Ferkelkastration ohne jegliche Schmerzausschaltung:
Diese kaum vorstellbare
Brutalität ist immer noch gängige Praxis in der österreichischen
Schweineindustrie!
    
Mit einer unvorstellbaren Brutalität wird mit nur wenigen Tagen alten Ferkel
umgegangen. Ohne jegliche Schmerzausschaltung werden jedes
Jahr mehr als 2 Millionen Tieren (allein bei uns in Österreich)
bei vollem Bewusstsein die Hoden abgeschnitten.
Laut Bundestierschutzgesetz ist es verboten, Tieren unnötige
oder ungerechtfertige Schmerzen zuzufügen. Doch die entsprechende
Verordnung erlaubt genau diese Quälerei bis zu einem Alter
von 7 Tagen und steht somit im Widerspruch zum Gesetz.
Dies ist leider kein Einzelfall.
Kaum auf der Welt werden kleine
Ferkel in ihrer ersten Lebenswoche einer grausamen Tortur
ausgesetzt:
Bei der Kastration werden die Tierbabys fixiert. Dann wird mit
einem Skalpell die Haut aufgeschnitten, um
die Hoden freizulegen. Diese werden ein
Stück hinausgezogen und der Samenstrang mit einem sogenannten
Emaskulator durchtrennt. Unter ständigem Schreien, Zucken
und
Verkrampfen müssen sie sich dieser Qual hingeben ohne
Chance, dem unvorstellbaren Schmerz zu entfliehen! Die
Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen des
Eingriffs.
Die landwirtschaftlichen
Vertretungen haben nun auf die jahrelange Kritik seitens
des Tierschutzes reagiert und versprechen eine
Schmerzbehandlung für die Ferkel ab dem Jahr 2011. Was
im ersten Moment gut klingt, ist allerdings nicht mehr
als
ein Wermutstropfen,
denn für die angepriesene "Schmerzbehandlung" soll ein
Medikament verwendet werden, dass nicht den Akutschmerz
beeinflusst, sondern nur den Heilungsprozess danach fördert.
Somit bleibt die Kastration für die Ferkel genauso
schmerzhaft
und qualvoll wie bisher!
Der VGT fordert deshalb:
- Ein Verbot der betäubungslosen
Kastration in der Schweinemast. Der Eingriff darf nur
von einem Tierarzt/Tierärztin durchgeführt werden,
wobei eine absolute Schmerzausschaltung zu gewährleisten
ist.
Ihre Hilfe zählt - Gemeinsam können wir die Qual für die Ferkel verhindern!
- Beschweren Sie sich
bei dem Verband österreichischer Schweinebauern (VÖS),
dass keine echte Schmerzausschaltung bei der Kastration
geplant ist.
Zum Emailappell
- Beschweren Sie sich auch beim zuständigen Ministerium für Gesundheit über dieses
Verordnungsänderung und bitten Sie dieses, eine neue
Verordnung zu erlassen und somit
die betäubungslose Kastration
zu verbieten!
Zum Emailappell
- Beschweren sie sich beim Landwirtschaftsministerium!
Zum
Emailappell
- Auch in der Biohaltung werden
die Ferkel ohne Betäubung kastriert. Bitten Sie die
zuständigen Personen, eine
absolute Schmerzausschaltung umgehend umzusetzen.
Zum
Emailappell
- Helfen Sie Unterschriften für ein Ende der betäubungslosen Kastration zu sammeln,
diese werden wir dem zuständigem Ministerium überreichen:
Unterschriftenlisten hier
- Unterstützen Sie uns mit einer Spende. Nur so sind wir in der Lage, die Kampagne
weiterzuführen
    
Diese Fotos wurden uns dankenswerterweise von der Veterinärmedizinischen Universität
Wien zur Verfügung gestellt!
Weiterführende Informationen
Aktuelle Situation in Österreich
In Österreich werden noch immer männliche Ferkel in ihrer ersten Lebenswoche
ohne jegliche Betäubung oder Schmerzbehandlung vom Bauern
selbst kastriert! Zuerst werden die Hoden mit einem Skalpell
freigelegt und danach wird der Samenstrang mit einem sogenannten
Emaskulator durchtrennt. Während der Kastration werden
die Ferkel entweder an den Beinen festgehalten oder man
fixiert sie mit einem speziell dafür konzipiertem Gerät.
Unter ständigem Schreien, Zucken und Verkrampfen müßen
sie sich dieser Qual hingeben – ohne eine Chance auf Flucht!
Die Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen
des Eingriffs, dies äußert sich durch gebückte Körperhaltung,
Zittern, Schwanzzucken bis hin zur Wachstumsdepression.
Laut Tierschutzgesetz gilt es, keinem Tier unnötig oder
ungerechtfertigt Schmerzen zuzufügen. Aber wie so oft widerspricht
die Verordnung dem Gesetz.
Der Gesetzestext
2.10. EINGRIFFE
Zulässige Eingriffe dürfen nur durch einen Tierarzt oder eine sonstige sachkundige
Person durchgeführt werden.
Zulässige Eingriffe sind:
1. die Verkleinerung der Eckzähne, wenn
- die Schweine nicht
älter als sieben Tage sind,
- durch Abschleifen eine
glatte und intakte Oberfläche entsteht und
- der Eingriff nicht
routinemäßig, sondern nur zur Vermeidung von weiteren
Verletzungen am Gesäuge der
Sauen durchgeführt wird.
2. das Verkürzen der Eckzähne
von Ebern.
3. das Kupieren des Schwanzes, wenn
- die
Schweine nicht älter als sieben Tage sind oder
- der Eingriff
durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung und
anschließender Verwendung schmerzstillender
Mittel durchgeführt
wird,
- höchstens die Hälfte des Schwanzes
entfernt wird und
- der Eingriff zur Vermeidung von
weiteren Verletzungen der Tiere notwendig ist.
4. das Kastrieren männlicher
Schweine, wenn
- die Schweine nicht
älter als sieben Tage sind oder
- der Eingriff durch einen
Tierarzt oder einen Viehschneider, der dieses Gewerbe
auf Grund der Gewerbeordnung
1994, BGBl. Nr. 194,
zuletzt geändert durch BGBl.
I Nr. 118/2004, rechtmäßig ausübt nach
wirksamer Betäubung und anschließender Verwendung
schmerzstillender Mittel
durchgeführt wird, und der Eingriff
mit einer anderen Methode als dem Herausreißen
von Gewebe erfolgt.
Mögliche Alternativen
Durch jahrelange Forschung wurden
in den letzten Jahren genug Alternativen gefunden um die
betäubungslose Ferkelkastration endlich in die Vergangenheit
zu verbannen.
Im Prinzip gibt es zwei Varianten, entweder die chirurgische
Kastration mit einer adäquaten Schmerzbehandlung oder der
Verzicht auf jegliche Kastration (Immunkastration, Ebermast).
Die verschiedenen Methoden im Detail
Injetkions-, Inhalations- und
Lokalanästhesie
Die Injektionsanästhesie ist
die gewöhnliche Vollnarkose wie wir sie alle kennen. Sie
darf nur von einem Tierarzt
oder einer Tierärztin durchgeführt werden, da es leicht
zu einer Über- oder Unterdosierung kommen kann.
Bei der Inhalationsanästhesie geschieht das Gleiche,
nur wird ein Narkosegas (Isofluran oder CO²) direkt mit
einem
Narkosegerät verabreicht. Die CO² Methode wird zum Beispiel
in den Niederlanden angewandt ist aber nicht zu empfehlen,
da das Ferkel durch dieses Gas Erstickungsanfälle und
Krämpfe bekommt, Isofluran hingegen wird von den Ferkeln
besser
vertragen und lässt sich auch einfacher dosieren, ist
aber aus Umweltschutzgründen abzulehnen.
Die Lokalanästhesie ist prinzipiell wirkungsvoll, nur
muss die Spritze, etwa zehn Minuten vor dem Eingriff,
genau an der betreffenden
Stelle gesetzt werden. Da die Hoden aber innerhalb des
Körpers liegen ist es nicht leicht diese Stelle zu treffen,
die Erfolgsquote liegt bei etwa 10%. Außerdem ist das
Ferkel während des Eingriffs noch bei vollem Bewusstsein
und es
leidet trotzdem unter Stress, schon allein durch das
Festhalten oder Fixieren im Gerät.
Bei all diesen Varianten, ist zu beachten, dass das Ferkel
nach dem Aufwachen wieder sein volles Schmerzempfinden
hat, deshalb sollte zudem eine postoperative Schmerzbehandlung
durch die Gabe von NSAID-Arzneien (non steroidal anti
inflammatory drugs) erfolgen. Diese wirken schmerzlindernd
und entzündungshemmend.
Die Gabe von NSAID-Arzneien allein, ist keine Alternative,
da es zwar den Heilungsprozess nach dem Eingriff fördert,
aber nicht den Akutschmerz selbst beeinflusst.
Immunkastration und Ebermast
Diese Alternativen stellen für
die Tiere wohl die beste Möglichkeit dar, weil hierbei
auf die Kastration gänzlich
verzichtet wird.
Bei der Immunkastration wird dem Schwein in der vierten
Lebenswoche eine Impfung verabreicht, die zweite
Impfung bekommt es dann ungefähr sechs Wochen vor
der Schlachtung.
Durch diesen Impfstoff erzeugt der Körper des Schweins
Antikörper gegen das Hormon Skatol, dieses Hormon
erzeugt normalerweise den sogenannten „Ebergeruch“.
Durch die
Impfung wird also das betreffende Hormon im Körper
nicht mehr produziert
und somit weißt das Schwein keinen Ebergeruch mehr
auf. Bei der Immunkastration handelt es sich also
nicht
um eine „Hormonbehandlung“, sondern um eine
ganz gewöhnliche
Impfung,
wodurch der eigene Körper das Hormon einfach nicht
mehr produziert.
Bei der Ebermast wird weder kastriert noch wird das
Schwein in irgendeiner Weise behandelt. Es werden
einfach nur
ganz gewöhnliche männliche Schweine gemästet. Das
nennt man
dann Ebermast, diese Form der Mast wird bereits in
Großbritannien, einigen Teilen Spaniens, Portugals
und Deutschlands angewandt.
Somit zeigt sich eine Tendenz in diese Richtung.
In Deutschland wurde sogar eine eigene Kampagne gestartet,
woraufhin
McDonalds und Burger King ab 2011 aufhören werden,
Fleisch von kastrierten Schweinen zu verkaufen!
Internationale Projekte und Studien
Das Projekt PIGCAS hat sich mit
dem Thema Ferkelkastration auf der gesamten EU-Ebene befasst.
Dazu findet man im Abschlussbericht (2009) die aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den verschiedensten
Alternativmethoden und auch Meinungen aus der Sicht des
Tierschutzes, der Tierhalter, Wirtschaft und Politik. (PIGCAS
englisch)
PIGCAS (englisch) http://w3.rennes.inra.fr/pigcas/Public%20reports/ListPublicReports.htm
ALCASDE (englisch) http://www.alcasde.eu/
Tendenzen und Gesetze in Europa
Deutschland: Seit April 2009 ist
der Einsatz von schmerzlindernden Mitteln vorgeschrieben,
hierbei werden NSAID-Arzneien verwendet. Knapp ein Drittel
der Schweine in Deutschland werden überhaupt nicht mehr
kastriert, die Ebermast ist in vielen Betrieben schon sehr
weit umgesetzt.
Niederlande: Im November 2007 wurde die „Noordwijk Deklaration“
unterzeichnet. Dabei einigten sich die Schweine-Bauern,
bis 2015 aus der chirurgischen Kastration auszusteigen.
Bis dahin erfolgt die Schmerzausschaltung mittels CO²-Narkose
und bei Bio-Schweinen mittels Lokalanästhesie.
Dänemark: Die Tendenz ist kurzfristig in Richtung verpflichtende
Schmerzausschaltung und langfristig bis zu einem chirurgischem
Kastrationsverzicht zu sehen. Bereits jetzt werden die
Schlachtkörper routinemäßig auf Ebergeruch getestet.
Großbritannien und Irland: hier wird traditionell nicht
kastriert.
Spanien und Portugal: in einigen Teilen der Länder wird
hier etwa ein Drittel der Ferkel kastriert. Die restlichen
Betriebe setzen alle auf Ebermast.
Schweiz: Seit Jänner 2010 ist die chirurgische Kastration
ohne Schmerzausschaltung verboten! Großteils wird hierbei
die Inhalationsnarkose mittels „Isofluran“ angewandt.
Norwegen: Seit 2002 ist auch hier die chirurgische Kastration
ohne Schmerzausschaltung verboten. Überwiegend wird mittels
Lokalanästhesie kastriert. Ein generelles Kastrationsverbot
soll 2011 umgesetzt werden.
Der Weg des VÖS (Verband Österreichischer Schweinebauern)
Da also in vielen Ländern der
EU schon Tendenzen, weg von der grausamen Praxis der betäubungslosen
Ferkelkastration,
zu sehen sind, ist nun auch Österreich am Zug!
Die ARGE „Fleischproduktion“,
bestehend aus Vertretern der Landwirtschaftskammer Österreich,
der Wirtschaftskammer,
des Lebensmittelhandels, der Veterinärmedizinischen
Universität Wien, des Tiergesundheitsdienstes und dem Verband
Österreichischer
Schweinebauern, hatte den Auftrag Verbesserungen bei
der Ferkelkastration zu erarbeiten. Nach Durchsicht
der Alternativen
zur herkömmlichen Ferkelkastration ohne Betäubung kam
die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass nur der Einsatz
einer
NSAID- Arznei (die keinen Einfluss auf den Akutschmerz
hat) praktikabel wäre – alle anderen Methoden seien
das nicht.
Interessant ist auch, dass bei der Arbeitsgruppe keine
einzige Vertretung des Tierschutzes Platz gefunden
hat. Das dadurch auch keine Tierschutzaspekte in die
Diskussion
und Entscheidung mit einfließen konnten ist somit klar
und das Ergebnis nicht verwunderlich.
Wie funktioniert die neue „Schmerzbehandlung“ ab 2011?
Der VÖS hat zugesagt nun auch
die ersten Schritte in diesem Bereich zu setzen. Die Methode
die dabei zum Einsatz
kommen soll, wird den Forderungen des Tierschutzes
aber leider in keinster Weise gerecht!
So sind die Medikamente Metacam©, Fenadyne© und Melovem©
im Gespräch. Diese NSAID- Arzneien haben allerdings im
Vergleich eine ähnliche Wirkung wie zum Beispiel eine
Kopfschmerztablette – sie beeinflussen also nicht den
Akutschmerz während des
Eingriffs sondern fördern nur den Heilungsprozess danach.
Das heißt der VÖS verspricht eine „Schmerzbehandlung“,
welche für das Ferkel nur einen sehr geringen Unterschied
in der Schmerzwahrnehmung macht – und suggerieren uns
damit, dass damit etwas für das Wohl der Tiere getan
wird.
BIO-EU-Verordnung ab 2012 – ist das eine Verbesserung?
Produkte, die ein BIO-Gütesiegel
vorweisen, haben zumindest in einigen Punkten bessere Bedingungen
für die Schweine.
Ob dieser Unterschied aber auch wirklich „artgerecht“
und somit wirklich für das Schwein besser ist, bleibt
dahin gestellt. So ist das Platzangebot bei konventioneller
Haltung 0,7m ² und bei BIO sind es 1,3m² für ein 110kg
Schwein.
Es gibt natürlich auch Richtlinien für die Eingriffe
(siehe Gesetzestext), die bei den Schweinen – auch
bei BIO Schweinen
– vorgenommen werden. Diese Richtlinien unterscheiden
sich aber leider in keinster Weise von den konventionellen.
Den Ferkeln dürfen auch hier bis zum siebten Lebenstag
die Zähne abgeschliffen, die Schwänze kupiert und die
Kastration
ohne Betäubung vorgenommen werden!
Erst ab 2012 soll eine neue BIO-EU-Verordnung in Kraft
treten, die eine Kastration ohne Betäubung untersagt.
Wobei hier wiederum nur obenerwähnte NSAID- Arzneien
verwendet
werden. Bio Austria schreibt diese Änderung ab 2011 vor.
Es ist leider traurig, dass nicht einmal im BIO Bereich
eine bessere Alternative zu dieser brutalen Methode der
Kastration bevorzugt wird!
Wie reagieren die Bauern darauf?
Da also in vielen Ländern der
EU schon Tendenzen, weg von der grausamen Praxis der betäubungslosen
Ferkelkastration, zu sehen sind, ist nun auch Österreich
am Zug!
Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) hat zugesagt
nun auch die ersten Schritte in diesem Bereich zu setzen.
Die Methode die dabei in Erwägung gezogen wird, wird den
Forderungen des Tierschutzes aber leider in keinster Weise
gerecht!
So ist das Medikament Metacam© im Gespräch. Diese NSAID-Arznei
hat allerdings im Vergleich nur eine ähnlich Wirkung wie
zum Beispiel eine Kopfschmerztablette – sie beeinflusst
also nicht den Akutschmerz während des Eingriffs sondern
fördert nur den Heilungsprozess danach.
Das heißt die VÖS verspricht eine „Schmerzbehandlung“,
welche für das Ferkel keinerlei Unterschied in der Schmerzwahrnehmung
macht – und suggerieren uns damit, dass damit etwas für
das Wohl der Tiere getan wird.
Wie könnte es in Zukunft sein?
Forderungen VGT
Der Verein Gegen Tierfabriken
fordert ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration –
mit Aussicht auf Alternativen wie Ebermast, die in vielen
Ländern
schon
als bevorzugte Alternative angesehen und angewandt wird.
Bis dahin sollten die Ferkel nur noch dann chirurgisch
kastriert werden, wenn eine absolute Schmerzausschaltung
gegeben ist, die von einem Tierarzt/Tierärztin durchgeführt
wird. Weiters ist darauf
zu achten, dass der postoperative Wundschmerz mit NSAID-Arzneien
gelindert und der Heilungsprozess dadurch beschleunigt
wird.
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