14. Kongress über Alternativen zu Tierversuchen
Aspekte ausgewählter Beiträge
REACH: 2-Generationen-Test an Ratten
Richard Vogel sprach über Strategien um Chemikalien auf
deren Potenzial Erbschäden hervorzurufen, zu testen. Erst
nach dem Contergan-Skandal wurden derartige „reproductive
toxicity“ Tests verpflichtend vorgeschrieben.
Die EU lässt nun im Rahmen von REACH etwa 30.000 Altchemikalien
neu zulassen. Zu vielen dieser Chemikalien sind die Daten
bezüglich ihrer Giftigkeit in verschiedenen Zusammenhängen
(Exposition auf die Haut, die Lunge, das Verdauungssystem,
Karzinogenität, Umweltgiftigkeit, etc.) lückenhaft. Insbesondere
auch ob diese Chemikalien Erbschäden hervorrufen.
Ein Blick auf die voraussichtliche Anzahl an Tieren, die
für die einzelnen Giftigkeitsbereiche für REACH in Tierversuchen
leiden und sterben werden, zeigt, dass etwa 70% davon der
2-Generationen Test bezüglich „Reproductive Toxicity“ ausmacht
(OECD Test Guideline 416).

Voraussichtlicher Anteil der Anzahl verwendeter
Tiere für die verschiedenen Testbereiche bei REACH (Quelle:
ecopa).
Die Anzahl an Tieren in absoluten Zahlen lässt sich noch
nicht angeben. Nach wie vor gibt es Vorausberechnungen mit
pessimistischeren und optimistischeren Szenarios. Je nachdem
schwankt die Gesamtzahl der für Tierversuche in REACH herangezogenen
Tiere zwischen 6,3 Millionen und 30 Millionen. Für den angesprochenen
zwei Generationentest bedeutet das eine Anzahl zwischen
4,4 Millionen und 21 Millionen Ratten. Der Vortragende ging
von 6 Millionen Ratten aus, die innerhalb der nächsten drei
Jahre in diesen Testreihen verwendet werden würden.
Es gibt auch einen 1-Generationentest an Ratten, der nach
OECD-Norm zugelassen war (OECD Test Guideline 415). Allerdings
wurde verabsäumt (offenbar hatte niemand ein Interesse daran)
die OECD Zulassung zu erneuern. Aus diesem Grund ist derzeit
nur der 2-Generationentest für REACH zugelassen. Eine kürzlich
durchgeführte Recherche ergab allerdings, dass sich durch
die Verwendung einer 2. Generation keine relevante zusätzliche
Information gewinnen lässt. Würde es gelingen die OECD Zulassung
des 1-Generationentest noch vor dem Start von REACH zu erneuern,
könnten mindestens 2,8 Millionen Ratten gerettet werden.
Der Tierversuch als „Golden
Standard“
Helena Kanderova berichtete über eine Vergleichsstudie
zwischen drei grundsätzlichen Testvarianten: Dem Draize
Hautreizungstest am Kaninchen, dem aktuell von ECVAM validierten
dreidimensionalen Hautmodell „EpiDerm“ und einem Hautreizungstest
am Menschen.
Insgesamt wurden 19 Chemikalien verglichen von denen zu
erwarten war, dass es sich um Grenzfälle handeln würde,
nämlich in Hinsicht darauf, ob diese Chemikalien Hautreizungen
der menschlichen Haut auslösen würden oder nicht.
Die Versuche an Menschen wurden an freiwilligen Testpersonen
durchgeführt, die sich unter anderem auch aus den ForscherInnen
selbst rekrutierten. Die Chemikalien wurden jeweils mit
steigender zeitlicher Dauer auf die Haut aufgebracht. Erst
15, dann 30 Minuten, dann 1, 2, 3 und 4 Stunden. Sobald
eine Hautreizung durch die Testperson berichtet wurde oder
objektiv feststellbar war, wurde der Test abgebrochen und
die Chemikalie als hautreizend eingestuft.
Es zeigte sich, dass mit dem Hautmodell EpiDerm, das aus
menschlichen Hautzellen aufgebaut ist, bessere Vorhersagen
erzielbar waren, was die Reaktion der menschlichen Haut
betraf, als mit dem Draize Hautreizungstest am Kaninchen.
Diese Alternativmethode ist also dem ursprünglichen Tierversuchs-Pendant
überlegen.
Die ForscherInnen zogen aus der Studie unter anderem
folgende Schlüsse:
- Der 4 Stunden-Test am Menschen stellt einen „Gold Standard“
für die Bewertung des Risikos einer akuten Hautreizung
eines Stoffes dar. Er arbeitet genau mit dem Endpunkt
und der Tierspezies (nämlich der Hautreizung menschlicher
Haut) dessen Risiko er abschätzen soll.
- Mit dem 4 Stunden-Test an menschlichen Freiwilligen
ist es möglich das Risiko akuter Hautreizung einer Chemikalie
auf ethische Weise festzustellen.
- Es ist zu erwarten, dass 3D Hautmodelle aus menschlichen
Hautzellen, mit geeigneten Testverfahren die durch menschliche
Vergleichsdaten optimiert werden, Tierversuchen überlegen
sind. Es wird mit größerer Genauigkeit das zu erwartende
Risiko durch bisher ungetestete Chemikalien für den Menschen
abgeschätzt werden.
- Für die Validierung von Alternativmethoden sollten
nach Möglichkeit auch Daten über die Wirkung von Stoffen
am Menschen herangezogen werden. Nur mit diesen könnte
wirklich abgeschätzt werden, wie genau ein Test die Reaktion
des menschlichen Organismus vorhersagen kann. Leider ist
es aber so, dass die allermeisten Alternativmethoden an
den Daten von Tierversuchen (die den „Gold Standard“ darstellen)
gemessen werden. Alternative Testverfahren werden oft
dahingehend optimiert, die Ergebnisse von Tierversuchen
möglichst genau wiederzugeben, was sich auf die Aussagekraft
für die Risikoabschätzung für den Menschen negativ auswirken
kann.
Im Anschluss an den Vortrag stellte ein Beamter des britischen
Innenministeriums, der mit der Bewilligung von Tierversuchen
beschäftigt ist, die Frage, warum unter diesen Aspekten
nicht gleich an Menschen getestet werde. Ihm wurde die Antwort
gegeben, dass menschliche Testpersonen, die an solchen Studien
gegen Geld mitwirken würden, das praktisch immer aus finanziell
prekären Situation heraus tun würden, was ethisch problematisch
wäre. Aus diesem Grund werden Versuche an Menschen abgelehnt.
Revision der EU-Tierversuchsrichtlinie
Irmela Ruhdel sprach über die zentralen Forderungen von
Seiten des Tierschutzes in Bezug auf die Überarbeitung der
Richtlinie 86/609/EEC. Diese Richtlinie harmonisiert die
Tierversuchsgesetzgebungen der verschiedenen Mitgliedsländer
der EU. Seit 2002 befindet sich die Richtlinie in einem
Überabreitungsprozess. Im Dezember 2007 soll der erste Entwurf
einer überarbeiteten Version vorgelegt werden.
Die zentralen Forderungen der Eurogroup for Animals und
der European Coalition to End Animal Experiments sind:
- Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle wissenschaftlichen
Verfahren, inklusive Tierversuchen in der Grundlagenforschung
und in der Ausbildung.
- Das Töten von Tieren für Zwecke der Ausbildung sollte
generell verboten werden.
- Die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie
von Wirbeltieren auf gewisse Wirbellose Tiere und Embryos
von Tieren, ab einem gewissen Entwicklungsstadium.
- Verbot der Verwendung aller Primaten für Tierversuche.
Sollte das nicht EU-weit durchsetzbar sein, sollte mindestens
ein Verbot von Versuchen an großen Menschenaffen und an
wildgefangenen Primaten implementiert werden. Obwohl das
europäische Parlament erst kürzlich einen Beschluss verabschiedete
der genau diese Forderungen erhebt, ließ die Kommission
bereits durchblicken, dass sie einem Verbot von Tierversuchen
an Primaten ablehnend gegenüber steht. Auch ein Verbot
von Versuchen an großen Menschenaffen wird seitens der
Kommission abgelehnt. Vielmehr spricht sie genau im Gegensatz
dazu davon, dass sie die Einrichtung einer EU-Versuchseinrichtung
die an Schimpansen experimentieren soll, plant.
- Verpflichtende effektive Bewilligungsverfahren für
alle Tierversuche.
- Teil dieser Verfahren sollten von unabhängigen Kommissionen
durchgeführte Schaden/Nutzen Abwägungen sein. Diese sollten
nicht nur den unmittelbaren Tierversuch bzw. Eingriff,
sondern die gesamten Lebensumstände der Versuchstiere
inklusive aller psychischen und physischen Belastungen
und Schäden mit einbeziehen. Diesen Kommissionen sollten
auch Laien (Privatpersonen) und Tierschutz-SpezialistInnen
angehören.
- Versuche die bei den Versuchstieren starke Schmerzen
und Leiden verursachen, sollten grundsätzlich und ganz
unabhängig von dem eventuell zu erwartenden Nutzen verboten
sein.
- Der Ablauf der Bewilligungsverfahren sollte transparent
gestaltet werden und es sollte eine verpflichtende nachträgliche
Bewertung aller Tierversuche geben, unabhängig davon ob
diese erfolgreich waren oder nicht. Nur so wäre eine sukzessive
Verbesserung der Schaden/Nutzen Abwägung möglich, um die
Entscheidungen der Kommissionen laufend zu optimieren.
- Die neue Richtlinie sollte nicht nur ein Lippenbekenntnis
sein und vollkommen unkonkret den Ersatz und die Reduktion
von Tierversuchen begrüßen, sondern es sollte durch konkrete
Fristsetzungen festgelegt werden, ab wann bestimmte Tierversuche
verboten sein werden und durch Alternativen ersetzt sein
müssen.
- Die finanzielle Förderung der Erforschung von Alternativen
sollte für die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtend
festgelegt werden.
- Transparenz: Informationen über alle Tierversuche sollten
verpflichtend öffentlich zugänglich gemacht werden. Die
Angaben sollten die Anzahl der Tiere, die Beschreibung
des Versuchs, die vorgegebenen Forschungsziele, die Intensität
und die Dauer der Belastung für die Tiere, die Gründe
warum keine Alternativen eingesetzt werden können und
ähnliches enthalten. 10 Mitgliedsstaaten machen derartige
Informationen bereits öffentlich zugänglich. Vier Mitgliedsstaaten
veröffentlichen sogar die ethischen Bewertungsberichte.
- Die derzeit geltenden Empfehlungen bezüglich Unterbringung
und Pflege der Versuchstiere, sollten zum gesetzlich verpflichtenden
Mindeststandard gemacht werden.
Deutschland: Untersuchung
zu Ethik-Kommissionen und Bewilligungsbehörden
Roman Kolar vom deutschen Tierschutzbund berichtete von
einer aktuellen Studie über die Arbeit von Ethik-Kommissionen
und Behörden die Tierversuche bewilligen.
In Deutschland sind nur solche Tierversuche bewilligungspflichtig,
die nicht von deutschen oder EU-Gesetzen vorgeschrieben
sind. Dafür gibt es 29 staatliche Stellen die Tierversuche
genehmigen. Diese Bewilligungsbehörden untersuchen die Versuche
auf formale Kriterien, wie die Vollständigkeit des Antrags
oder die ausreichende Qualifikation der AntragsstellerInnen,
aber auch darauf, ob die 3 R Anforderungen erfüllt sind
und - in Form einer Schaden/Nutzen Abwägung - ob die Versuche
ethisch gerechtfertigt sind.
Als beratendes Gremium stehen den Bewilligungsbehörden
Ethik-Kommissionen zur Seite. Diese bestehen aus 4 WissenschafterInnen
und 2 VertreterInnen von Tierschutzorganisationen. Die Beschlüsse
dieser Ethik-Kommissionen sind für die Behörde nicht bindend.
In der Praxis wird den Beschlüssen aber offenbar meist gefolgt.
Bis 2002 war in Deutschland Tierschutz noch nicht als Staatsziel
in der Verfassung verankert. Im Gegenzug dazu, genoss die
„Freiheit der Wissenschaft“ aber Grundrechtsstatus. Der
deutsche Verwaltungsgerichtshof entschied daher im Jahre
1994, dass die Bewilligungsbehörden die Anträge für Tierversuche
nicht nach inhaltlichen Kriterien beurteilen durften. Die
Behörde war nur berechtigt zu überprüfen, ob der Antrag
formal korrekt gestellt wurde.
Nachdem im Jahre 2002 Tierschutz in Deutschland als Staatziel
in die Verfassung aufgenommen wurde, kam es im Jahr 2004
zu einem Urteil des deutschen Verwaltungsgerichtshofs, das
dieser neuen verfassungsrechtlichen Situation Rechnung trägt.
2004 entschied das Gericht, dass die Anträge nun inhaltlich
zu prüfen wären und dass Anträge nun nicht mehr bewilligt
werden dürften, wenn sie in Widerspruch zu den Anforderungen
des deutschen Tierschutzgesetzes stünden.
Von 2003 bis 2005 wurde im Rahmen einer Doktorarbeit an
der Universität Tübingen nun untersucht, ob diese starke
Aufwertung des Tierschutzaspekts sich in der Arbeit und
in den Entscheidungen, der Ethik-Kommissionen und der Bewilligungsbehörden
niedergeschlagen hat. Zusätzlich wurden auch einige andere
Aspekte der Arbeit dieser Institutionen beleuchtet.
Ausgewählte Ergebnisse:
- Sitzungsfrequenz der Ethik-Kommissionen:
48% treffen alle 2 bis 4 Wochen zusammen, 31% alle 5 bis
8 Wochen, 16% seltener als alle 8 Wochen, 5% nur 2 bis
4 mal pro Jahr
- Zu bearbeitende Anträge pro Sitzung:
Pro Sitzung bearbeiten 32% der Kommissionen 1 bis maximal
5 Anträge, 42% der Kommissionen 6 bis 10 Anträge, 26%
der Kommissionen 11 bis 20 Anträge. Die Sitzungen dauern
im Schnitt zwei bis drei Stunden. Eine beträchtliche Anzahl
von Kommissionen nimmt sich also pro Antrag nur 10 bis
15 Minuten Zeit.
- In den drei untersuchten Jahren 2003 bis 2005 wurden
insgesamt nur 1,3% der Anträge von den Ethik-Kommissionen
abgelehnt.
- Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder:
9,6% der antwortenden Kommissionsmitglieder gab an, dass
sie in den Kommissionen auch ihre eigenen Anträge bewerten
würden (5,8% machten dazu keine Angabe) und 57,7% gaben
an, dass sie Anträge ihres eignen Instituts bewerten würden
(9,6% machten dazu keine Angabe).
- Auf die Frage, ob sich durch die Aufwertung des Tierschutzes
in den Verfassungsrang etwas am ethischen Evaluierungsprozess
geändert habe, antworteten 10 Bewilligungsbehörden mit
„Nein“, 4 der Bewilligungsbehörden mit „Ja“. 6 Bewilligungsbehörden
hatten in ihrer Antwort keine klare Position in dieser
Frage.
- Dieselbe Frage beantworteten 32 Kommissionsmitglieder
mit „Nein“, 13 Kommissionsmitglieder mit „Ja“ und 12 machten
dazu keine Angabe.
Die StudienleiterInnen zogen daraus folgende Schlussfolgerungen:
Aufgund des Zeitmangels sind die meisten Kommissionen
nicht in der Lage die Anträge ausreichend zu überprüfen.
Die geringe Anzahl an abgelehnten Anträgen spricht dafür,
dass der notwendigen ethischen Rechtfertigung von Versuchen
nicht angemessenes Gewicht gegeben wird. Der Umstand, dass
eine beträchtliche Anzahl von Kommissionsmitgliedern ihre
eigenen Anträge oder Anträge der eigenen Institute bearbeitet,
dokumentiert klare Interessenskonflikte, die nicht geduldet
werden sollten. Die extrem unterschiedlichen Reaktionen
auf die Aufnahme des Tierschutzes in die deutsche Verfassung,
sprechen dafür, dass sowohl Behörden als auch Kommissionen
unterschiedliche Gesetzesauffassungen vertreten, was zu
unterschiedlichen Bewertungsverfahren führt.
Zur Verbesserung der Situation schlagen die StudienleiterInnen
folgende Maßnahmen vor:
- Klare gesetzliche Vorgaben und Kriterien zur Bewertung
von Leiden
- Klare gesetzliche Vorgabe, dass eine ethische Abwägung
durchzuführen (Schaden/potenzieller Nutzen) ist und konkrete
Festlegung der Kriterien, wie diese Abwägung durchzuführen
ist.
- Mehr und bessere Informationen über Alternativen zu
Tierversuchen
- Fortbildungsmaßnahmen
- Vernetzung der Behörden und Kommissionen untereinander,
damit diese wissen, wie bereits in vergleichbaren Fällen
entschieden worden ist.
Der deutsche Tierschutzbund fordert darüber hinaus vor
allem:
- Transparenz bezüglich der Durchführung und Bewilligung
von Tierversuchen
- Die Einführung der fixen Grenze, dass Tierversuche
die mit schwerem Leid der Versuchstiere verbunden sind,
in jedem Fall nicht bewilligt werden dürfen – und zwar
unabhängig davon wie hoch ein eventuell zu erwartender
Wissenszuwachs wäre
- Die obligatorische nachträgliche Bewertung von Projekten
die Tierversuche beinhalteten – und zwar unabhängig davon,
ob das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte
oder nicht. Derzeit erfahren etwa die Kommissionsmitglieder
überhaupt nicht, was bei den Tierversuchen weiter geschah.
- Die Schaffung einer legalen Grundlage für ein Verbandsklagerecht
von Tierschutzvereinen, durch das die Bewilligung von
Versuchen rechtlich bekämpft werden könnte
Erfüllen Tierversuche überhaupt
wissenschaftliche Standards?
Andrew Knight präsentierte in seinem Vortrag eine Studie
die den Wert von Tierversuchen in Hinblick auf ihre klinische
und toxikologische Übertragbarkeit auf den Menschen untersuchte.
Dafür wurden die Ergebnisse von 27 systematischen Bewertungen
von Tierversuchen herangezogen, die in der umfangreichen
biomedizinischen Datenbank „Scopus“ aufgefunden wurden.
Darunter waren Untersuchungen zur Nützlichkeit von Tierversuchen,
von denen Ethik-Kommissionen erwartet hatten, dass sie zu
biomedizinischen Fortschritten führen würden, von oft zitierten
Tierversuchen aus großen wissenschaftlichen Zeitschriften
und von Schimpansen-Experimenten - also von Versuchen an
jener Tierspezies, die die größte Ähnlichkeit zum Menschen
aufweist und von denen man auch den größten Vorhersagewert
für den menschlichen Organismus erwarten müsste.
Es stellte sich heraus, dass bei nur zwei der 27 Untersuchungen
die Tiermodelle mit den klinischen Daten konsistent waren
oder zumindest zum klinischen Fortschritt beitrugen, wobei
dieser Umstand sogar in einem dieser zwei Fälle umstritten
ist. Auch was den Vorhersagewert der toxikologischen Auswirkungen
auf den menschlichen Organismus betrifft, wie etwa die Karzinogenität
oder die Teratogenität, erwiesen sich Tierversuche als wenig
aussagekräftig.
Als Gründe für die geringe Aussagekraft für den Menschen
wurden vor allem die Unterschiede zwischen den Tierspezies
und methodologische Mängel bei den Versuchen angeführt,
wobei ersteres einen unbehebbaren und grundsätzlichen Mangel
von Tierversuchen darstellt.
Der Autor wies darauf hin, dass Tierversuche nach wie vor
keiner wissenschaftlichen Validierung unterzogen werden.
Im Gegensatz zu Alternativmethoden ist also deren Aussagekraft
in Bezug auf den Menschen wissenschaftlich nicht untersucht.
Er fordert als Konsequenz der Ergebnisse seiner Arbeit,
dass alle Tierversuche verboten werden sollten, für die
es keinen wissenschaftlichen Nachweis für deren Nützlichkeit
oder Übertragbarkeit auf den Menschen gibt.
Dramatischer Anstieg der Anzahl
transgener Tiere
Wie in einem Poster des Kongressveranstatlers ZET thematisiert
wurde, geht die dramatische Zunahme der Anzahl transgener
Tiere ungebremst weiter.
Transgene Tiere, meistens Mäuse, werden in großer Zahl
in der biomedizinischen Grundlagenforschung als Modelle
für Krankheiten und zur Erforschung der (menschlichen) Genfunktionen
verwendet. Dafür wird die Genstruktur gesunder Tiere verändert,
um so die Funktionsweise einzelner Gene erkennen zu können.
Um Stämme genmanipulierter Tiere zu erzeugen, die ihre
Genveränderung jeweils in die nächste Generation weitervererben
können, wird mit unterschiedlichen Methoden in das Erbgut
der Zellen der Keimbahn eingegriffen. Bei all diesen Methoden
ist die Rate der erfolgreichen Genmanipulation geringer
als 10%. In diesen Prozessen werden also große Mengen „überschüssiger“
Tiere produziert und die Beschädigung ihrer Erbstruktur
bedeutet für die allermeisten Schmerzen und Leid.
Während die Tierzahlen in den anderen Tierversuchsbereichen
mehr oder weniger gleich geblieben sind, steigt die Zahl
transgener Tiere seit Anfang der 1990er Jahre rasant an.


Beim Kongress
in Linz 2006 hat Arianna Ferrari überzeugend nachgewiesen,
dass die Herstellung und Verwendung transgener Tiere grundsätzlich
im Widerspruch zu dem Prinzip der 3 R steht. Aber obwohl
die EU und die industriellen Dachverbände innerhalb Europas
in ihren Lippenbekenntnissen behaupten, dass sie sich dem
3 R Prinzip verpflichtet fühlen würden, sind keine Anstrengungen
für eine Trendumkehr in diesem Bereich zu bemerken. Ganz
im Gegenteil wird ein weiterer exponentieller Anstieg der
Zahl transgener Tiere prognostiziert.
Alle Abstracts der Poster
und Vorträge
sind auf der Website von ZET zu finden.
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