Bisherige Verschlechterungen des Tierschutzgesetzes
Unfassbar: Kaum war das neue Bundestierschutzgesetz mit
einstimmigem Beschluss im Parlament 2004 unter Dach und
Fach, wurde es auch schon sukzessive verschlechtert. Jährlich
fällt wieder eine der mühsam erkämpften Bestimmungen, für
die sich die Regierung zuerst feiern ließ.
Die folgenden Verschlechterungen sind bereits umgesetzt:
Das Halten von jungen Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften
wurde wieder erlaubt, obwohl der Verfassungsgerichtshof
keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmung sehen konnte
LandwirtInnen dürfen die eh schon laxen Bestimmungen
für den Mindestplatz von Pferden und Rindern um 10% unterschreiten
Es muss keine Verordnung über den Transport lebender
Kleintiere mehr erlassen werden
Wildgefangene Singvögel dürfen wieder ausgestellt werden
Der Tierschutzrat wurde um weisungsgebundene Beamte
erweitert, sodass die Tiernutzerseite jetzt die Mehrheit
stellt