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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.04.2017)

Eisenstadt, am 04.04.2017

Aussetzverbot von Federwild ab April gültig: Fasanerien und Ententeiche bei Mensdorff leer

Am 6. April wird das Aussetzverbot von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten vom Bundesrat beschlossen und in Kraft treten – OGH bestätigt unbedingte Haftstrafe Mensdorff

Alfons Mensdorff-Pouilly war die Drehscheibe der Zuchttierjagd im Burgenland und Sprecher der GatterjägerInnen für ganz Österreich. Jahrzehntelang wurde seine Praxis des Aussetzens von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Massentierhaltungen in Ungarn geduldet. Der VGT hat insbesondere in der Saison 2015/16 fast wöchentlich Anzeigen erstattet und die Öffentlichkeit informiert. Die Bezirkshauptmannschaft reagierte mit einer Anzeigenlawine gegen den VGT, Mensdorff-Pouilly mit zahlreichen Zivilklagen und die Polizei mit Straßensperren und Betretungsverboten. Doch der anhaltende Widerstand des VGT hat sich ausgezahlt und die Politik im Sinne der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung entschieden. Die Gatterjagd wird im Burgenland am 1. Mai 2017 dramatisch eingeschränkt und ab 1. Februar 2023 verboten. Das Verbot des Aussetzens gezüchteten Federwilds kommt am 6. April vor den Bundesrat und wird danach ohne Übergangsfrist in Kraft treten. Diese Art der Feudaljagd wird bei Mensdorff-Pouilly also für immer vorbei sein.

Aktuelles Fotomaterial vom letzten Wochenende, das dem VGT übergeben wurde, zeigt sämtliche Volieren für Fasane und Rebhühner bei Mensdorff-Pouilly, sowie alle künstlichen Ententeiche, völlig leer. Ebenso befindet sich in den Feldern, die von den Jagdgesellschaften dort immer bejagt wurden, kein einziges Tier dieser Arten und auch keine Futterstelle. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Mit dem neuen Jagdgesetz im Burgenland und der Bestimmung im Bundestierschutzgesetz dürfte es zumindest im österreichischen Teil des Jagdreviers von Mensdorff-Pouilly nie mehr eine Jagd dieser Art geben. Dass jetzt alles leer ist, zeigt, dass jeder Fasan, jedes Rebhuhn und jede Ente, die sich dort im Herbst befinden sollten, ausgesetzt worden sein müssen. Wir werden vor Ort sein und im Notfall Anzeige erstatten.“

Und weiter: „Herr Mensdorff-Pouilly hat mich noch rasch zweifach zivilrechtlich wegen Besitzstörung geklagt, bevor ihn der Oberste Gerichtshof nun endgültig rechtskräftig wegen der Blaulicht-Causa verurteilt hat. Ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Aber ich bin mir sicher, dass es ihm gelingen wird, letztlich mit Fußfessel in seinem feudalen Schloss zu bleiben. Den Jagdschein müsste Mensdorff, bei dem ja sogar regelmäßig Jagdprüfungen abgenommen wurden und hinter den sich die Bezirksjägerschaft erst letzten Herbst bedingungslos gestellt hat, durch eine 3 jährige Gefängnisstrafe verlieren, aber auch da wird es sicher irgendwie eine Ausnahme geben. Dass aber die Jagd auf Zuchttiere in seinen österreichischen Revieren zu Ende ist, dafür verbürge ich mich.“

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