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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.07.2022)

Wien, am 25.07.2022

Der Erfolg der Gatterjagd-Kampagne des VGT

Nach Jahre langer Kampagnenarbeit hat sich die Gesetzeslage in ganz Österreich verändert. Es gibt weiterhin problematische Praktiken bei der Jagd, aber zumindest die Jagd auf eingesperrte Tiere ist inzwischen verboten.

Der Erfolg der Gatterjagd-Kampagne des VGT

Auslöser für den Beschluss, die Gatterjagd in den bundesweiten Fokus des VGT zu rücken, war eine Gatterjagd in Kaumberg, NÖ, am 23. November 2013, auf die der VGT durch einen Informanten aufmerksam wurde. Beteiligt waren hohe Jagdfunktionär:innen, erschossen wurden 93 Wildschweine, 60 weitere wurden angeschossen in den nächsten Tagen gefunden. Der VGT zeigte die Betreiber:innen des Jagdgatters Kaumberg wegen Tierquälerei und Waldverwüstung an, die ganze Causa wurde im ORF in der Sendung Report thematisiert (April-Oktober 2014).

Am 27. 11. 2014 hat der VGT die Kampagne eingeleitet, indem er in einer Presseaussendung ein Ende der Gatterjagd und der Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere (Fasane, Rebhühner, Stockenten) in Österreich gefordert hat. Im Dezember 2014 deckte der VGT erstmals die diesbezüglichen Machenschaften von Alfons Mensdorff-Pouilly im Südburgenland auf. Die Mastgeflügelkampagne des VGT dauerte aber noch bis Mitte 2015, bevor die Verschlechterung der Haltungsbedingungen für Masthühner und -puten endgültig ad acta gelegt worden sind, weshalb die Gatterjagd-Kampagne mit Verzögerung in die Gänge kam.

Der Status Quo Mitte 2015 war:

  • Es gab 87 aktive Jagdgatter in Österreich (74 in NÖ, 8 im Burgenland, 1 in Wien und 4 in Salzburg; überall sonst war die Gatterjagd verboten)
  • Das Aussetzen von Zuchttieren (Fasan, Rebhuhn, Stockente) war überall erlaubt, wurde aber in Tirol als einzigem Bundesland nicht praktiziert

Aktivitäten

Insgesamt wurden über 700 Presseaussendungen ausgesandt, über 500 Protestkundgebungen, Informationsveranstaltungen und Aktionen durchgeführt und etwa 40 Anzeigen wegen Tierquälerei eingebracht. 50 Zucht- und Jagdgatter wurden recherchiert und entsprechende Eingaben an die Landesregierungen geschickt. 87 Jagden im Gatter oder auf ausgesetzte Zuchttiere wurden dokumentiert.

Wien

Im März 2015 begannen die VGT-Proteste vor dem Jagdgatter Lainzer Tiergarten in 1130 Wien. Die Stadt Wien lud zum moderierten Runden Tisch, der ab Ende Mai 2015 intensiv tagte. Am 16. 12. 2015 wurde in einer gemeinsamen Pressekonferenz des VGT und der Stadt Wien der Plan für die Auflösung des Jagdgatters vorgestellt.

Am 5. April 2017 trat das Verbot der Gatterjagd und der Jagd auf ausgesetzte Tiere in Kraft.

Steiermark

In der Steiermark war die Gatterjagd bereits verboten. Im Jahr 2016 brachte der VGT eine Petition in den Landtag gegen das Aussetzen von Zuchttieren zur Jagd ein. Im April 2016 wurden die Fasanjagd in Thal vom Landesverwaltungsgericht für gesetzwidrig erklärt, weil das Aussetzen nicht der Bestandsstütze dient.

Am 26. Juli 2016 wurde das Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern abhängig vom jeweiligen Biotop und von der Zustimmung der Bezirksjägermeister:innen stark eingeschränkt und das Aussetzen von Stockenten verboten.

Am 22. September 2016 wurden die Jagdzeiten auf Fasan und Rebhuhn verkürzt.

Burgenland

Im Sommer 2016 kündigte die Landesregierung eine Reform des Jagdgesetzes zur Gatterjagd an, ohne sie verbieten zu wollen. Im März 2017 wurde schließlich ein Gatterjagdverbot in Aussicht gestellt, wobei die Einschränkungen der Gatterjagd als Übergangsbestimmungen gelten sollten.

Am 16. Mai 2017 wurde die Gatterjagd mit Übergangsfrist bis 2023 verboten und die Frist für das Aussetzen der Zuchtvögel vor Beginn der Jagdzeit auf 8 Wochen erhöht.

Am 15. April 2020 wurde das Aussetzen von Zuchttieren (Fasan, Rebhuhn, Stockente) verboten.

Am 10. Dezember 2020 hat die Burgenländische Landesregierung das Gatterjagdverbot wieder aufgehoben. Der VGT begann daraufhin Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln. Gegen einen Landtagsbeschluss ist im Burgenland eine Volksabstimmung möglich. Dazu mussten innerhalb von 1 Woche nach Beschlussfassung 1.500 von der Behörde beglaubigte Unterschriften von Wahlberechtigten im Burgenland vorgelegt werden. Nach 8 Wochen müssen 12.000 derartige Unterschriften vorliegen. Der VGT mobilisierte und konnte in diesen 8 Wochen sogar 26.000 beglaubigte Unterschriften vorlegen, also mehr als das Doppelte der notwendigen Mindestmenge, obwohl diese Frist über Weihnachten und Neujahr lief und es einen Corona Lockdown gab.

Um einer Volksabstimmung zu entgehen, die mit Sicherheit für ein Gatterjagdverbot ausgegangen wäre, beschloss die SPÖ Alleinregierung am 4. März 2021 die Aufhebung der Aufhebung des Gatterjagdverbots.

Am 12. März 2021 ist daraufhin das Gatterjagdverbot in der Version vom 16. Mai 2017 wieder in Kraft getreten.

Österreich

Die Jagd ist Landessache in Österreich. Es gibt also 9 verschiedene Jagdgesetze in den Bundesländern. Doch gehört das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd zur Ausübung der Jagd, die vom Tierschutzgesetz, das Bundessache ist, ausgenommen wurde? Das Tierschutzministerium erklärte sich im Sommer 2015 jedenfalls für Unzuständig. Doch der VGT brachte im Oktober 2015 das Thema Aussetzen von Zuchttieren in die Freie Wildbahn im Oktober 2015 im Tierschutzrat ein. Am 15. März 2016 stimmte der Tierschutzrat einem Verbot des Aussetzens einstimmig zu, wobei explizit das Aussetzen für die Jagd gemeint war. Im Dezember 2016 meinte die Tierschutzministerin allerdings noch, dass dafür die Zeit nicht reif wäre, das würde noch 30 Jahre dauern. Am 28. Februar 2017 wurde ein Verbot im Ministerrat abgelehnt. Am 30. März 2017 aber wurde das Verbot, Tiere aus Gefangenschaft in die Freie Wildbahn auszusetzen, wenn sie zum Zeitpunkt des Aussetzens in freier Natur nicht überlebensfähig sind.

Am 26. April 2017 trat das Verbot des Aussetzens von Zuchttieren, die in freier Natur nicht überlebensfähig sind, bundesweit ohne Übergangsfrist in Kraft.

Vorarlberg

In Vorarlberg ist die Gatterjagd bereits verboten gewesen. Allerdings wurde das Aussetzen von Fasanen praktiziert.

Im Oktober 2017 wurde das Aussetzen von Zuchttieren zur Jagd verboten.

Salzburg

3 der 4 Jagdgatter von Salzburg öffneten zumindest einen Teil des Zaunes ohne gesetzliche Verpflichtung. Am 6. Dezember 2018 ging das Gatterjagdverbot in Begutachtung.

Am 16. Oktober 2019 trat das Verbot von Jagdgattern und das Verbot, Zuchttiere zur Jagd auszusetzen, in Kraft.

Für die Auflösung der Jagdgatter gilt eine Übergangsfrist bis 2027. Die Umzäunungen müssen bis dahin für alle Wildtiere durchlässig gemacht werden, mit Ausnahme jener Wildtiere, die in der Landwirtschaft einen Schaden verursachen können.

Niederösterreich

Niederösterreich ist das Eldorado der Gatterjagd mit anfangs 74 Jagdgattern, die jedoch im Verlauf der Kampagne sukzessive weniger werden, weil sie sich auflösen. Im Herbst 2015 wird eine Reform des Jagdgesetzes beschlossen, die die Neugründung von Jagdgattern und die Erweiterung bestehender Gatter verbietet.

Am 30. Oktober 2018 tritt das Gatterjagdverbot mit einer Übergangsfrist bis 2029 in Kraft.

Das Aussetzen von Zuchttieren wird meldepflichtig unter Angabe des Datums, der Anzahl, der Tierarten, des Alters, des Geschlechts und der Herkunft.

Jagdgatter dürfen aber in Wildgehege umgewidmet werden, wenn diese entweder der Erholung der Bevölkerung oder der wissenschaftlichen Forschung dienen.

Tirol

In Tirol wurden bereits vor Beginn der Kampagne weder Jagdgatter geführt noch Fasane, Rebhühner oder Stockenten zur Jagd ausgesetzt. Allerdings gab es immer wieder Berichte darüber, dass kapitale Rothirsche zum Abschuss ausgesetzt worden sein sollen. Tatsächlich war es erlaubt, heimische Wildtiere auszusetzen. Deshalb organisierte der VGT am 23. Oktober 2015 eine Aktion in Innsbruck gegen das Aussetzen von Wildtieren und sprach mit der Landesregierung.

Am 1. April 2022 wurde auch in Tirol das Aussetzen von Wildtieren verboten. In den § 53 des Tiroler Jagdgesetzes wurden neue Absätze (2) und (3) hinzugefügt, die das Aussetzen heimischer Wildtiere von einer Bewilligung der Landesregierung abhängig machen, die nur erteilt werden darf, wenn das Aussetzen der wissenschaftlichen Forschung dient oder für den Erhalt einer Art erforderlich ist, wie z.B. beim Bartgeier. Für die Jagd dürfen jedenfalls keine Tiere mehr ausgesetzt werden. Tirol hat sich damit den anderen 4 Bundesländern (Wien, Vorarlberg, Salzburg und das Burgenland) angeschlossen, die das Aussetzen bereits verboten haben.

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