Die aktuelle Situation in aller Kürze
Das momentan gültige österreichische Tierversuchsgesetz
wurde 1988 beschlossen und trat 1989 in Kraft. Seitdem sind
die essenziellen Aspekte dieses Gesetzes, wie die Kontrolle
der Versuche und die Genehmigungsverfahren, um Tierversuche
durchführen zu dürfen, im Wesentlichen gleich geblieben.
Da die Entstehung dieses Gesetzes bereits mehr als 23 Jahre
her ist, sich aber im Tierschutz seitdem sehr viel getan
hat, forderte der VGT bereits vor Jahren eine vernünftige
Reform.
Im Herbst 2010 trat eine EU-Richtlinie zu Tierversuchen
in Kraft, die bis November 2012 auch in Österreich umgesetzt
werden muss. Eine Reform des Tierversuchsgesetzes ist also
jetzt unabdingbar geworden. Leider sieht die Richtlinie
nicht sehr viel Spielraum für eine gute Tierversuchsgesetzgebung
vor, so darf Österreich nicht strenger als diese EU-Richtlinie
sein. Doch jene Aspekte unseres Tierversuchsgesetzes, die
momentan strenger sind, dürfen beibehalten werden, wenn
sie vom Wissenschaftsministerium bis Anfang 2013 der EU
gemeldet werden, wie z.B. das Verbot von Tierversuchen an
Menschenaffen, das Verbot von LD-50 Tests und die Vorschrift,
Tierversuchseinrichtungen jedes Jahr unangemeldet zu kontrollieren.
Tierschutz ins Tierversuchsgesetz
Der VGT fordert nun, dass bei der Umsetzung der Richtlinie
wenigstens alle unnötigen Tierversuche ausgesondert und
verboten werden müssen. Dazu ist ein strenges Genehmigungsverfahren
einzuführen, das sich an einem Evaluierungskatalog, wie
er bereits in der Schweiz existiert, orientiert. Der Schaden
eines geplanten Tierversuchs für die Tiere muss mit dem
Nutzen im Sinne eines Schutzes von Menschen vor Tod oder
Krankheit objektiv abgeglichen werden. In diesem Genehmigungsverfahren
sollten Tierschutzombudspersonen auf Seiten der Tiere eingreifen
und zur Not auch gegen schlechte Entscheidungen der Behörde
berufen dürfen. Im Tierschutzgesetz gibt es diese Ombudsschaften
bereits, nur sind Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz
ausgenommen.
Tierschutz in die Verfassung
Bisher werden Anträge für Tierversuche nur dann abgelehnt,
wenn der Versuch nicht wissenschaftlich durchgeführt würde
oder es Alternativen zu dem konkreten Versuch ohne Tiere
gibt. Es ist aber nicht möglich, Tierversuche zu verbieten,
nur wenn der zu erzielende Wissenszuwachs das geforderte
Tierleid einfach nicht rechtfertigt. Mit anderen Worten:
bisher konnten Tierversuche aus Tierschutzgründen nicht
abgelehnt werden.
Doch damit Tierschutzbedenken gegen die wissenschaftliche
Neugier abgewogen werden können, muss Tierschutz als Staatsziel
in der Verfassung verankert sein, da ja die Freiheit der
Wissenschaft ein verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht
ist. Momentan konstituiert sich ein Unterausschuss im Parlament,
der über diese Forderung diskutieren will. Der VGT meint
nun, dass gleichzeitig mit einer guten Reform des Tierversuchsgesetzes
im November 2012 auch Tierschutz in der Verfassung verankert
werden muss, wie das in Deutschland und der Schweiz schon
seit langem der Fall ist. Immerhin haben ein erfolgreiches
Volksbegehren 1996 (!) und ein einstimmiger Beschluss des
Parlaments 2004 die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung
bereits gefordert.
|
|