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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.04.2010)

Wien, am 06.04.2010

Österlicher Schweine-Horror

Aktuelle Fotos von steirischer Schweinemast schockieren die Öffentlichkeit! Bereits vor Monaten wurden ähnliche Zustände entdeckt.

Neues Fotomaterial beweist: Trotz Anzeige hat sich nichts geändert - weiterhin massive Überbelegung und Todesfälle durch extreme Haltungsbedingungen

Die österreichische Schweinehaltung kommt zunehmend in Verruf. Während kleinbäuerliche Betriebe aufgrund von Wettbewerbsnachteilen immer weniger werden, schießen Schweinefabriken wie Schwammerln aus dem Boden. Nicht ohne Widerstand auch aus der lokalen Bevölkerung, die neben Lärm- und Geruchsbelästigung auch die Tierquälerei in diesen Betrieben anprangert.

Ein besonderer Problembetrieb befindet sich in der Steiermark, im Bezirk Leibnitz. Mehr als 1000 Schweine werden hier seit vielen Jahren gemästet, obwohl seitens der Gemeinde keine Bewilligung für den gesamten Stall vorliegt. Gegen einen Abrissbescheid der Gemeinde hat der Betreiber Einspruch erhoben, seitdem liegt der Fall bei der BH in Leibnitz. Währenddessen geht das Leiden in diesem skandalösem Betrieb weiter!

Fotos von Tieren mit vollkommen abgebissenen Schwänzen gingen im Sommer durch die Medien, nach der letzten Anzeige durch den VGT wurden viele verletzte Tiere vorgefunden, vier mussten sogar aufgrund der massiven Verletzungen sofort eingeschläfert werden. Beim jüngsten Lokalaugenschein zeigt sich ein ähnlich grauenvolles Bild: blutige tote Schweine sind neben dem Regenwasserkanal im Hof gelagert. Die noch lebenden Tiere leiden unter den schlechten Haltungsbedingungen.

Bei solchen Bildern, bleibt einem das Schnitzel im Halse stecken!

Folgende Gesetzesübertretungen konnten anhand des zugeschickten Fotomaterials festgestellt werden:

    • Überbelegung: Die Schweine-Stallungen sind vollkommen überbelegt. Kein Quadratzentimer Bodenfläche ist hier zu viel. Die Tiere müssen übereinander liegen. Ein ungehindertes Bewegen ist für diese Tiere nicht möglich. Permanenter Stress und Aggression sind die Folge. (Foto 1) [Quelle 1]
    • Beschäftigungsmaterial: Beschäftigungsmaterial ist nur Alibi-halber vorhanden und entspricht nicht dem Bundestierschutzgesetz. In der ersten Tierhalteverordnung (1. ThVO, Anlage 5) steht: "Schweine müssen ständigen Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien haben, die sie untersuchen und bewegen können." Das bedeutet, dass eine Beschäftigungseinrichtung für bis zu 10 Tiere ausreicht. In diesem Betrieb gibt es jedoch (wenn überhaupt) nur eine Kette mit einem Stück Holz daran als Beschäftigungsmöglichkeit für etwa 70 Tiere! Keine Frage, dass hier das Gesetz vollkommen ignoriert wird!
    • Unerträglicher Gestank: Etwa 150 große Schweine teilen sich einen Raum. Ohne Einstreu leben sie auf Vollspaltenboden, d. h. während der gesamten Mastperiode stehen bzw. liegen sie über ihrem eigenen Kot. Schweine haben einen äußerst ausgeprägten Geruchssinn, stärker noch als Hunde. Was muss es also für eine Qual bedeuten, ständig den eigenen Kot- und Uringeruch einatmen zu müssen?! Die umliegenden menschlichen BewohnerInnen dieses Betriebes klagen schon seit Jahren über den Gestank, der von den Stallungen ausgeht. Wie schlimm muss es dann für die Tiere drinnen sein?!
    • Stress durch Futterkampf: Um Kämpfen während der Fütterungszeit vorzubeugen, sind Mindestlängen der Futtertröge vorgeschrieben. Diese werden bei diesem Betrieb teils massiv unterschritten!
    • Tränken: Auch hier zeigt sich, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. Nur maximal 50% der erforderlichen Tränkeanlagen sind vorhanden!

Die zuständigen Amtstierärzte erhielten vom VGT die Anzeige und werden heute den betreffenden Betrieb kontrollieren. Kopien der Anzeigen gingen an den Landesrat für Tierschutz und an die steirische Tierschutzombudsfrau.

Quellen:
[1] Handbuch Schweine; http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0804&doc=CMS1157545064200
[2] Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast; http://www.ama-marketing.at/home/groups/16/Merkblatt_Beschaeftigungsmaterial_2009_endgueltig-20-07-09_2.pdf

Weitere Infos:

 

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