Tierschutzminister hat erstmals von diesem
Verordnungsenturf Abstand genommen, folgende Verschlechterungen
des Tierschuztgesetzes konnten dank der vielen Proteste
verhindert werden:
ALARM: Regierung will Masthuhnbesatzdichte erhöhen!
Neuer SPÖ-Tierschutzminister Alois Stöger schlägt Anhebung
von 30% mehr Hühnern und 50% mehr Puten pro m² vor!
Erstmals seit Eingliederung des Tierschutzes in das Gesundheitsministerium
hat jetzt ein SPÖ-Minister das Tierschutzressort übernommen.
Bisher waren es nur ÖVP-Ministerinnen und es wurde uns suggeriert,
dass die SPÖ mehr für Tiere übrig hätte. Zweifellos war
die Zusammenarbeit mit den SPÖ-TierschutzsprecherInnen im
Parlament wesentlich besser. Tierschutzminister Alois Stöger
scheint aber da ganz anders zu denken.
Prompt hat er als erste Maßnahme angekündigt, die maximal
zulässige Anzahl von Hühnern und Puten in den Masthallen
der Tierfabriken um 30% bzw. sogar 50% hinaufzusetzen! Eine
schallende Ohrfeige für alle, denen Tierschutz ein Anliegen
ist, und insbesondere diejenigen, die sich von einem SPÖ-Minister
im Tierschutzressort eine bessere Linie als von der ÖVP
erwartet hatten!
Gesetz den Gesetzesbrechern anpassen statt umgekehrt
Im Tierschutz – vor allem in der Nutztierhaltung – war
Tierquälerei immer schon ein Kavaliersdelikt und die Kontrollen
und der Vollzug mehr oder weniger eine Farce. Alle 50 Jahre
ist gesetzlich vorgesehen, dass jeder Betrieb einmal kontrolliert
wird. In der Geflügelmast ist es schon lange intern bekannt,
dass die Tierfabriken einfach das Gesetz ignorieren und
die Vorschriften für maximalen Besatz drastisch übertreten.
Man munkelt, dass die wenigen Kontrollen daher auch absichtlich
nicht zur Zeit der Endmast stattfinden, wo der Überbesatz
das meiste Tierleid verursacht und am deutlichsten ist.
So müssen die Kontrollorgane nicht einschreiten.
Und jetzt will Tierschutzminister Alois Stöger dieses Problem
dadurch „lösen“, dass er das Gesetz dem Verhalten der Gesetzesbrecher
anpasst, nicht umgekehrt, das Verhalten der Gesetzesbrecher
dem Gesetz. Statt strenger Kontrollen und drastischer Strafen
soll das Verbot einfach verwässert werden! In allen anderen
Bereichen der Strafrechtspflege wäre so ein Vorgehen undenkbar,
aber bei den Tieren kann man sich das offenbar leisten.
Dabei würde das überhaupt nichts am Gesetzesbruch ändern:
oder wer garantiert, dass sich die Tierfabriken an die neuen,
erhöhten Besatzzahlen halten würden und nicht auch diese
wieder drastisch überschreiten?
Bundestierschutzgesetz war ein breiter Kompromiss!
Der Weg zum Bundestierschutzgesetz war sehr steil und steinig.
Bereits 1996 gabs dazu das Tierschutz-Volksbegehren. Es
musste aber noch bis 2005 dauern, bis es endlich in Kraft
trat. Und wie hart haben wir seinerzeit 2004 dafür gekämpft
und was für Kompromisse wurden eingegangen. Aber im Mai
2004 war es schließlich eine einstimmige Entscheidung, die
zu unserem neuen Bundestierschutz geführt hat. Und ein wesentlicher
Teil dieses Kompromisses, dieses Tierschutzgesetzespakets,
waren die Besatzdichten bei Mastgeflügel. Auch damals schon
wollte eine Lobby der LandwirtInnen die Besatzdichten erhöhen.
Und auch damals schon wurde das durch unsere konsequente
Kampagne verhindert. Letztendlich haben alle Teile den jetzigen
Besatzdichten zugestimmt – und dieser seinerzeitige Kompromiss
wurde auch von der Bauernschaft mitgetragen. Sollte das
jetzt plötzlich rückgängig gemacht werden, dann steht die
gesamte damalige Übereinkunft wieder in Frage. Kann man
sich bereits 4 Jahre später wirklich nicht mehr darauf verlassen,
was die PolitikerInnen versprochen und sogar beschlossen
haben?
Wirtschaftliche Notwendigkeit nach 15 Jahren?
Dabei wurde damals das schlechteste Landesgesetz für Mastgeflügel
für alle Länder als Bundesgesetz ausgewählt. Die heute gültigen
Besatzdichten sind also das schlechteste Landesgesetz, das
etwa vor 15 Jahren festgelegt wurde. Mit anderen Worten:
die Betriebe haben sich seit mindestens 15 Jahren an dieses
Gesetz zu halten. In dieser Zeit wurden aber die Gesetze
in der EU nicht verschlechtert, die Konkurrenz hat keine
höheren Besatzdichten eingeführt. Im Gegenteil, in den anderen
Ländern wird Tierschutz sukzessive strenger. Wie sollte
sich also jetzt plötzlich, nach 15 Jahren, eine wirtschaftliche
Notwendigkeit für eine Besatzdichtenerhöhung begründen lassen?
Die EU hat zwar jetzt eine neue Richtlinie eingeführt,
die etwas höhere Besatzdichten als in Österreich vorsieht
Aber das bedeutet ja nicht, dass die anderen EU-Länder
ihre Besatzdichten erhöhen. Vielmehr war das ein Kompromiss,
und einige EU-Länder müssen sogar weniger Hühner als bisher
in ihre Masthallen einstallen. Aber eine Richtlinie dieser
Art gibt nur Mindestbedingungen vor, an die sich alle zu
halten haben. Es ist das absolute Minimum, das auch in jenen
EU-Ländern, die noch praktisch keinen Tierschutz kennen,
eingehalten werden muss. An diesen Vorgaben muss sich Österreich
nicht nur nicht orientieren, es darf das auch gar nicht.
So wie Österreich im Tierschutz den Anspruch hat, eine Vorbildwirkung
zu haben, so muss die EU gegenüber dem Rest der Welt im
Tierschutz voraus sein. Deshalb müssen in Österreich höhere
Mindeststandards im Tierschutz gelten, und insbesondere
auch bei den Besatzdichten für Mastgeflügel, als im Rest
der EU, sowie in der EU höhere Standards gelten müssen als
im Rest der Welt.
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