Forderung: Käfigverbot
Alle Supermärkte Österreichs
haben im Jahr 2007 Kaninchenfleisch ausgelistet und
aus ihren Filialen verbannt, weil die
Produktionsbedingungen für dieses Fleisch, d.h. die
Kaninchenmast in Käfigbatterien, nicht den Vorstellungen
ihrer KundInnen, den KonsumentInnen, entsprechen.
Da die 3 großen Kaninchenbatteriehaltungen Österreichs
ihr Kaninchenfleisch also nicht mehr an die Supermärkte
liefern können, stellen sie um. Der größte Betrieb
hat bereits eine Halle auf Buchtenhaltung umgebaut.
Ein zweiter hat zugesagt, die Umstellung demnächst
in Angriff zu nehmen. Der dritte hat im Moment nur
leere Käfige, bis die gesetzliche Situation geklärt
ist. Dann will er über weitere Schritte entscheiden.
Diese Situation ist eine
deutliche Aufforderung an die Politik zu handeln. In
der Entwicklung zu stetig
besseren
Tierschutzstandards für die Tierhaltung und -nutzung
in der Gesellschaft, müssen die Einstellung der Bevölkerung
und die Tiernutzungspraxis bzw. die Gesetzeslage Hand
in Hand gehen. Die Politik muss also jetzt dem gestiegenen
Tierschutzbewusstsein zur Kaninchenhaltung, d.h. der
generellen Ablehnung von Käfighaltung, Rechnung tragen
und mit einer entsprechenden Novelle zum Tierschutzgesetz
und der Kaninchenhaltungsverordnung nachziehen. Dagegen
sprechen auch keinerlei ökonomische Überlegungen, wie
sonst in der Nutztierhaltung, weil die einzigen 3 Großbetriebe
bereits umbauen und das Kaninchenfleisch aus derartigen
Betrieben in Österreich in Supermärkten gar nicht mehr
erhältlich ist.
Einige Personen wollen vorsätzlich
Verwirrung stiften, um ein Käfigverbot zu verhindern.
Sie fragen, was der
Unterschied zwischen Käfig und Bucht sei. In Wirklichkeit
ist der Unterschied allen klar. Um also Käfige zu verbieten,
muss das neue Gesetz zur Kaninchenhaltung etwa folgende
Aspekte berücksichtigen:
-
Mehr Platz (maximal
6 Tiere / m² in der Mast und 1,5 m² pro Zuchthäsin)
-
Verbot der Einzelhaltung
-
Haltung in größeren Gruppen
-
Kein Drahtgitter- oder Vollspaltenboden
-
Tiefe Einstreu
-
Heuraufen
-
Mehrere erhöhte Flächen und Rückzugsmöglichkeiten
-
Nagematerial ist anzubieten
Kampagnenerfolg, Dezember 2007
Nach einer intensiven Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken und weiteren
Tierschutzvereinen konnte im Dezember 2007 der große
Durchbruch gefeiert werden: Das Käfigverbot für Kaninchen
für die
Fleischgewinnung wurde vom Parlament beschlossen. Ein
neuer Paragraph wurde in das Bundestierschutzgesetz aufgenommen,
dieser besagt:
§ 18 (3) 3. (3a): Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: 1.
Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.
Doch nun droht dieses Gesetz gravierend unterlaufen zu werden. Ein Verordnungsvorschlag
der Regierung sieht vor, folgende Tierqual festzuschreiben:
- Elternitere,
beiderlei Geschlechts, sollen weiterhin in Käfigen,
sogar in Einzelhaltung und auf Vollspaltenböden
ohne erhöhten Flächen gehalten werden dürfen
- Jungtiere bis zum 35. Lebenstag müssten demnach ebenfalls mit ihren Müttern in
derartigen Käfigen leben. Mastkaninchen werden
allerdings bereits in einem Alter von nur ca. 70
Tagen geschlachtet. Diese 35 Lebenstage bedeuten
also
die Hälfte ihres kurzen Lebens
- Kaninchen, deren Fleisch für den Eigenbedarf gedacht ist, dürfen ebenfalls ihr
gesamtes Leben in Käfigen gehalten werden, allerdings
nicht
auf Vollspaltenböden und mit erhöhten Flächen
Dieser Verordnungsentwurf wurde noch nicht umgesetzt! Massive Proteste haben
bereits den zuständigen Tierschutz-Minister Stöger
erreicht. Bitte helfen auch
Sie mit und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem
echten Käfigverbot!
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