Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.10.2010)

Wien, am 14.10.2010

SOKO Tierschutz wegen verweigerter Akteneinsicht verurteilt!

Richterin des LG Wr. Neustadt: "Die pauschale unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt"

Was ihre Ermittlungsergebnisse betrifft, hält sich die SOKO-Tierschutz bis heute bedeckt. 4 Jahre Ermittlungen – an den Staatsanwalt wurde nur weitergegeben, was man für "relevant" erachtet hat. So wussten die Angeklagten zwar von technischen Überwachungen in zwei Privatwohnungen, einem Kaffeehaus und dem Materiallager des VGT, allerdings wurden die Ergebnisse dieser Maßnahmen nie bekannt. Aus einer Eingabe der SOKO zur heutigen Verhandlung wegen Akteneinsicht geht hervor, dass es auch eine technische Überwachung des VGT-Büros gegeben hat. Dass diese Überwachung überhaupt stattgefunden hat, wurde erst nach 4 Jahren Ermittlungen und 8 Monaten Prozess bekannt! Die Ergebnisse werden wohl für immer ein Geheimnis bleiben.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen – die Beschuldigten waren noch in U-Haft – wurden die ersten Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft und der SOKO war, die Akteneinsicht zu verweigern, weil das die Ermittlungen gefährden könnte. Die Beschuldigten stellten darauf alle erneut einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei. Am 24. 2. 2009 entschied der zuständige U-Richter Mag. Pablik „Auch die Diktion ‚Informationsvorsprung‘ und ‚Nachteil für die Ermittlungen‘ [der Polizei] zeigt die Intention, den Beschuldigten ‚im Dunkeln‘ zu lassen, ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist. […] Die Kriminalpolizei wird nunmehr umgehend die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu akzeptieren und ihm bzw. seinem Verteidiger Einsicht in die von ihr geführten Akten zu gewähren haben.“

Doch die SOKO verweigerte weiterhin Akteneinsicht. Es wurden erneut Prozesstage festgelegt, doch die SOKO fand laufend Ausreden, um das Verfahren zu verzögern. Anfang Jänner 2010 wollte Richter Mag. Pablik endgültig entscheiden – und wurde vom Verfahren abgezogen. Die neue Richterin, der das Verfahren zugewiesen wurde, tat gar nichts und ging ein halbes Jahr darauf in Karenz. Daher wurde das Verfahren wieder einer neuen Richterin zugewiesen und diese legte für heute, den 14. Oktober 2010, einen Prozesstermin fest.

Und tatsächlich verurteilte die engagierte Richterin erneut die Kriminalpolizei, und zwar, wie sie wörtlich sagte, mit der gleichen Begründung wie Richter Mag. Pablik vorher. In ihrem Urteil sagte sie wörtlich: „Die pauschale unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt.“ Allerdings hat dieses Urteil weder Konsequenzen für die Polizei, noch kann DDr. Balluch jetzt endlich Akteneinsicht nehmen. Die Begründung dafür lieferte die SOKO: sie sei bereits aufgelöst und es gebe nichts mehr, was von den Beschuldigten eingesehen werden könnte.
Der nächste Schildbürgerstreich des 'Rechtsstaats Österreich'. Die Polizei wird zwar verurteilt, den Beschuldigten keine Akteneinsicht gewährt zu haben, aber sie wird nicht bestraft und das Gericht kann das Recht auf Akteneinsicht gegenüber der Polizei nicht erzwingen. Ein Freibrief für polizeiliche Rechtsbrüche in Zukunft: man zögert die Akteneinsicht bis zum Ermittlungsende hinaus und erklärt sich dann für unzuständig! So etwas gibts wirklich nur in einer 'Zwetschkenrepublik' wie Österreich."

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben