Lösungen
Präambel
Derzeit ist die Bedarfsdeckung durch Tierheime in Österreich nicht gegeben. Tierheime
kämpfen durchwegs mit schweren finanziellen Problemen
und leiden unter Personalmangel. Aufgrund des chronischen
finanziellen Engpasses, der fehlenden
Anerkennung der Leistung von Tierheimen durch die Gesellschaft
und der permanenten Überlastung, müssen viele Tierheime
froh sein, wenn sie
überhaupt den grundlegenden Betrieb aufrecht erhalten
können.
Obwohl die meisten der BetreiberInnen und TierpflegerInnen hochmotiviert sind
und teilweise schon Leistungen erbringen, die über ihre
eigene Belastungsgrenze hinausgehen, ist es unter
den gegebenen Umständen unmöglich
den Tieren jene Unterbringung, jene Betreuung und im
Bedarfsfall auch jenes Verhaltenstraining, jene Beschäftigungsprogramme,
etc. zu bieten, die eigentlich wünschenswert und einer
zivilisierten Gesellschaft angemessen wären.
Auch die Beratung, Vorbereitung und Nachbetreuung von Personen, die Tiere
aus dem Tierheim übernehmen, ist aufgrund der knappen
zeitlichen und personellen Ressourcen mangelhaft. Gerade
hier wäre aber Potenzial moderne und tierfreundliche
Umgangs- und Haltungsmethoden in der Bevölkerung bekannt
zu machen und auf diese Weise den Tierschutzgedanken
über die Tierheimgrenzen in die Bevölkerung zu tragen.
Damit wäre nicht nur den Tieren gedient, die
mit
mehr
Verständnis
und
besseren
Haltungsbedingungen
rechnen könnten, es wäre auch möglich vielen Problemen
im Zusammenleben zwischen Menschen und Heimtieren rechtzeitig
vorzubeugen bzw. diese sofern sie bereits aufgetreten
sind, zu beheben oder wenigstens zu entschärfen. Auch die Tierheime hätten auf diese Weise weniger Rücklauf an Tieren und auch
schwierigere Tiere könnten erfolgreich vergeben werden.
Die Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung des Personals sind aufgrund
des finanziellen Engpasses extrem beschränkt. Meist können
diese nur vom Personal selbst finanziert werden, was
bei dem ohnehin extrem niedrigen Lohnniveau unzumutbar
ist.
Selbst die Kastrationen
der Katzen, die - wie es den TierheimbetreiberInnen
nur allzu deutlich bewusst ist - zur Behebung der Katzenüberpopulation
so dringend notwendig wären,
können aufgrund
des Geldmangels
nicht flächendeckend
gewährleistet werden.
Es besteht jedenfalls dringender Handlungsbedarf: Die Ursachen der permanenten
Überbelegung müssen bekämpft
werden und der Betrieb der Tierheime, die ja letztlich
Aufgaben für die Allgemeinheit übernehmen, muss durch
politische Maßnahmen finanziell abgesichert werden.
Ursachenbekämpfung
Tiere sind keine Wegwerfprodukte. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass
die Vermehrung von Tieren, die nicht selbst unabhängig
lebensfähig
sind, nur unter der Bedingung zulässt, dass deren Unterbringung
gesichert ist. Derzeit trifft das auf viele Tierarten
definitiv nicht zu. Eindeutiger Beleg dafür, ist die
Überlastung der Tierheime. Der Gesetzgeber
wäre daher dazu aufgefordert, Bestimmung zu erlassen,
die eine tierfreundliche eindämmung der Vermehrung solcher
Tiere vorsieht.
Kastrationen
Ein tierfreundliches Mittel um die Vermehrung von Tieren, vor allem Katzen und
Hunden, einzudämmen, ist die Kastration.
Nach den vorliegenden Zahlen müsste es das vorrangigstes Ziel sein,
die Katzenpopulation
in den Griff zu bekommen. Das Tierschutzgesetz
sieht zwar bereits eine Kastrationspflicht für FreigängerInnen
vor, kennt aber Ausnahmen für die "bäuerliche" Katzenhaltung.
Damit die Kastrationspflicht aber überhaupt eine effektive
populationskontrollierende Wirkung entfalten könnte,
müsste diese Ausnahme gestrichen werden.
Eine Forderung die im Übrigen auch der Tierschutzrat
schon mehrmals an das Tierschutzministerium heran getragen
hat, allerdings leider bisher ohne Erfolg.
Die Kastrationspflicht müsste außerdem der Bevölkerung bekannt und verständlich
gemacht werden. Nur so könnte letztendlich die leichtfertige
Vermehrung von Katzen durch Privatpersonen eingedämmt
werden, die wesentlich zur Überfüllung
der Tierheime beiträgt.
Eine Kontrolle, ob der Kastrationspflicht nachgekommen wird, wäre ebenfalls notwendig
und wünschenswert.
Zucht besteuern
Tiere sind fühlende Lebenwesen mit autonomen Wünschen und Interessen. Es ist
generell fragwürdig Tiere zu Waren zu machen und sie
zu verkaufen. Umso kritischer zu betrachten, ist der
Umstand, dass Menschen Tiere vermehren um damit Geld
zu verdienen,
obwohl gleichzeitig eine große Zahl von Tieren in Tierheimen
festsitzt und dringend Plätze für diese Tiere benötigt
werden würden.
In der jetzigen Situation wäre es jedenfalls wünschenswert, die Zucht von Heimtieren
zweckgebunden zu besteuern. Damit könnte ein doppelt
positiver Effekt erzielt werden:
Einerseits
würde dadurch der Preis gezüchteter Tiere ansteigen
und es wäre daher die Übernahme eines Tierheimtieres
gegenüber dem Kauf eines gezüchteten Tieres finanziell
interessanter, was zu einer Entlastung der Tierheime
führen würde. Auf
der
anderen
Seite könnten
die damit erzielten zusätzlichen staatlichen Einnahmen
zur Finanzierung
von Tierheimen herangezogen werden.
Massenvermehrung verbieten
Die massenhafte Vermehrung von Tieren unter schlechten Verhältnissen für größeren
Profit sollte generell verboten werden. Im Falle von
Hundezüchtern sieht das beispielsweise so aus, dass mehrere
Rassen parallel züchten und in einem Ausmaß und einer
Intensität, dass die Hunde nicht mehr in den Familienverband
integriert werden können.
Das Ergebnis sind Hunde in Zwingerhaltung und Welpen, die schlecht sozialisiert
wurden, und in weiterer Folge oft zu sogenannten "Problemhunden"
werden, die LangzeitbewohnerInnen von Tierheimen werden.
Befähigungsnachweise für TierhalterInnen
Vor allem die Haltung exotischer Tiere, wie z.B. bestimmter Fisch- und Papageienarten
und Reptilien, kann sehr anspruchsvoll sein und viel
Sorgsamkeit und Wissen erfordern. Unter den derzeitigen
gesetzlichen Rahmenbedingungen werden solche Tiere trotzdem
in großer Zahl gehandelt und verkauft. Die Käufer müssen
in keinster Weise nachweisen, dass sie über die Anforderungen
an die Haltung die diese Tiere stellen informiert sind,
oder dass sie über die räumlichen Vorraussetzungen und
Gerätschaften die zur Haltung erforderlich sind verfügen.
Auf Reptilienbörsen konnte mehrmals beobachtet werden, wie Leute spontan exotische
Tiere in kleinen Transportbehältern kaufen. Bei Befragung
gaben sie an, dass sie noch nie Reptilien gehalten hätten,
nichts näheres über diese Tierart wüssten und dass sie
Moment auch noch gar nicht über ein Terrarium verfügen
würden, in dem
sie
das betreffende
Tier unterbringen
könnten.
Bei einigen Tierarte wären auch generelle Haltungsverbote diskussionswürdig.
Insbesondere auch bei solchen Tieren, die ein beträchtliches
Alter
erreichen. Wer könnte seriös zusichern, die lebenslange
artgerechte Unterbringung eines großen Papageies gewährleisten
zu können, der 80 Jahre alt werden kann. In solchen Fällen
stirbt der Halter mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem
betreffenden Tier. Ähnlich bei Schildkröten oder großen
Schlangen.
Dass bestimmte Tiere nur an Menschen abgegeben werden dürfen, die einen entsprechenden
Befährigungsnachweis vorlegen können, wäre in jedem Fall
ein großer Fortschritt. Auf diese Weise könnte nicht
nur verhindert werden, dass eine große Zahl dieser Tiere
wegen falscher Pflege in privater Haltung elendiglich
zugrunde gehen, auch die Anzahl der abgegebenen und beschlagnahmten
Exoten, könnte auf diese Weise reduziert werden, was
zu einer Entlastung der Tierheime führen würde.
Unbeabsichtigte Vermehrung vermeiden
Nach wie vor werden Tiere durch Unachtsamkeit oder weil das Geschlecht eines
Tieres nicht richtig erkannt wird, unabsichtlich vermehrt.
Derartige "Unfälle" kommen sogar in ohnehin schon überlasteten
Tierheimen vor.
Unverständlich ist aber, wenn Tierärzte das Geschlecht eines Tieres falsch
bestimmen, und es als Folge davon zu unbeabsichtigtem
Nachwuchs kommt. Es wäre wünschenswert, wenn in der tierärztlichen
Ausbildung auch vertiefend auf die Geschlechtsbestimmung
eingegangen werden würde.
Außerdem wäre zu überlegen, ob Tierärzte nicht gesetzlich verpflichtet
werden sollten, die Erhaltungskosten für Nachwuchs der
aufgrund
derartiger
Fehldiagnosen entsteht, zu übernehmen.
Bewusstseinsbildung der Bevölkerung
Nach wie vor sind sich viele Menschen die Tiere zu sich nehmen nicht der Verantwortung
bewusst, die sie damit eingehen. Vielmehr werden Tiere
sehr leichtfertig und schnell aufgenommen. Später merken
die neuen BesitzerInnen dann aber
oft - insbesondere auch wenn
sich ihre Lebenssituation ändert (z.B. Berufswechsel,
neue Partnerschaft, Wechsel des Wohnorts) - dass sie
das
Tier nicht mehr bei sich haben wollen.
Dann muss das Tier weg und es wird davon ausgegangen, dass die zukünftigen
Erhaltungskosten von anderen übernommen werden. Die verursachten
Kosten werden also anderen übergehängt.
Hier wäre es verstärkt notwendig den Menschen klar zu machen, dass Tiere keine
Einrichtungsgegenstände sind, die man anschaffen und
später - wenn sie einem nicht mehr gefallen - wieder
wegwerfen kann. Es müsste der Allgemeinheit deutlich
gemacht
werden, dass die Übernahme von Tieren eine große Verantwortung
mit sich bringt und dass man schon im vorhinein genau
darüber informiert sein sollte, welche Bedürfnisse
das Tier hat und welchen Aufwand die Pflege bedeuten
wird und dass die Versorgung des betreffendes
Tieres auf dessen
Lebenszeit sichergestellt sein muss.
Finanzielle Absicherung von Tierheimen
Tierheime werden als soziale Einrichtungen immer notwendig sein. Tierheime übernehmen
Aufgaben für die Allgemeinheit, wie die Aufnahme
beschlagnahmter
oder herrenlos
aufgefundener Tiere. Ebenso sind sie Zufluchtsort für
(durch den Menschen) in Not geratene Wildtiere und Auffangstation
für ungewollte Heimtiere.
Eine Basisfinanzierung für diese Einrichtungen durch die Gesellschaft ist also
notwendig. Aufbauend auf dieser Basis, könnte dann mit
Spenden eine
über die Grundversorgung hinausgehende Struktur finanziert
werden: Organisation der Tiervermittlung,
Beschäftigungsprogramme für die Tiere (beispielsweise
"Gassigehen"), wo nötig Verhaltenstraining und Resozialisierung,
Auswilderungsprogramme für Wildtiere, Beratung für TierhalterInnen,
Vor- und
Nachbetreuung von TierhalterInnen denen Tiere vermittelt
wurden, und so weiter.
Steuerliche Einnahmen
Grundsätzlich wäre eine Finanzierung der Tierheime nach dem Verursacherprinzip
wünschenswert. Tatsächlich kommt aber eine große Zahl
von Tieren (38%) jetzt schon ins Tierheim, ohne dass
es Besitzer dazu gibt, etwa weil es sich um ausgesetzte
Heimtiere oder Wildtiere handelt.
Aber auch bei den Abgabetieren wäre zu befürchten, dass es sich für diese negativ
auswirken würde, wenn die abgebenden Besitzer für die
zukünftige Erhaltung der Tiere zur Kasse gebeten werden
würden. Unweigerlich würde ein derartiges Vorgehen dazu
führen, dass mehr Tiere ausgesetzt oder (illegal) getötet
werden würden.
Man könnte die allerdings die Serviceleistung "Tierheim" auch als "Versicherung"
des eigenen Heimtiers begreifen. Diese "Versicherungsbeiträge"
könnte man über eine Besteuerung tieraffiner Produkte,
also vor allem Tiernahrung, aber auch Spielzeug und anderes
Tierzubehör,
einheben.
Tierheimsteuer
Der Nettoumsatz tieraffiner Produkte in Österreich beträgt etwa € 400 Mio. Bei
einer 10%igen Besteuerung dieser Produkte in Form einer
Tierheimsteuer brächte das Einnahmen von etwa
€ 40 Mio.
Für eine Abschätzung der Gesamtkosten die derzeit durch Tierheime entstehen,
kann man die Zahlen von Dr. Schlager heranziehen. Die
Gesamtkosten für die in der Untersuchung erfassten Tierheimtiere
wurden mit etwa € 25 Mio geschätzt. Unter der Annahme
dass etwa zwei Drittel der Tierheimtiere in der Untersuchung
erfasst worden sind (es wurden sicher eher größere Tierheime
erfasst), kommt man auf Gesamtkosten von etwa € 34 Mio.
Mit einer Tierheimsteuer, also einer 10%igen Besteuerung tieraffiner Produkte,
die Gesamteinnahmen von etwa € 40 Mio bringen würden
(von denen natürlich noch
der
Verwaltungsaufwand
zur
Einhebung
der
Steuer
abgezogen
werden müsste), ließen sich also der grundlegende Betrieb
von Tierheimen in Österreich finanzieren.
Die eingenommenen Gelder müssten an die Tierheime leistungs- und zweckgebunden
verteilt werden.
Tiere aus Verlassenschaften finanziell absichern
Derzeit ist es do, dass Tiere im Falle des Todes ihres Besitzers
Teil der Erbmasse sind, und wenn es keine spezielle testamentarische
Verfügung gibt, ihr weitere Versorgung nicht gesichert
ist. Diese Situation ist vollkommen unbefriedigend und
unverständlich.
Sinnvoll wäre es hier je nach Alter "Erbpflichtanteile" für die zurückgebliebenen
Tiere festzulegen mit denen diese für den Rest ihres
Lebens versorgt werden könnten.
Finanzierung beschlagnahmter Tiere
Es ist unverständlich, dass die Gesellschaft oder auch tierliebende
Privatpersonen mit ihren Spenden, für die Versorgung
beschlagnahmter Tiere aufkommen sollen. Immerhin handelt
es sich hier beispielsweise bei der Beschlagnahme illegal
eingeführter exotischer Tiere um einen eindeutigen Gesetzesbruch
der importierenden Firma. Insofern wäre es doch eigentlich
selbstverständlich dass dieser Firma nicht nur Besitz
und Eigentum an den betroffenen Tieren entzogen wird,
sondern dass diese auch zu der weiteren finanziellen
Versorgung dieser Tiere verpflichtet werden müsste.
Zitat Schlager:
"Um den österreichischen Standard verbessern zu können,
ist es nötig, auf die bestehenden Defizite aufmerksam
zu machen und zusätzliche Wege der Finanzierung zu finden."
Zitat Schlager:
"Unterstützung ist ein Begriff der mehrere Komponenten umfassen kann, es mangelt an der Anerkennung der Bevölkerung, an Arbeitskräften, psychologischer Unterstützung, an einer Basis, die Informationsaustausch ermöglicht."
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