention
Es wird vorgebracht, dass eine Offenlegung den Artikel
8 der europäischen Menschenrechtskonvention verletzen
würde. Artikel 8 der Menschenrechtskonvention
behandelt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Ein derartiger Einwand mag auf manche Förderbereiche
wie beispielsweise die Empfänger von EU-Geldern
aus dem europäischen Flüchtlingsfonds zutreffen.
Dieser Einwand trifft allerdings sicherlich nicht
auf die Empfänger von EU-Agrarsubventionen zu,
da es sich hier im weitesten Sinn um landwirtschaftliche
Betriebe, also einen beruflichen Bereich, keinesfalls
aber um Privat- oder Familienleben handelt. Zu bemerken
ist dazu auch, dass in anderen europäischen Ländern
in denen sehr wohl ebenfalls die Menschenrechtskonvention
anerkannt wird, die Liste der Empfänger von EU-Agrarförderungen
ja bereits offen gelegt wird.
-
Verwaltungsaufwand für Offenlegung ist zu hoch
Immer wieder wird der Einwand gebracht, dass der
Verwaltungsapparat sowieso bereits überlastet
ist und der zusätzliche Aufwand für eine
Offenlegung nicht mehr leistbar ist.
Da allerdings sowieso eine Erfassung und zentrale
Verwaltung der Empfänger von EU-Agrarförderungen
notwendig ist, kann der Aufwand der Veröffentlichung
nicht mehr sehr hoch sein. Es muss auch darauf hingewiesen
werden, dass es verschiedene europäische Länder
bereits problemlos bewerkstelligen, diese Informationen
bereit zu stellen.
-
Schadet dem Ansehen der EU und fördert Neid
und Hass
Immer wieder wird von den GegnerInnen der Transparenz
im Bereich der Agrarförderungen behauptet, dass
die Veröffentlichung der EmpfängerInnen
von Agrarsubventionen etwa in Großbritannien
nur Anlass zu polemischen Äußerungen gegeben
hat, die den Zusammenhalt der EU gefährden würden.
Befürworter der Offenlegung zitieren allerdings
dasselbe Beispiel und meinen, dass erst aus der Veröffentlichung
der Daten klar ersichtlich wurde, „dass zu einem
großen Teil Nahrungsmittelkonzerne und Großunternehmen
EU-Beihilfen erhalten und nicht – wie häufig
vermutet – kleine landwirtschaftliche Betriebe“.
(Bundesarbeiterkammer)
Argumente für Transparenz der Agrarsubventionen
-
Recht auf Information für Steuerzahler
Die Steuerzahler haben ein Recht zu erfahren wie
und wofür öffentliches Geld ausgegeben wird.
Derzeit ist aber nicht erkennbar wer eigentlich von
den Subventionen profitiert und welche Form der Landbewirtschaftung
gefördert wird.
-
Demokratie
Eine Meinungsbildung über die Vergabe von EU-Agrarfördermitteln
ist nur möglich, wenn die tatsächliche Auswirkung
sichtbar wird und nicht geheim ist. Nur eine Offenlegung
der Empfänger der EU-Agrarsubventionen ermöglicht
den direkten Blick auf die Vergabe. Nur so ist es
den Bürgern und Bürgerinnen möglich
mündig zu entscheiden, ob sie beispielsweise
tatsächlich einen Massentierhaltungsbetrieb mit
ihrem Geld fördern wollen oder nicht.
-
Bessere Kontrolle
Jedes Jahr deckt der europäische Rechnungshof
große und kleine Betrugsfälle auf –
Förderungen für Projekte die es nicht gibt,
Zahlungen für Straßen die nicht existieren.
Derartige Fälle kosten Millionen und untergraben
das Vertrauen der BürgerInnen in die EU. Eine
Offenlegung der Liste der Subventionsempfänger
würde derartigen Betrug enorm erschweren, da
die Menschen der näheren Umgebung viel leichter
beurteilen können ob beispielsweise eine Forststraße
tatsächlich angelegt wurde oder nicht, als die
Beamten in Brüssel oder von der jeweiligen Landesregierung.
-
Derzeit läuft im Bereich der EU-Agrarsubventionen
viel falsch
- Tierschutz: Die Vergabe der
Agrarsubventionen ist in keinster Weise an Tierschutzstandards
gebunden. Mit anderen Worten wird mit EU-Mitteln
die Massen- und Intensivtierhaltung gefördert.
- Umwelt- und Naturschutz: Subventionen
werden viel zuwenig für eine Landbewirtschaftung
eingesetzt die den Erhalt der Artenvielfalt, die
Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit oder die Reinhaltung
von Boden, Wasser, Luft und Lebensmitteln fördern.
- 3. Welt: Die Förderungen
ermöglichen ein Preisdumping einer exportorientierten
Landwirtschaft, das zur Gefährdung und Zerstörung
der Lebens- und Ernährungsgrundlagen von Kleinbauern
und ihren Familien im Süden führt.
- Bäuerliche Landwirtschaft: Die
Direktzahlungen benachteiligen jene, die Arbeitsplätze
in der Landwirtschaft erhalten oder gar neue schaffen.
Die kleinstrukturierte Landwirtschaft wird zerstört.
Quellen:
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