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GROSSE SCHWEINERECHERCHE 2006

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (September 2006). Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen, usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte.

Ergebnisse und Forderungen

Ergebnisse und Forderungen

Dokumentiert wurden:

125 Schweinebetriebe österreichweit, repräsentativ verteilt mit 120.675 Schweinen bzw. 3,82% aller Schweine Österreichs
--> im Mittel fast 1000 Schweine pro Betrieb

Davon waren:

  • 85,5% aller Mastschweine auf Vollspaltenboden

  • 98,7% aller Mastschweine ohne Stroheinstreu

  • 80,3% aller Mastschweine ohne Beschäftigungsmaterial

  • 98,1% aller Zuchtsauen im Abferkelgitter

  • 72,1% aller Zuchtsauen ununterbrochen im Kastenstand

  • 100% der Kastenstände ohne Stroheinstreu

  • 45,4% der Schweine mit gesetzwidrig zu kleinen Fenstern

  • 0,05% der Schweine in Freilandhaltung

  • 1,1% der Schweine mit Außenklimaraum

  • 0,51% der Schweine in Biohaltung

Bereits während Erstellung der Studie wurde gemeldet, dass mindestens 10 große Schweinefabriken mit über 1000 Schweinen neu errichtet werden. Alle diese Fabriken werden wieder ohne Stroheinstreu und fast alle mit Vollspaltenböden gebaut. Auf der Landwirtschaftsmesse Agraria 2006 in Wels boten die Aussteller ebenfalls nur die konventionelle Form der Schweinehaltung mit Kastenständen, Vollspaltenböden und ohne Stroheinstreu an. Es ist daher sehr wichtig sofort einzuschreiten, Neubauten mit diesen Haltungsformen zu verbieten und für die alten, bereits gebauten Fabriken Übergangsfristen festzulegen, in denen sie sich anpassen müssen.

Der IGN*, eine Vereinigung unabhängiger WissenschaftlerInnen mit Spezialgebiet Nutztiere, machte 2005 folgende Feststellung: Eine verhaltensgerechte Unterbringung schließt die Möglichkeiten ein, dass die Schweine tiergerecht ruhen, eine tiergerechte Körperpflege durchführen und ein tiergerechtes Sozialverhalten pflegen können, sowie eine tiergerechte Beschäftigung zur Verfügung haben. Diese wissenschaftliche Erkenntnis gibt die Eckpunkte einer halbwegs tiergerechten Schweinehaltung vor.

Der VGT erhebt auf Basis der Daten dieser Studie und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Bedürfnissen von Schweinen daher folgende Verbesserungen für die Schweinehaltung:

  • Ein Ende von Vollspaltenböden. Die Schweine benötigen bequeme Liegeplätze und Fressplätze, die keinesfalls perforierte Böden aufweisen dürfen. Spalten können sich im Kotbereich der Schweine befinden.
  • Verpflichtende Stroheinstreu im Liegebereich. Die Stroheinstreu muss ausreichend sein, um ein bequemes Liegen zu ermöglichen, und muss regelmäßig gewechselt werden, um ein Verdrecken zu verhindern.
  • Ein Ende von Kastenstände und zwar sowohl während der Schwangerschaft als auch während und nach der Geburt. Die Gruppenhaltung muss den Sauen auch in der Schwangerschaft geboten werden, Bewegungsbuchten statt Abferkelgitter haben sich in der Schweiz bewährt.
  • Mehr Platz für die Schweine. Das Platzangebot für Mastschweine ist mit z.B. 0,7 m² für ein 110 kg schweres Schwein absurd niedrig. Für eine verhaltensgerechte Unterbringung genügt es selbstverständlich nicht, dass Schweine nur diejenige Fläche erhalten, die sie für ein tiergerechtes Ruhen benötigen. Die Tiere müssen darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, unterschiedliche Funktionsbereiche einzurichten und insbesondere die Kotfläche vom Liegebereich und dem Fressbereich räumlich deutlich zu trennen. Zu einem tiergerechten Sozialverhalten gehört außerdem, dass Individualabstände eingehalten werden können und schwächere Tiere bei Auseinandersetzungen ausweichen und Deckung suchen können. All das ist bei diesen geringen Bodenflächen nicht möglich.
  • Ein Ende von schmerzhaften Eingriffen durch Laien ohne Narkose und ohne Nachbehandlung der Schmerzen. Selbstverständlich dürfen schmerzhafte Eingriffe bei Tieren niemals von Laien ohne Narkose durchgeführt werden. Darüberhinaus fordert das Bundestierschutzgesetz bereits jetzt, dass Zähne- und Schwänzekupieren nur dann zulässig ist, wenn es keine andere Möglichkeit gibt Verletzungen zu vermeiden. Allerdings zeigen die Daten der Studie, dass diese Eingriffe in Österreichs Schweinefabriken routinemäßig erfolgen und daher grundsätzlich verboten werden müssen. Bei ausreichender Stroheinstreu und Bewegung der Sauen werden die Probleme, die durch mangelnde Beschäftigung und schwachen Milchfluss entstehen, auf gewaltfreie Weise hintangehalten.

* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger, Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)

 

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