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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2008)

Wien, am 03.06.2008

Offener Brief an Justizministerin

Justizministerin
Bundesministerium für Justiz
1070 Wien, Museumstraße 7
Palais Trautson

Wien, am 2. Juni 2008

VGT-Obmann DDr. Balluch seit 14 Tagen im Hungerstreik


Sehr geehrte Frau Justizministerin,

mit einem martialisch anmutenden Großeinsatz der Polizei wurde am 21. Mai 2008 6:00 Uhr früh österreichweit gegen TierschützerInnen vorgegangen: Türen wurden eingeschlagen, maskierte Sondereinheiten stürmten die Wohnungen und bedrohten die TierschützerInnen mit Waffen. Die Büros von 4 Tierschutzvereinen wurden durch Beschlagnahmen von Unterlagen und Computern vollkommen lahm gelegt, 10 Personen wurden festgenommen.

Als Anlass der Aktion spricht die Staatsanwaltschaft von 14 Sachbeschädigungen, die über die letzten 9 Jahren verteilt begangen worden seien, und von denen die Polizei annimmt, dass sie durch TierschützerInnen verübt worden wären.

Erscheinen schon Umfang und Art der Maßnahme gemessen an den Vorwürfen extrem überzogen, kommt noch hinzu, dass den 22 Beschuldigten nicht konkrete Tathandlungen im Zusammenhang mit den 14 Sachbeschädigungen vorgeworfen werden, sondern einfach die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, die ihrerseits diese Straftaten begangen haben soll.

Darüber aber, wer diese kriminelle Vereinigung geleitet haben soll, welche Befehlsstrukturen und Hierarchien es gegeben haben soll und wer letztlich konkret die Straftaten begangen haben soll, schweigen die Akten.

Der § 278a „Kriminelle Organisation“, der von der Staatsanwaltschaft ins Treffen geführt wird, ist eigentlich zur Bekämpfung mafiöser Strukturen und Schlepperbanden gedacht. Zum ersten mal in Österreich wird er nun auf VertreterInnen der Zivilgesellschaft, in diesem Fall TierschützerInnen, angewendet.


Tendenziöse Ermittlungen?

Diese Menschen sind ins Visier der StaatsschützerInnen und KriminalbeamtInnen gekommen, weil sie sich in ihrer Freizeit vollkommen legal politisch für Tierschutz einsetzten. Sie haben sich durch ihre Kritik an Jagd, Legebatterien, Pelzverkauf und Tierversuchen, um nur einiges zu nennen, öffentlich exponiert und waren und sind vielen einflussreichen Lobbys ein Dorn im Auge.

Trotz monate- bis jahrelanger umfangreicher Überwachungsmaßnahmen, wie dem Abhören von Telefongesprächen, dem Mitlesen von Emails, der Standortüberwachung, etc. konnten ihnen keine Straftaten nachgewiesen werden. Trotzdem wurden flächendeckend Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ein Schuss ins Blaue in der Hoffnung die Polizeimaßnahmen nachträglich rechtfertigen zu können?

Brisant ist auch, dass mittlerweile bekannt wurde, dass die Aussage des einzigen Belastungszeugen durch die Polizei falsch wiedergegeben wurde. Außerdem wurden vollkommen legale politische Aktivitäten, wie die Ankündigung einer Pressekonferenz, von übereifrigen Beamten unter dem Titel „Verdacht eines schweren Verbrechens“ in den Akt aufgenommen.

Und schon im Vorfeld wurde durch das Innenministerium versucht, TierschützerInnen auf der Grundlage falscher Behauptungen zu kriminalisieren: So beantwortete Innenminister eine parlamentarische Anfrage, mit für den „Verein Gegen Tierfabriken“ rufschädigenden Falschaussagen.

Sehr geehrte Frau Justizministerin, bitte nehmen Sie sich dieses Falles an, und lassen Sie die Umstände überprüfen.

Dass versucht wird, Personen ausfindig zu machen, die Sachbeschädigungen begangen haben, ist selbstverständlich. Dass hier aber offenbar ohne faktische Grundlage eine riesige kriminelle Organisation konstruiert wird, ist nicht nachvollziehbar.

Solange die Staatsanwaltschaft sich weiterhin bedeckt hält und keine handfesten Informationen veröffentlicht, wird diesem Verfahren der Verdacht einer politisch motivierten und inszenierten Aktion anhaften. Berechtigte zivilgesellschaftliche Aktivitäten werden durch den Staat kriminalisiert und behindert.

Der Hungerstreik der Betroffenen macht die Angelegenheit noch dringlicher. Mein Bruder DDr. Martin Balluch hat seit 14 Tagen keine Nahrung mehr zu sich genommen. Er befindet sich bereits auf der Krankenabteilung und ich bin um seine Gesundheit sehr besorgt. Die Forderung endlich Beweismaterial vorzulegen, das seine Untersuchungshaft begründen würde, ist wirklich nicht viel verlangt. Eigentlich sollte das in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.

Im Vertrauen auf Ihre Hilfe,

hochachtungsvoll,


Harald Balluch
Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken

 

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